Sitzung: 15.04.2004 Werksausschuss Bau- und Entsorgungsbetrieb
Beschluss: Kenntnis genommen.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 20041109-00
Punkt : 6 |
Ergebnisse des Friedhofarbeitskreises über die weitere Nutzung von drei Friedhöfen |
Herr E. Bolinius trägt im Auftrage des Friedhofsarbeitskreises folgendes vor:
„Mitglieder des Arbeitskreises:
SPD-Fraktion: Richard Janssen
FDP-Fraktion: Hillgriet Eilers
CDU-Fraktion: Hinrich Odinga
Bündnis90/Die Grünen (keine Teilnahme an beiden Sitzungen)
Sachverständige Bürger: Gerriet Latta, Lüppo Schmidt-Smeding, Johann Klokkers
Ev.-ref. Kirche: Etta Züchner und Aalderich Wagenaar
Stadt Emden: 1. Stadtrat Jan Röttgers
BEE: Nils Andersson, Hendrik
Helbig
(an der ersten Sitzung nahmen teil: Die Bestattungsunternehmen Wilfried Jütting, Thomas Spree, Poppinga)
Moderator: Erich Bolinius
Hintergrund:
Auf einer Bürgerversammlung am 08.10.03 wurde von der FDP-Fraktion vorgeschlagen, einen Arbeitskreis zu bilden, der prüfen soll, ob auf den Friedhöfen bei der Neuen Kirche, der Großen Kirche und des Bolardusfriedhofes zukünftig wieder uneingeschränkt Erdbestattungen stattfinden können.
Eine Forderung auf der Bürgerversammlung, Urnenbestattungen vornehmen zu dürfen, ist bekanntlich inzwischen einvernehmlich zwischen der Verwaltung der Stadt, der Politik und der ev.-ref. Kirche gelöst worden.
Aufgabe des Arbeitskreises:
Auftrag war, die Erarbeitung einer Empfehlung für die künftige Nutzung der Friedhöfe
- „Neue Kirche“
- „Große Kirche“
- „Bolardusfriedhof“
Zu berücksichtigen waren
Bürgerinteresse/Bürgerbegehren in Abwägung gegenüber dem Gestaltungswillen der
Verwaltung der Stadt Emden hinsichtlich künftiger Nutzung und, gesondert für
den Bolardusfriedhof, die auf Grund der Bodenbeschaffenheit gegebenen hygienischen
Verhältnisse.
Diese Aspekte wurden unter fachkundiger Beratung ausgiebig diskutiert.
Der Arbeitskreis hat zweimal getagt.
Ergebnis:
1. Friedhof „Neue Kirche“ und Friedhof „Große Kirche“
Nachdem die Verwaltung der Stadt Emden und die ev.-ref. Gemeinde Emden in einem Zusatzvertrag die Möglichkeit einer weiteren Nutzung für eine Urnenbestattung geschaffen haben, können unter Berücksichtigung der Anlage eines, für eine geordnete Nutzung erforderlichen, Wegenetzes dort weiterhin Urnenbestattungen stattfinden.
Urnenbestattungen sind ab sofort wieder möglich.
2. „Bolardusfriedhof“
Für den „Bolardusfriedhof“ musste ergänzend das Ergebnis einer Bodenbegutachtung in die Beratungen einbezogen werden. Das Ergebnis dieses Gutachtens schliesst zweifelsfrei weitere Erdbestattungen auf dem Bolardusfriedhof aus.
Bei einer bodenkundlichen Untersuchung auf dem alten Teil des Friedhofes wurde festgestellt, dass der hohe Wasserstand zu Verwesungsstörungen führt, die wiederum die Bildung von sogenannten Wachsleichen verursacht.
Auch auf dem neuen Teil wurde festgestellt, dass der Bereich für Erdbestattungen ungeeignet ist. Eine Verlängerung der Ruhefristen führt nicht zu einer besseren Verwesung, da die Wachsleichen nicht zersetzt werden.
Außerdem kann man den Friedhofsmitarbeitern eine Arbeit unter diesen Verhältnissen nur schwer zumuten.
Dementsprechend gelten auch hier die Vorgaben wie für die Friedhöfe „Neue Kirche“ und „Große Kirche“, das heißt Urnenbestattungen sind möglich.
Die inhaltliche Arbeit des Friedhofsarbeitskreis kann nach der letzten Sitzung am 08.03.04 als abgeschlossen betrachtet werden.
Zur Umsetzung durch den Werksausschuss
wird daher empfohlen:
1.
Freigabe
der o.g. Friedhöfe für Urnenbestattungen.
2.
Durch
Anlage eines neuen Wegenetzes mögliche Eingriffe in vorhandene Grabrechte sind
einvernehmlich zu regeln oder nach Ablauf der Ruhefristen zu verwirklichen.
3.
Betroffenen
Bürgern ist zu vermitteln, dass mit diesem Ergebnis ein fairer Ausgleich
zwischen dem Anliegen Einzelner und dem Fach- und Ordnungsinteressen der Stadt
Emden als Betreiber der Friedhöfe gefunden wurde.
4. Auf die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des städtischen Friedhofs „Tholenswehr“ wird hingewiesen.“
Herr Helbig bedankt sich bei den Mitgliedern des
Arbeitskreises für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Es stehe nun fest,
dass auf den drei Friedhöfen zukünftig lediglich Urnenbestattungen durchgeführt
würden. Die Empfehlung, die Erdbestattungen auf den Friedhöfen Neue Kirche,
Große Kirche und auf dem Bolardusfriedhof nicht mehr einzuführen sei einstimmig
durch den Arbeitskreis ausgesprochen worden. Aus diesem Grund bleibe es auch
dabei, dass keine Nutzungsrechte für Erdbestattungen ausgegeben würden.
Trotz dieses Ergebnisses bestehe für
Ehepartner weiterhin die Ausnahmeregelung, dass die Beisetzung neben dem
verstorbenen Partner ermöglicht werde.
Herr Schulze erklärt, er habe gehört, dass es ein
Verfahren gebe, die Zersetzung von Wachsleichen durch die Zugabe von chemischen
Mitteln in Verbindung mit Hitze zu beschleunigen.
Herr Helbig teilt mit, es gäbe in Skandinavien
entsprechende Versuche. Allerdings sei das Verfahren sehr aufwendig und es
verbliebe nach der Durchführung dieses Verfahrens ein Rest übrig. Wie mit
diesen Resten verfahren werden solle, sei noch nicht geklärt.
Herr Odinga betont, dass hier vorgestellte
Ergebnis des Arbeitskreises müsse gerade den älteren Bürgern vermittelt werden.
Den Familien müsse klar sein, dass die Beisetzung in Familiengräbern auf den
drei Friedhöfen nur in Form einer Urnenbeisetzung möglich sei. Erdbestattungen
müssten auf den Friedhof Tholenswehr durchgeführt werden.
Herr Janssen erteilt Herrn H. W. Janßen
das Rederecht.
Herr H. W. Janßen bedankt sich bei den Mitgliedern des
Arbeitskreises für die geleistete Arbeit. Er bittet im Namen seiner Fraktion um
Auskunft zu den folgenden Punkten:
a)
Ob die
Beisetzung von Urnen in Doppelgräbern möglich sei, wenn ein Grab bereits belegt
sei.
b)
Ob die
Beisetzung von Urnen in bereits belegten Gräbern möglich sei.
c)
Wie
lange die Ruhezeit für die Urnen sei.
Herr Helbig beantwortet die Fragen wie folgt:
zu a) In eine freie
Grabstellen könnten bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
zu b) Grundsätzlich
sei es möglich, Urnen in belegten Grabstätten beizusetzen. Allerdings könnte in
solchen Fällen eventuell ein Nacherwerb erforderlich sein, um die Ruhefristen
einzuhalten
zu c) Die Ruhezeit für
Urnen betrage 20 Jahre.
Auf eine Anfrage von Herrn H. W.
Janßen, ob es ein Friedhofskataster gebe, teilt Herr Helbig mit, ein
solches Kataster existiere für den Friedhof Tholenswehr vollständig und für die
alten Kirchenfriedhöfe lediglich in Auszügen. Eine Nacherfassung per EDV sei
sehr aufwendig, aus diesem Grund würden hier weiterhin die Kirchenbücher
verwendet werden.