Beschluss: Verweisung an die Fraktionen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Punkt : 6

Vorlage 14/1308-00

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abfallbeseitigung (aufgrund der anstehenden Rekultivierung der Deponie und Sperrmüllabfuhr 1-mal im Jahr frei)

 

Herr Röttgers bittet darum, die Gebührenerhöhung für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie und die Erhöhung für die Einführung der für den Bürger kostenfreien Sperrmüllabfuhr getrennt zu betrachten und zu diskutieren. Die Gebühren seien längere Zeit nicht erhöht worden, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zu Sicherung und Rekultivierung der Deponie sei diese Erhöhung nun jedoch unumgänglich. Bei der kostenfreien Sperrmüllabfuhr handle es sich um eine freiwillige Leistung.

 

Herr Rogga erläutert die Kosten, die für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie und für die kostenfreie Sperrmüllabfuhr voraussichtlich anfallen und die Auswirkungen auf die Abfallgebühren anhand einer Powerpoint-Präsentation. Die Auswirkungen auf einen 4-Personenhaushalt werden hierbei exemplarisch dargestellt.

 

Herr Andersson ergänzt, es handle sich bei dem Beispiel um Durchschnittwerte. Einige Haushalte müssten von daher natürlich mehr, andere weniger zahlen.

 

Mit Bezug auf die unter TOP 4 gestellten Fragen teilt Herr Rogga mit, es gebe zur Zeit keine Möglichkeit, die Kosten für die Sanierung der Deponie auf die Industrie- und Gewerbebetriebe umzulegen. Viele Betriebe würden ihren Müll bereits durch Privatunternehmen entsorgen. Eine starke Erhöhung der Gebühren für die 1.1000-l-Gefäße würde dazu führen, dass der BEE noch mehr Kunden in diesem Bereich verlieren würde.

 

Herr Andersson und Herr Domnik bestätigen dies. Herr Andersson erklärt weiter, dass hauptsächlich die Privathaushalte aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die Kosten für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie zu tragen hätten. Die Sperrmüllabfuhr solle so organisiert werden, dass jeder Haushalt eine Berechtigungskarte erhalte. Der Sperrmüll werde dann nach der Anmeldung beim BEE abgeholt.

 

Herr Renken erklärt sich mit dem vorgeschlagenen Beschlussvorschlag nicht einverstanden da es ungerecht sei, die Bürger mit den Kosten zu belasten, während die Industrie- und Gewerbebetriebe als frühere Nutzer der Deponie kaum an den Kosten beteiligt würden.  Von daher solle geprüft werden, inwieweit andere Finanzierungsmöglichkeiten bestünden, um auch die Betriebe zur Finanzierung heranzuziehen. Zum Beispiel könne eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes erfolgen.

 

Des Weiteren möchte Herr Renken die Fragen beantwortet wissen, wie lange die Nachsorgeperiode dauere und ob die Kreditlaufzeiten dementsprechend seien. Er bitte auch um Auskunft, ob die Höhe der Zinsforderungen gegenüber der Stadt bereits festgelegt worden sei.

 

Herr Rogga antwortet, die Nachsorge der Deponie müsse voraussichtlich über einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen. Die Kredite würden ebenfalls mit einer Laufzeit von 30 Jahren aufgenommen werden, die Zinsen könnten von der Bank jedoch nur für die nächsten 10 Jahre garantiert werden. Bezüglich der Höhe der Zinsforderungen gegenüber der Stadt werde in Kürze ein Termin mit dem Kämmerer stattfinden, da der Zinssatz noch festgelegt werden müsste.

 

Herr Röttgers teilt mit, Gewerbebetriebe könnten nicht herangezogen werden um die Kosten der Sanierung mitzutragen, da sie keinem Anschluss- und Benutzerzwang unterlägen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer komme wegen der negativen Auswirkungen auf die Emder Wirtschaft nicht in Betracht.

 

Herr Kalkkuhl, Herr Odinga und Herr Melles erklären, die Erhöhung der Grundgebühr auf 47,00 € sei vertretbar. Die Einfuhr der 1-mal-jährlich für den Bürger kostenfreien Sperrmüllabfuhr müsse aber in den Fraktionen beraten werden.

 

Herr Renken erklärt, dass der Bürger keine Möglichkeit habe, bei einer Gebührenerhöhung auszuweichen. Von daher habe er vorgeschlagen, die Mittel für die Sanierung der Deponie durch andere allgemeine Haushaltsmittel zu decken, eine Gewerbesteuererhöhung sei nur ein Beispiel gewesen.

Früher habe es bereits eine Vorlage mit detaillierten Berechnungsgrundlagen für eine Einfuhr der Sperrmüllabfuhr gegeben. Er bitte um Auskunft ob sich die Zahlen von damals zwischenzeitlich geändert hätten.

 

Herr Röttgers macht erneut darauf aufmerksam, dass die Erhöhung der Grundgebühr monatlich lediglich ca. 0,80 € betrage. Wenn ein Teil der Kosten auf die Wirtschaft umgelegt werden könnte und sich der Betrag, den die Bürger zu tragen hätten so reduzieren würde, würde im Ausschuss die gleiche Diskussion wie in diesem Moment geführt werden. Die Wirtschaftsförderung sei ein sehr pflegeintensives Gebiet. Der Verwaltung sei keine Möglichkeit bekannt, die Mittel für die Sanierung der Deponie anders als durch den hier vorgelegten Beschlussentwurf zu erwirtschaften.

 

Herr Andersson erklärt, den Fraktionen könnten die Berechnungsgrundlagen über die Zusammensetzung der Kosten für die Sperrmüllabfuhr zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Rogga teilt mit, die Zahlen hätten sich gegenüber den bereits früher bekanntgegebenen Zahlen nicht verändert.

 

Herr Woldmer bemerkt, dass Sperrmüll früher für den Bürger kostenfrei im vierteljährlichen Rhythmus abgefahren worden sei und stellt die Frage, warum dies eingestellt worden sei. Bei vielen Leuten hätte sich mittlerweile viel Hausmüll angesammelt, bei älteren Menschen falle dagegen kein Sperrmüll an. Er plädiere ebenfalls dafür, die Vorlage an die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Renken bittet um Auskunft, ob die Menge des Sperrmülls auch zukünftig auf 4 m3 pro Haushalt und Abfuhr beschränkt bleibe.

 

Herr Rogga bestätigt dies.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kalkkuhl, wie die Erfahrungen mit dieser Beschränkung seien, teilt Herr Andersson mit, der BEE habe gute Erfahrungen gemacht. Die Einwohner würden darauf achten, dass nicht mehr als 4 m3 an die Straße gestellt würden, riesige Sperrmüllhaufen würden nicht entstehen. Wenn die Haufen ausnahmsweise doch zu Umfangreich seien, würde der Sperrmüll nicht abgefahren werden.

 

Herr Domnik bestätigt dies.

 

Herr Kalkkuhl beantragt, die Vorlage an die Fraktionen zu verweisen.

 

Beschluss:

Der Rat beschließt die der Vorlage 14/1308 als Anlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abfallbeseitigung.

 

Ergebnis:

Verweisung an die Fraktionen