Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Punkt : 5

Vorlage 14/489-02

Bebauungsplan C 9, 3. Änderung (Erweiterung der Kunsthalle, Hinter dem Rahmen);

- Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB

 

Herr Woldmer schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam zu beraten und anschließend getrennt abzustimmen.

 

Herr Fortmann stellt fest, der Durchführungsvertrag über den 4. geplanten Bauabschnitt der Erweiterung der Kunsthalle sei bereits von der Stiftung Henri und Eske Nannen unterzeichnet worden und könne heute für die Beschlussfassung im Rat empfohlen werden.

 

Beim letzten Stadium seien während der öffentlichen Auslegung keine wesentlichen Anregungen und Stellungnahmen eingegangen. Einige redaktionelle Änderungen seien in das Planwerk eingearbeitet worden, so dass das Vorhaben selbst jetzt zur Beschlussfassung vorliege.

 

Herr Fortmann erläutert die geplanten Erweiterungsabsichten und die wesentlichen Veränderungen des 4. Bauabschnittes anhand einer Folie.

 

Herr Bornemann ist erfreut darüber, dass es keinerlei Einwände seitens der Bevölkerung gegeben habe. Insofern werde die SPD-Fraktion selbstverständlich beiden Vorlagen zustimmen, da die Bedeutung der Kunsthalle für Emden allen völlig bewusst sei.

 

Frau Eilers stellt fest, es gäbe kaum eine Stadt in Niedersachsen, die trotz knapper Kassen so viel Geld in Kunst und Kultur investiere wie Emden. Hier habe man erkannt, welche Wichtigkeit kulturelle Einrichtungen auch als Wirtschaftsfaktor hätten. Sie sei der Ansicht, dass dieser Beschluss ein ganz klares Bekenntnis zur Kunsthalle und auch ein Ausdruck des Selbstbewusstseins der Emder sei.

 

Auch Herr Bongartz bemerkt, dass es spätestens seit der Munch-Ausstellung den Emdern bewusst geworden sei, welchen großen Zulauf diese Kunsthalle habe und wie der Einzelhandel letztendlich davon profitiere.

 

Herr Stolz hält ebenfalls die Kunsthalle für eine gute Sache und ist erfreut darüber, dass es weitergehe.

 

Herr Fortmann fasst zusammen, eine öffentliche Auslegung habe stattgefunden. Nun sei es notwendig, den Beschluss über den Durchführungsvertrag zu fassen. Der enthalte keine finanziellen Aspekte und könne somit in der Öffentlichkeit beschlossen werden. Danach könne im Anschluss der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Beschluss:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 BauGB zwischen der Stiftung Henri und Eske Nannen und der Stadt Emden wird zugestimmt (Anlage 1 zur Vorlage 14/489-02).

 

Ergebnis:

einstimmig