Sitzung: 12.04.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 15/0245
Herr
Kinzel führt aus, dass die bisher
geführten Gespräche mit Behörden und Verbänden positiv zu werten seien. Man
arbeite an einem gemeinsamen Ziel.
Herr
Stolz bittet um Auskunft, welche
Rechtsauffassung der Fachdienst Umwelt in der Sache vertrete. Er möchte
außerdem inhaltlich wissen, wie die bisherigen Gespräche geführt wurden und mit
welchem Ergebnis sie unterbrochen bzw. beendet wurden. Er habe diesbezüglich
Informationen von Herrn Wendeburg erhalten.
Herr
Kinzel verweist nochmals auf die
vereinbarte Vertraulichkeit der Gespräche und bittet, das Ergebnis der
Gespräche abzuwarten, die nach Abschluss hier im Ausschuss vorgestellt würden.
Bezüglich der Zuständigkeit nach der Vogelschutzrichtlinie ist bis zum
31.12.2007 unverändert das NLWKN zuständig. D. h., dass auch eine Änderung der
Naturschutzverordnung derzeit in die Zuständigkeit des NLWKN fällt.
Herr
Bolinius bemerkt, dass, wenn die
Verordnung angepasst wird, dies im Sinne der Bürger zu geschehen habe. Auch er
spricht sich dafür aus, die Vertraulichkeit der Gespräche zu achten und das
Thema nicht politisch zu diskutieren. Hierfür sei der MU des Landes
Niedersachsen, Herr Sanders, zuständig.
Auf
die Fragestellung einer Zuhörerin gibt Herr Kinzel die Antwort, dass es
eindeutig sei, dass der Teekabfuhrweg innerhalb des Schutzgebietes liege. Für
Änderungen der Schutz-ordnung sei das NLWKN und für die Einhaltungen der
Bestimmungen der Schutzverordnung die Untere Naturschutzbehörde zuständig.
Auch
Frau Pohlmann spricht sich namens der SPD für die Beibehaltung der
Vertraulichkeit aus.
Kenntnis
genommen.
Fragen
bezüglich der Beschilderung werden über das Protokoll beantwortet.
Anmerkung
des Protokollführers:
Rückfragen
bei Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde haben ergeben, dass die
offiziellen (roten) Schilder, die auf das Naturschutzgebiet hinweisen, richtig
aufgestellt sind. Bei jedem Schild wird erkennbar, dass, wenn man weiter geht
oder fährt, das Schutzgebiet betreten wird.
Zusätzlich
sind Schilder aufgestellt worden, die auf das Gebiet als zur
Vogelschutzrichtlinie gehörend hinweisen.