Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1. die Landesmittel aus dem Programm „Familien mit Zukunft“ zur Einrichtung und personellen Besetzung eines Familien- und Kinderservicebüros, zur Qualifizierung sowie Vernetzung von Tagespflegepersonen und für Modellprojekte im Bereich der Ferienbetreuung von Kindergartenkindern und Grundschülern zu beantragen und diese Maßnahmen ab dem 01.06.2007 umzusetzen.
2. 20 Plätze in der Betreuungsform der Kindertagespflege bis Juni 2008 einzurichten.
Frau
Schrader erläutert die Maßnahmen, die
im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms „Familien mit Zukunft – Kindern fördern
und betreuen“ umzusetzen seien. Bereits in den vergangenen Sitzungen habe der
Jugendhilfeausschuss das Landesprogramm diskutiert und darauf hingewiesen,
welcher enormer Bedarf im Bereich der Betreuung von Kindern und dem Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder sehen sei.
Weiter
erklärt sie, in Emden werde man ab dem neuen Schuljahr die Möglichkeit haben,
mit zwei Modellprojekten im Rahmen des Brückenjahres den Übergang vom
Kindergarten in die Grundschule für die Kinder gewinnbringender zu gestalten
und die Verzahnung der Bildungsarbeit mit den Grundschule voranzutreiben. Nach
anfänglicher Diskussion zeichnet es sich nunmehr ab, dass Emden durchaus die
Möglichkeit haben werde, ein kleines Beraterteam einzurichten, das
koordinierend für die Modellprojekte und die anderen Grundschulen und
Kindertagesstätten tätig werden könne. Hier sei an eine Kooperation zwischen
einer Lehrkraft aus der Pestalozzischule und der Kindertagesstätte Barenburg
gedacht. Eine umfassende Information zu diesem Programm könne auch in der
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen.
Eine
zweite Säule des Landesprogramms sei die Förderung im Bereich der
Kindertagespflege über das Sozialministerium. Frau Schrader erläutert dann die
Möglichkeiten, die das Ministerium den
öffentlichen Jugendhilfeträgern anbiete, um den Bereich der
Kindertagespflege in den Kommunen auszubauen. Ein weiterer Punkt, der aus dem
Landesprogramm gefördert werden könne, sei die Qualifizierung von Tagespflegepersonen.
In Emden sei keine ausreichende Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen
in einer Datei abrufbar. Aus diesem Grunde bestehe dringender
Qualifizierungsbedarf.
Abschließend
schlägt Frau Schrader als letzten Baustein in der ersten Projektphase vor, dass
Modellprojekte im Rahmen der Ferienbetreuung erprobt würden. Auch dort bestehe
in Emden akuter Ausbaubedarf. Die Betreuungsangebote sollten unterschiedlich
für die entsprechenden Altersgruppen erprobt werden.
Frau
Grix bedankt sich und bittet um
Wortmeldungen.
Herr
Fooken führt aus, die FDP-Fraktion
habe bereits im Sommer 2006 auf die sich abzeichnenden Fördermöglichkeiten
aufmerksam gemacht und gebeten, die entsprechenden Anträge an die
Landesregierung zu stellen. Daher werde er dieser Vorlage inhaltlich voll
zustimmen.
Frau
Meyer hält die Vernetzung und
Zusammenarbeit für wichtig. Sie fragt an, welche Qualifizierung die
Tagespflegepersonen haben müssten und wie sie bezahlt würden.
Frau
Schrader antwortet, für die
Qualifizierung gäbe es unterschiedliche Empfehlungen. Es habe sich
durchgesetzt, nach einem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes in München
zu qualifizieren. Die Grundqualifizierung umfasse 160 Unterrichtsstunden und
beinhalte neben der
Entwicklungspsychologie alltagsgemäßer Förderung, Ernährung, Bewegungsangebote,
Beschäftigungsangebote für Kleinkinder auch den rechtlichen Rahmen im Bereich
Aufsichtspflicht und Versicherung. Es handele sich hierbei allerdings um eine
Basisqualifikation, die auf keinen Fall mit der Qualifizierung der
Erzieher/Erzieherinnen gleichzusetzen ist. Zusätzlich habe das Jugendinstitut
ein Curriculum für erfahrene Tagesmütter mit einem Umfang von 52 Stunden
entwickelt, die bisher aufgrund der alten Gesetzeslage noch ohne Qualifikation
tätig sein konnten.
Weiter
führt sie aus, die Bezahlung im Bereich der Kindertagespflege orientiere sich
an den Richtlinien der umliegenden Landkreise. Es sei geplant, einen
Förderbetrag von 2,50 € pro Kind und Betreuungsstunde vorzuschlagen.
Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen könnten bis zu fünf Kinder
gleichzeitig betreuen.
Herr
Schild kann nicht nachvollziehen,
dass sich Personen 160 Stunden fortbilden lassen müssten, um dann 2,50 € zu
verdienen.
Frau
Fekken betont, die Bezahlung sei
durchaus üblich. Sie sei jedoch der Stadt Emden dafür dankbar, dass sie dafür
plädiere, die Erziehung und Betreuung über die Institutionen laufen zu lassen
und das Tagsmüttermodell eher als eine Notlösung zu sehen. Sie fragt an, was
unter dem Begriff „Sonderbetreuung“ zu verstehen sei und ob es durchaus wie im
benachbarten Ausland Modelle in der Tagespflege gäbe, dass Tagesmütter sich
selbstständig machen und mehrere Kinder betreuen würden, um überhaupt in die
Nähe eines Mindestlohns zu kommen.
Herr
Sprengelmeyer entgegnet, in der
Vorlage sei unter Punkt 7 erwähnt, dass eine Satzung in Vorbereitung sei. Aus
diesem Grunde müsse man sich mit der Kinderbetreuung noch einmal beschäftigen
und auch die Finanzierung und Bezahlung diskutieren. Dem Gesetz nach und so sei
es auch in anderen Landkreisen und Gemeinden üblich würden Tagesmütter
tatsächlich mehrere Kinder gleichzeitig betreuen. In einigen Städten würden
sich mehrere Frauen zusammenschließen, Räume anmieten und gleichzeitig mehrere
Kinder betreuen.
Anschließend
fasst er zusammen, dass bei Tagung der Jugendämter im Bereich Weser-Ems darüber
gesprochen worden sei, wie es mit den gesetzlichen Vorgaben aussehe. Auch
Fragen hinsichtlich der Räumlichkeiten und des Brandschutzes müssten noch von
der Kommune geklärt werden.
Frau
Schrader führt aus, der Betrag werde
erst dann zu einem Nebeneinkommen für Familien, wenn mehrere Kinder betreut
würden. Die Tagespflege sei nicht so konzipiert, dass sie ein volles
Erwerbseinkommen ergeben solle, sondern eine Betreuungsform, die sich aus der
Nachbarschaftshilfe entwickelt habe. Der Gesetzgeber wolle die Ehrenamtlichkeit
weiter fördern. Die Tagespflege sei ein niedrigschwelliges Angebot in Form von
Betreuung und keine Erwerbstätigkeit.
Bezüglich
der Frage der Sonderbetreuung erklärt sie, dass diese zwar vom Ministerium
gesetzt aber auf keiner Fachtagung des Sozialministeriums näher ausgeführt
worden sei. Die Kindertagespflege verstehe sich als eine Betreuungsform für
Eck- und Notzeiten. Inwieweit es möglich sei, über Kindertagespflege auch den
Nachtdienst abzusichern, könne sie im Moment für Emden nicht sagen, da es
zurzeit akute Probleme gäbe, überhaupt Pflegepersonen zu finden, die bereit
seien, Kinder vor 7 Uhr morgens und in die Abendstunden zu betreuen.
Abschließend
bemerkt Frau Schrader, in Niedersachsen sei es seit dem 01.01.2007 möglich,
dass zwei Kindertagespflegepersonen bis zu acht Kinder in angemieteten Räumen
betreuen könnten. Sie gehe jedoch davon aus, dass der Betreuungsumfang für
Tagespflegepersonen in angemieteten Räumen weit über 40 Betreuungsstunden pro
Wochen liegen müsse, damit sich das Angebot betriebswirtschaftlich rechne.
Herr
Lutz weist darauf hin, in einer
Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft sei bemerkt worden, es habe sich gerade
bei alleinerziehenden Kunden herausgestellt, dass es zu ganz großen
Schwierigkeiten hinsichtlich der Koordination der Kinderbetreuung komme. Hier
biete das Tagesmütterprogramm vielleicht eine Möglichkeit, etwas aufzufangen,
was bislang nicht richtig funktioniere. Auch wäre eine Datenbank für die
Vermittlungstätigkeit hilfreich.
Um
zumindest zu versuchen, ein gewisses Angebot aufzubauen, appelliert er an die
Ausschussmitglieder, der Vorlage zuzustimmen. Es sei zwar klar geworden, dass
es nicht darum gehe, Arbeitsplätze zu finden, sondern die Kinderbetreuung
insgesamt in der Stadt zu erweitern. Außerdem würde das Landesprogramm dieses
als einen Förderschwerpunkt im Bereich des Sozialministeriums sehen.
Herr
Schild erkundigt sich nach den Kosten
der Ausbildung zur Kindertagespflege und fragt an, ob diese evtl. von der Stadt
übernommen würden.
Frau
Schrader führt aus, bei den aktuellen
Kursen, die zurzeit von der Evangelischen Familienbildungsstätte in Kooperation
mit den umliegenden Landkreisen durchgeführt würden, werde ein
Teilnehmerbeitrag in Höhe von 130 € erhoben. Doch sie bemühe sich mit der
Familienbildungsstätte um eine Vereinbarung, dass die Personen als
Tagespflegepersonen im Stadtgebiet zur Verfügung stünden.
Auf
die Frage von Herrn Ouedraogo nach den Qualifikationen der Personen, die
sich für eine Fortbildung entscheiden, entgegnet Frau Schrader, es gäbe
hier keine Beschränkung. Dennoch empfehle der Deutsche Tagesmütterverein bei
der Erteilung der Erlaubnis zur
Kindertagespflege darauf zu achten, dass zumindest ein
Hauptschulabschluss vorliege und dass die Personen auch über die nötigen
sprachlichen Fähigkeiten verfügten, um die Kinder im Bereich ihrer
Sprachentwicklung zu fördern und zu unterstützen.