1.
Der Geltungsbereich wird
entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage 15/0650 und wie in der Begründung
erläutert geändert.
2.
Der Entwurf und die
Entwurfsbegründung des Bebauungsplanes D 149 und die nach Einschätzung der
Stadt Emden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Einstimmig