Sitzung: 09.04.2008 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Beschluss: Verweisung an die Fraktionen
Vorlage: 15/0655
Verweisung
an die Fraktionen
Herr Bierstedt bezieht sich auf den im Jahre 2005 erfolgten
Beschluss zur Neustrukturierung der Förderung der offenen Altenhilfe, die
seither projektbezogen erfolge, und teilt mit, dass nun auch die tradierte
Seniorenarbeit in Vereinen und Verbänden eine Förderung erfahren solle. Zur
Erarbeitung von Förderrichtlinien sei eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und
Vertretern dieses Ausschusses sowie des Fachbereichs 500 eingesetzt worden. Ein
erarbeiteter Entwurf sei im Februar d. J. an die Fraktionen mit der Bitte um
Mitteilung von etwaigen Änderungswünschen übersandt worden. Eine Rückmeldung
bis zu dem erbetenen Termin sei nicht erfolgt. Herr Bierstedt stellt im
Weiteren heraus, dass die Erarbeitung der Richtlinien von folgenden Fragen
getragen gewesen sei: Welche Vereine gehören zu den Berechtigten? Welche
Bewertungskriterien sollen gewählt werden? Wer entscheidet über die Vergabe des
Zuschusses? Vorrangiges Ziel bei der Erarbeitung der Richtlinien sei
insbesondere ein fairer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
gewesen.
Herr Fooken teilt mit, dass sich die FDP-Fraktion mit den
Richtlinien auseinandergesetzt habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass eine
Nachhaltigkeit nicht gegeben sei. Als Beispiel führt er das Erfordernis einer
Mindestanzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Auch interessiere ihn, wie
mit einem starken Teilnehmerrückgang umgegangen und wie mit Einrichtungen
verfahren werde, die nur einmal im Jahr eine Veranstaltung organisieren. Eine
Berücksichtigung könne sich hier ggf. überproportional auswirken. Auch sehe er
in der Antragsfrist bis 30.04. d. J. eine Benachteiligung kleinerer Vereine,
die nicht über erforderliches Personal verfügen. Zudem fehle ihm im Rahmen der
Entscheidungsfindung ein klares Votum des Seniorenbeirates.
Herr Bierstedt führt aus, dass antragsberechtigt die Vereine seien,
die in der Delegiertenversammlung des Seniorenbeirates vertreten seien. Hierin
vertreten seien Vereine, die eine regelmäßige Seniorenarbeit mit mind. einem
Treffen monatlich veranstalten, an denen jeweils mind. 20 Personen teilnehmen.
Die vorgesehene Aufteilung von jeweils 50 % sehe er als passable Lösung an, mit
der Folge, dass Vereine mit weniger Veranstaltungen nicht überproportional
berücksichtigt würden. Die Frist für die Antragstellung sei zur Vermeidung von
Unklarheiten konform zur Frist im Bereich der projektbezogenen Förderung
gewählt worden.
Frau E. Meyer teilt mit, dass ein Termin für die Mitteilung von
Änderungswünschen durch die Fraktionen nicht bekannt gewesen sei. Die
SPD-Fraktion sei mit einigen Punkten der Richtlinie nicht einverstanden und
habe insbesondere folgende Änderungswünsche, die in schriftlicher Form dem
Verwaltungsvorstand übersandt worden sei:
In Abschnitt 1 Satz 2 werden die
Worte „nicht kommerzielle Vereine“ durch die Worte „gemeinnützige Vereine“
ersetzt.
Der Abschnitt 3 „Bewertung der
Anträge“ erhält folgende Fassung:
„Die Bewertung der Anträge erfolgt
durch ein Gremium aus Vertretern der im Rat der Stadt Emden vertretenen
Fraktionen im Verhältnis der Fraktionsstärken
Diesem Gremium gehören außerdem
Vertreter des Fachdienstes Gesundheit und ein Vertreter des Seniorenbeirates
mit beratender Stimme an.“
Der Abschnitt 5
„Berichterstattung“ erhält in Absatz 2 folgende Fassung:
„Eine Auflistung der
stattgefundenen Veranstaltungen im Bezuschussungszeitraum und eine Angabe über
die Anzahl der Teilnehmer an den Treffen.
Außerdem ist ein einfacher
Nachweis über die Verwendung der Mittel durch Vorlage von entsprechenden
Belegen zu führen.“
Die in der bisherigen Fassung zu
Abschnitt 5 vorgesehene Regelung einer Anwesenheitsliste erachtet Frau E. Meyer
ausgehend von einem Teilnehmerkreis mit zum Teil über 80jährigen als nicht machbar.
Außerdem bat sie um Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt ein entsprechender
Nachweis vorzulegen sei.
Herr Bierstedt erläutert, dass die erarbeiteten Förderrichtlinien
zunächst als Diskussionsgrundlage zu werten seien. Letztlich werde die
Entscheidung in diesem Ausschuss getroffen. Soweit weitere Treffen der
Arbeitsgruppe für erforderlich gehalten werden, werde die Verwaltung hierzu
einladen. Wichtig sei, so Herr Bierstedt weiter, dass die Richtlinien auf einer
Basis der Offenheit und Transparenz erarbeitet werden. Bezüglich der Frist der
Nachweiserbringung könne er sich vorstellen, diese in Anlehnung an den Bereich
der projektbezogenen Förderung auf den 08.08. des jeweils kommenden Jahres zu
wählen.
Anmerkung der Protokollführung:
Mit Anschreiben vom 12.02.2008 wurden die erarbeiteten Förderrichtlinien
nebst dem Protokoll der Arbeitskreissitzung vom 07.02.2008 an die im Rat
vertretenen Fraktionen übersandt. Im Protokoll wurde nochmals darauf
hingewiesen, dass die Fraktionen gebeten werden, sich bis zum 25.03.2008
bezüglich Änderungswünschen zu den Förderrichtlinien an den Fachdienst
Gesundheit, Herrn Bierstedt, zu wenden.
Herrn Schild interessiert, ob alle Vereine und Verbände bezüglich
einer Teilnahme an der Delegiertenversammlung informiert und damit für eine
mögliche Förderung erfasst seien.
Herr Bierstedt führt hierzu aus, dass im Rahmen der Kommunalwahl
auf der Grundlage einer Liste des Seniorenbeirates alle bekannten Vereine und
Verbände angeschrieben worden seien, so dass von einer vollständigen Erfassung
auszugehen sei.
Herr Schild gibt zu bedenken, dass Vereine und Verbände sich
möglicherweise aufgrund von Adressänderungen zu spät oder auch gar nicht um die
Teilnahme in der Delegiertenversammlung beworben haben.
Herr Bierstedt führt hierzu aus, dass diese Vereine und Verbände in
diesem Fällen nicht zum Kreis der Berechtigten gehören, sich aber in der
nächsten Wahlperiode um eine Aufnahme in die Delegiertenversammlung bemühen
könnten.
Frau E. Meyer erscheint die für den 30.04 d. J. vorgesehene
Antragsfrist für das laufende Kalenderjahr vor dem Hintergrund der noch zu
überarbeitenden Richtlinien als problematisch.
Herr Bierstedt entgegnet, dass die Haushaltsmittel für das laufende
Jahr eingeplant seien und daher eine Ausnahme von dieser Frist in Betracht
komme. Er schlage ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe und einen
anschließenden erneuten Beschlussvorschlag vor.
Nach Ansicht von Herrn Züchner erscheint der Zeitraum
der Dauer einer Wahlperiode für den Seniorenbeirat sehr lang. Dieses sei gerade
für neue Vereine ein langer Zeitraum. Weiterhin führt er aus, dass viele
Sportvereine hervorragende Seniorenarbeit leisten würden, in der
Delegiertenversammlung jedoch nicht vertreten seien, und spricht als Beispiel
den Stadtsportbund an. Dieses seien Punkte, die derzeit im Seniorenbeirat
diskutiert würden. Weiterhin führt Herr Züchner aus, dass der Seniorenbeirat
den vorgeschlagenen Richtlinien zugestimmt habe, da für diesen bessere
Kriterien nicht erkennbar seien.
Frau Orth schlägt vor,
zunächst mit der Umsetzung der Richtlinien zu beginnen und nach Ablauf eines
Jahres deren Bewährung zu überprüfen.
Herr Graf bittet vor dem Hintergrund, dass die entsprechenden
finanziellen Mittel bereit stehen, die Verwaltung um Überarbeitung der
Richtlinien mit dem Ziel der anschließenden Beschlussfassung.
Herr Ammersken schlägt vor, Änderungswünsche bis zum 30.04. d. J.
an die Verwaltung zu richten, sodass die Richtlinien im Mai in der
Arbeitsgruppe beraten und im Juni zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Frau Grix teilt mit, dass sie bei der letzten Sitzung der
Arbeitsgruppe krankheitsbedingt nicht hatte teilnehmen können, so auch von
ihrem Ehemann mitgeteilt, und bittet, sie bei der Einladung zur nächsten
Sitzung wieder zu berücksichtigen.