Sitzung: 03.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 15/0656
Herr
Kinzel erläutert mit einer
Präsentation die bisherigen Maßnahmen und Aktionen. Die bisherige Finanzierung
über Agenda-21-Projekte der EU, die über das Land verteilt und abgerechnet
wurden, sei künftig nicht mehr möglich. Die Stadt sei jedoch bestrebt, die
Förderung des Randverkehrs möglichst mit anderen Zuschüssen fortzusetzen.
Herr
Kinzel führt weiter aus, dass für die
Stadt Emden eine Mobilitätsanalyse in Auftrag gegeben worden sei. Diese werde
in nächster Zeit vorgestellt.
Herrn
Ohling ist aufgefallen, dass es immer
wieder Gäste gebe, die mit dem Fahrrad und Gepäck unterwegs seien und die
dankbar für eine Gepäckaufbewahrung wären.
Frau
Eilers verweist darauf, dass diese
Möglichkeit am Bahnhof selten genutzt werde. Sie verweist auf die ihrer Meinung
nach problematischen Ständer „Unter den Arkaden“ und die Anbindung der Straße
„Katergang“.
Herr
Bornemann sichert die volle
Unterstützung zu, um das Projekt „Emders up Rad“ weiterzuführen. Er bittet die
Verwaltung, sich weiterhin um Förderung entsprechender Maßnahmen zu bemühen.
Herr
Stolz lobt das Projekt, bittet aber,
bei der Erstellung eines künftigen Fahrradplanes den Teekabfuhrweg im Petkumer
Deichvorland nicht mehr als Fahrradweg auszuweisen.
Herr
von Fehren macht auf das Problem
bissiger Hunde aufmerksam und fragt, ob es in Emden Leinenzwang gebe.
Herr
Kinzel weist darauf hin, dass weitere
Abstellgaragen für Fahrräder geplant sind, auch wenn im Parkhaus diese nicht,
wie gewünscht, angenommen werden. Der Hinweis auf die Verkehrsführung
„Katergang“ werde überprüft.
Anmerkung
des Protokollführers:
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit untersagt.
In
der Zeit von April bis Mitte Juli ist die sogenannte Setz- und Brutzeit, in der
das Wild, sowie die sonstigen frei lebenden Tiere, vor Beunruhigung besonders
zu schützen sind.
Nach dem Nds. Gesetz über den Wald- und die
Landschaftsordnung (NWaldLG) handelt jedermann ordnungswidrig, wer unbefugt
nicht jagdlich geführte Hunde in der Setz- u. Brutzeit (01.04. bis 15.07.) im
Wald und in der freien Landschaft frei laufen lässt. Die Ordnungswidrigkeit
kann - auch wenn die Handlung fahrlässig begangen wird - mit einer Geldbuße
geahndet werden.
Ergänzend wird auf die Anleinpflicht für Hunde
gemäß der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
in der Stadt Emden (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden S 4 / in Kraft seit
14.01.2006) in der Fassung vom 15.12.2005 hingewiesen.
(Quelle:
Homepage der Stadt Emden (www.emden.de, Aktuelles))
Kenntnis
genommen