Sitzung: 16.04.2008 Werksausschuss Bau- und Entsorgungsbetrieb
Beschluss: Verweisung an die Fraktionen
Vorlage: 15/0666
Verweisung an die
Fraktionen.
Herr
Rogga ruft in Erinnerung, dass in den
letzten Sitzungen des Werksausschusses auf das Thema
Abwassergebührenkalkulation immer wieder hingewiesen worden sei. Nun lägen die
Ergebnisse der Kalkulation vor. Primäre Ziele der Gebührenkalkulation seien
eine nachhaltige und kostendeckende Kalkulation, eine möglichst moderate
Belastung der Bürger und eine langfristige Sicherung der Wirtschaftlichkeit des
BEEs gewesen.
Herr
Lutz betont, in den letzten 10 Jahren
seien die Abwassergebühren stabil gewesen. Nun müsse aber eine Balance zwischen
den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erzielt werden. Ein weiteres Ziel
sei auch die Gebührensicherheit für die Zukunft. Die Ergebnisse seien
hausintern diskutiert worden. Das Ergebnis werde nun vorgestellt.
Herr
Poitz erläutert zunächst das
Kalkulationsschema zur Gebührenkalkulation Abwasser (Seite 1 der Anlage 2 zur
Vorlage 15/0666). Die Maßstabsseite sei relativ konstant, das heiße, sie habe
kaum Einfluss auf die Änderung der Gebühren. Allerdings sei die Kostenseite in
den letzten Jahren stark gestiegen. Dies beträfe zum Beispiel die
Energiekosten, Material, usw.
Des
Weiteren bestehe derzeit ein Missverhältnis zwischen den Schmutzwassergebühren
und den Niederschlagswassergebühren. Im Schmutzwasserbereich liege eine
erhebliche Kostenunterdeckung vor, die Gebühren seien zu niedrig. Auf der Seite
der Niederschlagswassergebühren bestehe dagegen eine Kostenüberdeckung, die
Gebühren seien zu hoch. Hier müsse wieder eine Balance hergestellt werden.
Insgesamt liege eine Kostenunterdeckung vor.
Daneben
sollte die Auflösung der Kanalbaubeiträge den Abschreibungen entsprechen.
Derzeit sei die Auflösung der Zuschüsse aber höher als die Abschreibungen. Nach
dem hier vorgelegten Vorschlag sollten sie ab dem 01.01.10 an die
Abschreibungen angepasst werden. Dies sei ein Grund für die gestaffelte
Gebührenerhöhung. Zusätzlich solle durch die zweistufige Erhöhung die soziale
Komponente gegenüber den Bürgern berücksichtigt werden.
Bei
der Kalkulation seien auch die Finanzbeziehungen zwischen dem BEE und der Stadt
sowie die innere Entwicklung des BEEs berücksichtigt worden. Die
Eigenkapitalverzinsung sei so von 7 % auf 5,5 % reduziert worden. Gleichzeitig
solle der BEE einen Teil der Kreditschulden von der Stadt übernehmen.
Herr
Lutz ergänzt, ihm wäre am liebsten
gewesen, wenn die Gebühren nicht angehoben werden müssten. Die Kostensteigerung
der letzten Jahre gehe aber nicht am BEE vorüber. Nun sollten die Gebühren auf
einem gewissen Stand gesichert werden. Ziel sei, die Gebühren auch über das
Jahr 2010 hinaus konstant zu halten.
Bei
der Auflösung der Abwasserbeiträge handle es sich um eine Hypothek für die
Zukunft. Wenn die Auflösung weiterhin mit 3 % erfolge, wirke sich dies
zukünftig nachteilig aus. Aus diesem Grund solle der Prozentsatz an die
Vorgaben des NKAG angeglichen und auf 1,9 % reduziert werden.
Die
Stadt habe Eigenkapital in Höhe von ca. 95.000.000 € im Eigenbetrieb. Es
bestehe die gesetzliche Pflicht, dieses Eigenkapital zu verzinsen. Wenn er mit
dieser Summe auf dem Kapitalmarkt handeln würde, sei es möglich, sie mit 6 %
Zinsen oder mehr anzulegen. Mit 5,5 % läge der Eigenkapitalzinssatz 0,1 % - 0,2
% über der Kreditfinanzierung. Dies sei wichtig, um einen Puffer für Änderungen
beim Preisgefüge aufbauen zu können und damit langfristig die Stabilität der
Gebühren zu sichern. Er weise darauf hin, dass der Eigenkapitalzinssatz nach
einem Urteil des Niedersächsischen OVGs auch höher sein dürfe.
Wenn
der BEE die Darlehn der Stadt übernehme sinke die Eigenkapitalverzinsung. Jeder
Euro der für die Tilgung der Kredite verwendet würde, würde zu einer
Reduzierung der Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen führen. Dies wirke sich
langfristig ebenfalls positiv auf die Gebühren aus.
Herr
Davids erkundigt sich, ob Mieter von
der Gebührenveränderung stärker betroffen seien als Eigentümer großer
Grundstücke.
Herr
Poitz verweist auf die Seite 3 der
Anlage 2. Wie aus den Beispielen 1 bis 4 hervorgehe, seien die Auswirkungen in
vielen Fällen minimal. Haushalte ohne eigenem Grundstück oder ohne
Regenwasseranschluss seien dagegen stärker von der vorgeschlagenen Änderung
betroffen. Die Auswirkungen sollten aber ins Verhältnis zu den
Gebührenentwicklungen in anderen Bereich gesetzt werden. Des Weiteren mache er
erneut darauf aufmerksam, dass die Gebühren in den letzten 10 Jahren konstant
gewesen seien.
Herr
Docter ergänzt, es sei letztendlich
egal, ob jemand Eigentümer oder Mieter eines Grundstückes sei. Die Vermieter
würden die Kosten schließlich umlegen.
Herr
Lutz stellt klar, dass sich die
Gebührenänderungen unterschiedlich auswirken würden. Bei den Beispielen 3 und 4
würden sich die Gebühren insgesamt reduzieren. Bei Beispiel 6 erhöhten sich die
Gebühren, da die Bürger in diesen Fällen nicht von der Senkung der Gebühren für
die Regenwasserbeseitigung profitieren würden.
Die
Frage, wie sich die Gebührenänderungen für die Empfänger von Leistungen nach
Harz IV auswirken würden, könne wie folgt beantwortet werden: Die Gebühren
seien bei den Kosten der Unterkunft enthalten. Wenn diese Kosten im Rahmen der
Angemessenheit lägen, seien sie zu erstatten. Personen, deren Einkommen knapp
über dem Satz für Sozialleistungen liegen würden und die keine
Oberflächenentwässerung in ihrem Haushalt hätten, seien von der
Gebührenänderung viel härter betroffen.
Herr
Renken schlägt vor, den
Verwaltungsvorschlag in den Fraktionen zu besprechen. Aus der Diskussion sei
hervorgegangen, dass es nicht eine einzige Alternative bezüglich der
Gebührenänderungen gegeben habe. Als Ausdruck der guten Sitten hätten hier
folglich mehrere Alternativen vorgestellt werden sollen.
Die
Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes sei von seiner Seite in der
Vergangenheit immer wieder angesprochen worden, so zum Beispiel auch im Jahr
2005. Die notwendige Korrektur sei gut. Aufgrund des hohen Zinssatzes hätten
die Bürger in den letzten Jahren aber im Grunde zu hohe Gebühren gezahlt.
Bei
der Diskussion über die Kalkulation müsse auch berücksichtigt werden, dass die
Auflösung der Kanalbaubeiträge erst ab dem Jahr 2010 auf 1,9 % reduziert werden
sollte. Dies wirke sich auch auf die Gebühren aus.
Herr
Davids sagt, die Vorlage solle hier
nun nicht beschlossen werden. Er beantrage, sie an die Fraktionen zu verweisen.
Herr
Odinga schließt sich der Aussage von
Herrn Davids an. Die Gebühren seien die letzten 10 Jahre stabil gewesen, nun
stehe eine Erhöhung an. Er sehe die Erhöhung in zwei Schritten jedoch
bedenklich, da jede Erhöhung zu Diskussionen in der Bevölkerung führen werde.
Von daher befürworte er eine Gebührenanpassung in einem Schritt an Stelle eines
Splittings.
In
der Vergangenheit hätten viele Menschen versucht, den Wasserverbrauch zu
reduzieren. Er bitte um Auskunft, wie die Kläranlage auf den reduzierten
Wasserverbrauch reagiert habe.
Herr
Andersson erklärt, der
Wasserverbrauch habe sich im Laufe der Jahre auf einem gewissen Pegel
eingependelt. Die Mengen seien konstant. Bezüglich des Betriebes des Klärwerks
oder der Spülung der Leitungen seien die Auswirkungen des reduzierten
Wasserverbrauchs gering.
Herr
Rogga bezieht sich auf die Aussage
von Herrn Renken bezüglich der Vorstellung von verschiedenen Alternativen. Die
Kalkulation sei hausintern intensiv diskutiert worden, hier sei der beste
Kompromiss vorgestellt worden.
Herr
Renken zitiert ein Urteil des OVGs
aus dem Jahr 1990 aus einem Buch über die kommunale Finanzwirtschaft von Herrn
Joachim Rose. Demnach dürfte die Verzinsung des Eigenkapitals nicht den
Zinssatz für Fremdkapital überschreiten. Der Kämmerer würde hier die
städtischen Interessen vertreten, er habe als Bürgervertreter die Interessen
der Bürger zu vertreten. Diese Interessen könnten auch mal gegeneinander
stehen. Von daher würden von den verschiedenen Seiten auch verschiedene Urteil
zitiert. Es habe sich bereits in den letzten Jahren abgezeichnet, dass sich die
Kostenstruktur geändert habe. Es sei gut, dass nun eine Kalkulation vorliege,
auch wenn dies sehr spät sei. Positiv sei, dass die Niederschlagswassergebühren
gesenkt werden sollten.
Herr
Poitz macht erneut deutlich, dass
während der Kalkulation die verschiedensten Varianten durchgesprochen worden
seien. Dies sie auch Aufgabe von der Verwaltung und von ihm gewesen. Grundlage
der Diskussionen sei – wie bereits gesagt - gewesen, sozialverträgliche
Gebühren zu erhalten, die Kostendeckung nach dem NKAG zu erhalten und damit die
Wirtschaftlichkeit des BEEs langfristig zu sichern, sowie die
Eigenkapitalverzinsung im Wechselspiel zwischen der Stadt und dem BEE zu
berücksichtigen. Bei den verschiedensten Alternativen seien Gebühren in einem Bandbreite
von der jetzigen Höhe bis 3,50 €/m3 rausgekommen. Wenn die Gebühren
so bleiben würden wie sie derzeit seien, sei die Wirtschaftlichkeit des BEEs
nicht langfristig gesichert, Gebühren von 3,50 €/m3 seien nicht
sozial verträglich. Die beste Variante sei der hier vorgestellte
Beschlussentwurf.
Einstimmig.