Sitzung: 23.04.2008 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice
Herr
Stolz weist den Ausschuss auf die
immer noch fehlende Möglichkeit des Badens am Uphuser Meer hin.
Frau
Pohlmann fragt die anwesenden Bürger,
ob Fragen zu einem der Tagesordnungspunkte gestellt werden möchten.
Frau
Kaune erklärt sich als Sprecherin
vieler Hundebesitzer und bemerkt zunächst, dass die anwesenden Bürger nur einen
kleinen Teil der Gegner für die Anleinpflicht von Hunden auf den Wall
repräsentierten; die meisten hätten wegen ihrer Berufstätigkeit etc. nicht die
Möglichkeit, an der Sitzung teilzunehmen. In dem von ihr vorgetragenen
Fragenkatalog gehe es u.a. um folgende Fragen:
Herr
Lutz bemerkt zu 1., dass die
Verwaltung nach mehrfachen Beschwerden von kleinen Kindern, Joggern, Radfahrern
bis zu älteren Menschen mit Gehwagen bzw. Rollstuhl, die sich durch Hunde auf
den Wallanlagen belästigt fühlten, habe reagieren müssen. Man habe versucht,
eine verträgliche Lösung des Konfliktes zwischen Mensch und Hund zu finden, und
zwar durch eine Regelung der Anleinpflicht für Hunde ausschließlich auf den
Wegen der Wallanlage.
Er
plädiere für ein vernünftiges Miteinander und mahnt zur Rücksichtnahme.
Dieses gelte ebenso für die Natur, wenn
während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden
Jahres nach dem Nieders. Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung für den Hund die Anleinpflicht bestehe.
Zu
2. erklärt Herr Lutz, dass die Hundesteuer in Deutschland um das Jahr
1810 von Preußen als sogenannte Luxussteuer für Tiere eingeführt wurde, die
keine Nutztiere seien. In Emden seien zurzeit knapp 2.500 Hunde gemeldet, wobei
die geschätzte „Dunkelziffer“ schätzungsweise bei ca. 30% liegen. Die Einnahmen
betrügen etwa 170.000 €. Hundesteuer sei jedoch kein Entgelt dafür, dass der Hund
überall koten oder unangeleint herumlaufen dürfe, sondern die Hundesteuer sei
eine „Steuerung“, um die Anzahl der Hunde in der Stadt zu begrenzen.
Zu
3. verweist Herr Lutz darauf, dass er auch Hundebesitzer sei und er wisse, wie wichtig der ausreichende Auslauf
für die Entwicklung des Hundes sei. Gerade deshalb solle die Anleinpflicht auch
nur für die Wege des Walles gelten, in den Grünanlagen hingegen sollten Hunde
auch künftig herumtollen dürfen.
Abschließend
verdeutlicht Herr Lutz noch einmal, dass es der Stadtverwaltung
nicht darum gehe, die Hundebesitzer zu bestrafen oder das Stadtsäckel mit
Bußgelder zu füllen, sondern vor allem solle das gegenseitige Verständnis
gestärkt werden. Es gehe darum, die Anleinpflicht zu regeln und nicht um die
Hundehaltung.