Sitzung: 23.04.2008 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Vorlage: 15/0664
Der
§ 1 Abs. 3 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit, die Festsetzung und die Art und Weise der Anbringung von
Hausnummern in der Stadt Emden wird um folgenden Passus „d) auf den Wegen der
Wallanlagen“ ergänzt.
Herr
Lutz trägt vor, dass der § 1 (Abs. 2
und 3) der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit,
die im Dezember 2005 vom Rat beschlossen wurde, die Beaufsichtigung und das
Führen von Hunden regelt. Hundeführer sind danach verpflichtet zu verhüten,
dass ihr Hund unbeaufsichtigt herumläuft und Personen oder andere Tiere
anspringt oder anfällt. Anleinzwang für den Hund besteht in den Fußgängerzonen
an einer 1,50 m langen Leine, aber auch in Straßen oder auf sonstigen
öffentlich zugänglichen Flächen, wenn Umzüge, Veranstaltungen oder Feste
stattfinden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mehrfache Beschwerden aus
der Bevölkerung über Konflikte mit unangeleinten Hunden auf den Wallanlagen
habe die Verwaltung veranlasst, zu reagieren. Um den Konflikt zwischen Hund und
Mensch zu regeln, wird dem Rat der Stadt Emden die Erweiterung des
Anleinzwanges auf die Wege der Wallanlagen vorgeschlagen.
Zum
Abschluss seiner Ausführungen weist er darauf hin, dass die Stadt beabsichtigt,
in Zusammenarbeit mit den örtlichen Hundeschulen Lehrgänge für Hundehalter
einerseits und Menschen, die Angst vor Hunden haben, andererseits anzubieten.
Herr
Davids setzt auf das
Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter. Sie könnten am Besten einschätzen,
ob ihr Hund frei laufen dürfe oder angeleint werden müsse. Die Begründung für
eine Änderung des Anleinzwanges sei schwammig, so dass die SPD-Fraktion dem
Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde.
Für
Herrn Graf hat der Schutz des Menschen Vorrang . Es gäbe leider auch
Hundehalter, die das Verhalten ihres Hundes nicht richtig einschätzten. Durch
die Anleinpflicht werde eine Gefahr abgewendet, die er besonders im Hinblick
auf Behinderte und Kranke sehe.
Herr
Rolf Bolinius fordert von allen
Nutzern des Walles gegenseitige Rücksichtnahme. Die Erweiterung der Verordnung
lehne die FDP-Fraktion ab.
Auch
Herr Odinga sieht für die CDU-Fraktion keinen Handlungsbedarf. Die
Anleinpflicht halte er auch deshalb nicht für sinnvoll, da sie nicht
kontrollierbar sei.
Herr
Stolz sieht den Vorstoß der
Verwaltung als völlig verfehlt und überzogen.
Herr
Grendel bemerkt zu dem Argument der
anwesenden Hundehalter, dass es nach Aussage der Polizei in den zurückliegenden
vier Jahren nur einen einzigen Übergriff zwischen Mensch und Tier gegeben habe,
dass es sich hierbei um einen Straftatbestand gehandelt habe. Beschwerden
telefonischer und mündlicher Art haben sich jedoch deutlich vermehrt, so dass
die Verwaltung darauf reagieren und handeln musste. Ein Anleinzwang für die
Wege auf dem Wall sei als eine mögliche Lösung erarbeitet und dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt.
Frau
Pohlmann lässt über den Beschluss
abstimmen.
Nach
der Abstimmung verlassen die Bürger die Sitzung um 18.30 Uhr.
Herr
Bolinius verlässt ebenfalls die Sitzung.