Die
Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen
ausschließlich über die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe einzuholen.
Einzelbewerber ohne Empfehlung eines freien Trägers der Jugendhilfe sollen
nicht zugelassen werden.
Die
Auflistung wird um die beiden aktiv in der Jugendhilfe bestehenden
Einrichtungen „Initiative für Intensivpädagogik“ und das „Leinerstift“ ergänzt.
Herr
Lücht erläutert, er wollte heute das
Verfahren zur Bestimmung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen
für die neue fünfjährige Wahlperiode vorstellen. Wie aus der Vorlage zu sehen
sei, sollen nunmehr nur noch die 21 anerkannten freien Träger der Jugendhilfe
vorschlagsberechtigt sein. Bewerbungen von Einzelkandidaten seien demnach nicht
mehr zulässig. Der Hintergrund sei, dass nach der Vorschrift des § 35
Jugendgerichtsgesetz nur befähigte, qualifizierte und in der Jugenderziehung
erfahrende Personen vorgeschlagen werden sollten. Über die anerkannten freien
Träger werde sichergestellt, dass die Kandidaten auch diese Qualifikation
erfüllten.
Er
führt weiter aus, zwar würden schon 18 Bewerbungen von Einzelkandidaten
vorliegen. Mit diesen Personen sei jedoch vereinbart worden, dass sie über die
anerkannten freien Träger auf die Vorschlagsliste kämen. Ergänzend empfiehlt
Herr Lücht, zu den 21 anerkannten freien Trägern auch noch die aktiv in der
Jugendhilfe bestehenden Einrichtungen – Initiative für Intensivpädagogik und
das Leinerstift – auf die Vorschlagsliste zu nehmen. In der nächsten
Sitzung des Jugendhilfeausschusses schlage die Verwaltung vor, auch diese
beiden Einrichtungen als freie Träger anzuerkennen.
Auf
die Frage von Frau E. Meyer, wer im Endeffekt entscheide, antwortet
Herr Lücht, der Jugendhilfeausschuss lege fest, welche Vorschlagsliste
beschlossen werde. Wer letztendlich als Kandidat und Schöffe ausgewählt werde,
entscheide der Schöffenwahlausschuss.
Herr
Sprengelmeyer bemerkt, es gäbe noch
einen dritten Jugendhilfeträger, der in Emden ansässig sei. Doch dieser erfülle
jedoch noch nicht die Voraussetzung, drei Jahre vor Ort zu sein.