Der
Rat der Stadt Emden beschließt gemäß §§ 40 Abs. 1 Ziff. 9 und 101 Abs. 1 NGO
1.
den Jahresabschluss 2005
des Optimierten Regiebetriebes 806 „Gebäudemanagement“ als Teil der
Jahresrechnung 2005 der Stadt Emden und
2.
die diesbezügliche
Entlastungserteilung des Oberbürgermeisters für das Geschäftsjahr 2005
Die
Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten.
Herr Ammermann erläutert anhand von zwei PowerPoint-Präsentationen
die Jahresabschlüsse des Optimierten Regiebetriebes für die Jahre 2005 und
2006. Die Präsentationen sind im Internet unter www.emden.de
einsehbar.
Herr Stolz bedankt sich und bittet um Wortmeldung.
Herr Strelow bedankt sich für die Zahlen und für die von Herrn
Baumann und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleistete Arbeit. Er
bemerkt, beide Prüfungen würden aussagen, dass der Betrieb wirtschaftlich und
vernünftig geführt werde. Doch es sei auch immer darauf hingewiesen worden,
dass der Werteverzehr aufgefangen werden müsse, um die Ertragslage des
Betriebes zu verbessern. Herr Strelow fragt an, ob zukünftig höhere Mieten
eingezogen würden und welche Auswirkungen dieses auf den Haushalt der Stadt
Emden habe.
Herr Bongartz erklärt, wenn ein optimierter Regiebetrieb eingeführt
werde, habe das sowohl Vor- als auch Nachteile. Insbesondere jetzt sei
festzustellen, dass die Angelegenheit mit den Abschreibungen auf Dauer so nicht
weiter gehen könne, zumal man ja auch erst bei dem Jahresabschluss 2006 sei und
die Summe noch gewaltig ansteigen werde. Wenn die Abschreibungen zu Lasten des
Eigenkapitals wachsen würden, dann werde das Eigenkapital in rasanter Art und
Weise abgebaut. Hier müsse eigentlich durch entsprechende Mieterhöhungen
entgegengewirkt werden.
Herr Lutz bittet zunächst einmal um Entschuldigung, dass erst
jetzt die Jahresabschlüsse der Jahre 2005 und 2006 vorliegen würden. Er
erinnert daran, dass im Jahr 2004 der Betrieb mit dem Zweck gegründet worden
sei, Investitionen in den Schulen durchführen zu können. Er weist darauf hin,
dass zunächst in den Schulen dafür gesorgt worden sei, dass energetische
Maßnahmen stattgefunden hätten und dass die Schulgebäude in einem deutlich
besseren Zustand seien. Die Frage, wie dieses bilanziell erfasst werde, sei
seinerzeit hinten angestellt worden. Vor einem Jahr sei ein Bilanzbuchhalter
eingestellt worden, um diese Punkte aufzuarbeiten. Er gehe davon aus, dass am
Ende dieses Jahres alle Jahresabschlüsse bis 2009 vorliegen werden.
Weiter
erklärt Herr Lutz, der Betrieb Gebäudemanagement sei zu einer Zeit gegründet
worden, in der der städtische Haushalt noch kameral gewesen sei. Im kameralen
Haushalt seien die Abschreibungen nur nachrichtlich durchgeführt worden. Da
bekannt gewesen sei, dass es mit den Mieten ein Manko geben würde, habe man
zunächst einmal den Betrag angesetzt, den die Stadt in den Einsparjahren
tatsächlich zur baulichen Instandhaltung von Gebäuden gehabt habe. Dieses sei
dahingehend erhöht worden, dass der Betrieb zumindest das bekomme, was er auch
in die Gebäude hineinstecke. Herr Lutz bemerkt, da nunmehr nach dem HGB gebucht
werden müsse, sei ersichtlich, wie der jährliche Wertverlust sei. Für jedes
Jahr, in dem eine Schule genutzt werde, habe man einen gewissen Betrag zur
Seite zu legen, um nach Lebensdauer des Gebäudes am Ende auch ein Ersatzgebäude
wieder herstellen zu können. Dieses Prinzip kannte man im kameralen Haushalt
nicht. Doch jetzt sei man verpflichtet, diese Abschreibungen vorzunehmen. Wenn
man nun jährlich gegen die Massen buchen würde, sei im Jahre 2023 der gesamte
Wert verbraucht. Das werde sich die Stadt nicht leisten können und aus diesem
Grunde müsse umgehend etwas geändert werden. Im Rahmen der Umstellung des
Betriebes auf das NKR für das Haushaltsjahr 2011 müsse eine Lösung gefunden
werden. Weiter führt Herr Lutz aus, wenn diese Abschreibungen nicht gebildet
würden und alle Werte verbraucht seien, bedeute dieses, dass dem Betrieb ein
Investitionskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt
werden müsse, falls diese Schule weiterhin gebraucht werde.
Herr
Lutz bittet abschließend darum, bis zum Jahresabschluss 2009, der im
Haupthaushalt kameral gebucht worden sei, keine Änderung vorzunehmen. Für die
folgenden Jahre müsse jedoch eine Lösung gefunden werden.
Herr Bongartz erinnert daran, dass seinerzeit der Rat der Stadt
Emden einstimmig das Gebäudemanagement ins Leben gerufen habe, da der
organisatorische Ablauf zu zeitlichen Verzögerungen und zur Unzufriedenheit im
Rat geführt habe. Nachdem Herr Lutz die Lebenssituation dieser
Organisationseinheit noch einmal dargestellt habe, sei deutlich geworden, dass
die Stadt im Grunde genommen haushaltsmäßig dadurch überlebe, weil sie sehr
geringe Mieten bezahle, die zu Lasten des Gebäudemanagements gehen würden.
Seiner Meinung nach fehle hier die richtige Haushaltsrelevanz und es müssten
die Mieten erhöht werden. Dieses sei eine schwierige Situation, mit der
umgegangen werden müsse.
Herr Lutz führt aus, da bis zum Jahre 2009 kameral gebucht
worden sei, habe es keine Abschreibungen gegeben. Jetzt seien die
Abschreibungen in diesem Betrieb tatsächlich dargestellt und somit auch ab
diesem Jahr im Gesamthaushalt vorhanden. Von daher müsse man jetzt nach einer
Lösung suchen. Es sei nicht richtig, wenn man sage, die Stadt zahle geringe
Mieten. Dieses führe im Übrigen auch zu keinen Liquiditätsproblemen, da der
Betrieb ununterbrochen weiterlaufe. Es gehe darum, wie die Stadt Emden mit
ihren Werten umgehen würde.
Herr Mecklenburg ist der Meinung, man müsse sich die Frage stellen, ob
das ganze System nicht ein wenig fragwürdig sei. Auch könne eine Kommune nicht
so wirtschaften, wie ein Kaufmann es tun würde. Er frage sich, ob es
Möglichkeiten geben würde, um die Verluste abzuschreiben. Wenn die Schulen mehr
Miete bezahlen müssten, dann müsse auf der anderen Seite ihr Budget erhöht
werden. Hierdurch würden große Lücken im Gesamthaushalt entstehen.
Herr Lutz betont, alle Kommunen in Niedersachsen seien
spätestens ab dem 01.01.2012 verpflichtet, nach dem Neuen Kommunalen
Rechnungswesen zu buchen. Dieses NKR sei dem kaufmännischen Rechnungswesen sehr
stark angenähert, wenn es auch nicht 100 % dasselbe sei. Bislang habe man bei
einer neu gebauten Straße nie berücksichtigt, dass in jedem Jahr diese Straße
immer weniger wert sei. Der Gesetzgeber wolle, dass für diese Straße Geld
zurückgelegt werde, um sie nach einigen Jahren wieder herstellen zu können.
Dazu sei man nunmehr gesetzlich verpflichtet und etwas anderes zu tun, wäre
gesetzeswidrig. Die Stadt Emden habe sich dazu entschieden, ab dem 01.01.2010
dieses System durchzuführen, da die Voraussetzungen geschaffen worden seien und
nachvollzogen werden könne, was verbraucht werde, um dieses auch den
nachfolgenden Generationen zu zeigen
Herr Stolz bedankt sich bei Herrn Lutz für seine Ausführungen
und bemerkt, man sei weit davon entfernt, die echten Kosten zu berechnen, denn
der Verbrauch von Fläche und Natur sei hier nicht mit eingerechnet. Es werde
lediglich ein erster Schritt sein, wenn Verbräuche dargestellt werden müssten.
Herr Schulze fragt an, ob die Laufzeiten der Abschreibungen für
jedes Gebäude gleich seien und ob diese sich eventuell hinauszögern lassen
würden.
Herr Lutz antwortet, es gäbe eine genaue Tabelle, wie Gebäude
abzuschreiben seien. Kommunen seien in dieser Tabelle schon relativ weit unten.
So habe ein Rathaus z. B. eine Abschreibungszeit von 80 Jahren, obwohl die
tatsächliche Lebensdauer der Gebäude geringer sei.
Herr Koerth erklärt, die primäre Zielsetzung sei, dass die vom
Kernhaushalt geführten bislang nachrichtlich gerechneten Abschreibungen weiter
geführt würden. Dort gehe man zurzeit von 50 Jahren bei Schulgebäuden aus.
Herr Lutz ergänzt, man wenn sich ein neugebautes Schulgebäude
ansehe und wie es nach 50 Jahren aussehen würde, dann wisse man, dass zu diesem
Zeitpunkt spätestens ein Ersatz notwendig sei. In der Privatwirtschaft rechne
man je nach Gebäudetyp teilweise mit 10 bis 25 oder aber auch 40 Jahren.
Herr Schulze stellt fest, im privaten Bereich gehe man nicht
unbedingt davon aus, dass man nach Ende der Abschreibung das Haus abreiße und
ein neues baue. Hier investiere man in Reparaturen.
Herr Ammermann betont, durch die Abschreibung werde der Werteverzehr
dargestellt. Eine Abschreibung bedeute nicht, dass das Geld auch tatsächlich
vorhanden sei.
Herr Lutz gibt zu bedenken, dass es durchaus auch Rathäuser
geben würde, die über 500 Jahre alt seien. Hier sei der Werteverzehr auch nicht
dargestellt worden, sodass jedes Mal neue Mittel hervorgeholt werden müssten.
Ideal wäre es, dass man für jeden Cent an Abschreibung auch tatsächlich eine
Rücklage bilden würde.
Herr Wessels fragt an, ob das Verwaltungsgebäude II noch
abgeschrieben werde.
Herr Lutz entgegnet, in diesem Gebäude seien einige bauliche
Änderungen vorgenommen worden, die als Wert neu in die Bilanz aufgenommen
worden seien und abgeschrieben würden. Das Gebäude an sich müsse aber
eigentlich abgeschrieben sein.
Herr Baumann stimmt Herrn Lutz zu. Zwar sei diese im kameralen Haushalt nie dargestellt, aber in der
Anlagenrechnung geführt worden. Diese
Abschreibungen würden jetzt weiter geführt. Für die alten Gebäude seien diese
Abschreibungen relativ gering im Vergleich zu den neuen Gebäuden.
Herr Strelow bemerkt, wenn der Werteverzehr zukünftig ab dem Jahre
2011 für Straßen etc. durchgeführt werde, stelle das die Stadt vor große
Herausforderungen. Zwar könne man sich über den Sinn des NRK streiten, dieses
ändere aber nichts an den gesetzlichen Rahmendingungen. Aus diesem Grunde
müssten sich alle Fraktionen darauf verständigen, wie man mit diesem Thema
umgehen wolle. Seines Erachtens sei es deutlich, dass die Abbildung des
Werteverzehrs ein Grundsatzthema sei.
Herr Mecklenburg stellt fest, zusammenfassend betrachtet sei die Stadt
Emden zum Einen nicht in der Lage, Geld zur Seite zu legen, um die notwendigen
Reparaturarbeiten oder Erneuerungen durchzuführen, obwohl der Werteverzehr
dargestellt werde. Zum Anderen würde bei den alten Gebäuden fast keine
Abschreibung mehr vorgenommen werden, obwohl hier der Instandhaltungsbedarf
wesentlich höher sei als bei neuen Gebäuden. Ihm sei zwar bekannt, dass dieses
gesetzlich vorgeschrieben sei, dennoch müsse man das Ganze sehr kritisch und
mit dem nötigen Abstand betrachten.