Sitzung: 07.04.2010 Werksausschuss Bau- und Entsorgungsbetrieb
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 15/1528
Herr Renken erläutert den Antrag. Er könne
die Unzufriedenheit und den Wunsch des Endausbaus der Bürger nachvollziehen.
Außerdem vertrete er die Ansicht, die Straße sei in diesem Zustand nicht
verkehrssicher. Er fragt, wann in dieser Sache eine Lösung zu erwarten sei und
weist darauf hin, bereits vor vier Monaten eine Anfrage eingereicht zu haben.
Herr Docter schildert die rechtliche
Situation. Im Unterschied zu den Straßenbaumaßnahmen aus TOP 9 wurde die
Keplerstraße noch nicht erstmalig hergestellt, sodass rein rechtlich eine
Baustraße bestehe, die die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen umfasse. Der
Ausbau einer Straße erfolge erst, wenn ca. 70 – 80 % der Grundstücke bebaut
seien, um Schäden der Straße durch Baufahrzeuge zu vermeiden.
Herr Docter weist auf Nachfrage von Herrn Renken darauf hin, dass das Protokoll
der Sitzung vom 15.09.2009 einen Fehler enthalte. So hätte es keine Änderung
des Bebauungsplans, sondern eine Befreiung vom Bebauungsplan gegeben.
Die Bearbeitung der
Anfrage habe längere Zeit in Anspruch genommen, da einiges mit dem FD 220 zu
klären gewesen sei.
Für den Endausbau
müssten 250.000 € kalkulatorische Erschließungskosten von der Verwaltung
vorfinanziert werden, diese Summe sei derzeit nicht verfügbar. Da nicht
abzusehen sei, wann die Erschließungskosten fällig werden, würde es sich um
eine Vorfinanzierung auf unbestimmte Zeit handeln. Dies erfordert einen
politischen Beschluss des Rates, die Verwaltung kann lediglich die Kosten
kalkulieren, aber in dieser Angelegenheit keine Entscheidung treffen.
Herr Slieter erkundigt sich, ob weitere
Fragen bestünden.
Herr Götze merkt an, auch er verstehe die
Bewohner. Die Straße sei unterschiedlich strukturiert, der Regen laufe nicht
vernünftig ab. So wie es derzeit ist, könne es nicht bleiben. Herr Götze sagt, es sei erforderlich, sich
eine Lösung einfallen zu lassen.
Herr Renken merkt an, es sei gut, den
rechtlichen Rahmen zu kennen, jedoch interessiere ihn, was es praktisch heiße,
es könne nicht noch 3 oder 4 Jahre gewartet werden. Er fragt, warum kein
Investor zu finden sei.
Herr Docter verweist darauf, dass die Stadt
nicht der Grundstücksverkäufer sei und die Zahlung von Ablösebeträgen keine
Pflicht, sondern eine freiwillige Zahlung darstelle. Im Gegensatz zu den
Erschließungskosten, die einen verpflichtenden Charakter haben. Herr Docter teilt auf Nachfrage von Herrn Renken mit, dass es sich bei den
erwarteten Kosten bereits um eine kostengünstige Variante handele und bietet
den Fraktionen die Einsichtnahme in die Entwurfspläne an.