Sitzung: 07.04.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 15/1159/2
§1
(1) Abs. 3 der Förderungsrichtlinie für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Sanierungsgebiet Emden, Stadtteil
Barenburg, (Vorlage 14/2152-0) wird wie folgt geändert:
„Bei
Inanspruchnahme von STBF-Mitteln für die Sanierung von Gebäuden kann verlangt
werden, dass ein relevanter Anteil der Modernisierungsaufwendungen in die
Verbesserung des Wohnumfeldes investiert wird. Der Anteil und die Maßnahmen
sind im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Sanierungsträger festzulegen.“
Herr Kinzel erläutert die Vorlage.
Herr Bornemann klärt, dass die bisherige Förderungsrichtlinie gut und
richtig gewesen sei, da bei deren Aufstellung oftmals das Umfeld nicht in
Ordnung gewesen sei. Inzwischen habe hier eine Wandlung stattgefunden und er
könne für seine Fraktion dieser Änderung der Förderungsrichtlinie zustimmen.
Herr Odinga bitte um Auskunft, wie viel Geld hier noch zur
Verfügung steht.
Herr Kinzel sagt zu, dies über das Protokoll zu beantworten.
Anmerkung des Protokollführers:
Im
Wirtschaftsplan 2011 sind für Wohnungsmodernisierungen 114.900,00 € vorgesehen.
Gesamte Investitionsmaßnahmen in Höhe von 750.000,00 €.