Sitzung: 05.07.2012 Rat
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 16/0348
Herr Mecklenburg erklärt, nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG i. V. m. § 6 HH-Satzung seien Aufwendungen unterhalb von je 30.000 € unerheblich. Sie müssten dem Rat daher nur mitgeteilt werden.