1.
Die in der Anlage
zur Vorlage beigefügten Anregungen Nr. 8 (Teil 2) und 9 werden berücksichtigt.
Die Anregungen Nr. 6, 7 und 8 (Teil 1)
werden ohne Planänderung zur Kenntnis genommen.
Die unter Nr. 1 bis 5 aufgeführten Behörden oder
Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme zur Planung abgegeben
bzw. keine Bedenken vorgetragen.
2. Der Bebauungsplan D 44, 3. Änderung,
„Nördlich Keplerstraße“ nebst Begründung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
Herr
Mecklenburg
verweist auf die einstimmigen Beschlüsse über die Urvorlage 16/0298 „BP
D 44, 3. Änderung, „Nördliche Keplerstraße“, hier: Stadium I und II“ in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 15.05.2012 sowie
in der VA-Sitzung am 21.05.2012.