Sitzung: 12.07.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 16/0152/1
1. Der Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß der Anlage 4 zugestimmt. Die in der Anlage 4 aufgeführten Anregungen und Hinweise Nr. 1 - 6.1, 6.3, 7, 10, 12.1, 13.1, 13.2, 14.2, 15.1, 15.2 und 16.2 werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise Nr. 6.2, 8, 11, 12.2, 14.1, 14.3 - 14.7, 15.3, 16.1, 16.3 - 16.5 und 17 werden berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt.
Die Anregungen Nr. 9 und12.3 werden nicht berücksichtigt.
2. Der Entwurf und die Entwurfsbegründung der 64. Änderung des Flächennutzungsplans und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3(2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4(2) BauGB wird parallel durchgeführt.
Herr Kolk führt anhand einer Power-Point-Präsentation
die Vorlage weiter aus und bittet den Ausschuss um ergänzende Beschlussfassung
dahingehend, dass im WA II des B-Plans D 155 in Einzelhäusern max. 4 statt 2
Wohneinheiten zulässig sein sollen.
Herr
Odinga kann für seine
Fraktion den Vorlagen zu Punkt 4 und 5 zustimmen, nicht jedoch der Vorlage zu
Punkt 6. Er ist der Meinung, dass diese Fläche (innerhalb des
Autobahnzubringers) sinnvoller genutzt
werden könne.
Er bittet ferner darum,
vor dem Beschluss durch den Verwaltungsausschuss die Kosten für diese
Entwicklung zu benennen.
Herr
Verlee spricht sich
im Großen und Ganzen zwar für Fotovoltaik und regenerative Energie im
Allgemeinen aus, ist aber wie Herr Odinga der Meinung, dass man die Fläche
besser anders nutzen könne.
Herr
Docter führt aus,
dass die überwiegenden Kosten der Investor trage und die Verwaltung der
Gesamtentwicklung nicht im Wege stehen wolle. Die Kosten für die Stadt Emden
für das Bauleitplanverfahren sowie hierfür erforderliche Gutachten belaufen
sich derzeit auf ca. 8.000,-- Euro.
Herr
Stolz möchte zu der
Abwägung der Vorlage 16/0152/1, Seite 7, Punkt 14, wissen, warum die Anregung
der Unteren Naturschutzbehörde zum Schutz der Fledermäuse nur „teilweise
berücksichtigt“ werde.
Herr Kolk erläutert,
dass es klar sei, dass in den Abrissgebäuden die Fledermäuse nicht bleiben
könnten. Man werde aber an den neu zu errichtenden Gebäuden entsprechende
Fledermauskästen anbringen, so dass dem Schutz der Fledermäuse teilweise
Rechnung getragen werde. Vollständige Berücksichtigung läge vor, wenn die
Altgebäude mit Fledermausbeständen vollständig erhalten blieben.
Frau
Pohlmann gibt diesem
Vorhaben ebenfalls voll und ganz ihre Zustimmung. Probleme bezüglich der
Fotovoltaikanlage sehe sie hingegen nicht und könne daher allen drei Vorlagen
zustimmen.
Frau
Eilers weist für ihre
Fraktion darauf hin, dass man neue Bebauungspläne mit Bedacht betrachte, da man
nicht zu viel Fläche versiegeln wolle. Dem Bebauungsplan zur
Kasernenentwicklung könne sie allerdings voll und ganz zustimmen, zumal dieser
eine große Herausforderung darstelle, da man hier alte Gebäude zu integrieren
habe, von dem eins sogar unter Denkmalschutz stünde.