Sitzung: 12.07.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 16/0302/1
Herr Kinzel führt die Vorlage aus. Er teilt mit, dass
der Landkreis Aurich gestern den Sachstand zur Schutzgebietsverordnung im
Ausschuss vorgestellt habe. Frau Dr. Schadek stehe im Anschluss seiner
Ausführungen für Fragen bereit.
Grundlage der Schutzgebietsverordnung sei das Europäische
Vogelschutzrecht. Das Thema solle ab de, 03.09.2012 in die öffentliche
Beteiligung und vier Wochen ausgelegt werden. Ab Herbst 2012 erwarte man die
politische Beratung und den Beschluss in den Gremien.
Auf eine entsprechende Frage von Herrn
Stolz entgegnet Herr Kinzel, dass der Entwurf der Verordnung von der Stadt
Emden erarbeitet worden sei und deshalb er die Vorstellung übernommen habe, die
Verordnung sei aber mit Frau Dr. Schadek abgestimmt.
Herr de Boer weist auf das Problem des Vergrämungsverbotes
der Gänse hin, dadurch entstünde hoher Schaden an den Ackerkulturen. Auch mit
dem Punkt 6 zur „Neuaussaat der Grünflächen“ sehe er Probleme. Zum Gelegeschutz
habe er mit Herrn Bergmann und Herrn Wegmann ein Gespräch geführt, in dem es um
die Bekämpfung des Raubwildes gegangen sei, zumal wenn keine neuen Hochsitze
erlaubt seien.
Herr Kinzel gibt an, dass man deshalb ins öffentliche Verfahren gehe und
auf schriftliche Eingaben hoffe.
Frau Dr. Schadek schließt sich Herrn Kinzel an. Die
angesprochenen Punkte sollen diskutiert
und festgeschrieben werden. Verbote gelten in Landschaftsschutzgebieten
bereits, Die Schutzgebietsverordnung stelle ein Instrument zum Handeln dar. Zum
Verbot der Vergrämung könne man die Ansicht der Landwirte verstehen, bei hohen
Schäden sei daher eine Befreiung möglich, dies komme auf den Einzelfall an.
Bereiche für Wiesenvogelschutz kommen von der niedersächsischen
Landesregierung. Für den Gelegeschutz vor Raubwild müsse in der Diskussion eine
Basis gefunden werden.
Herr Ohling gibt an, die Verordnung durchgelesen zu
haben und fragt nach, wie der Schutzzweck zu erhalten sei. Die Umwandlung von
Acker- in Grünland sei für ihn nicht nachvollziehbar. Ackerlandumbruch werde
erst im Herbst nach der Brutzeit vorgenommen.
Herr Ohling möchte wissen, wann überlebensfähige Bestände von
beispielsweise Graugans oder Kiebitz erreicht seien. Zu dem
Veranstaltungsverbot frage er nach, ob es für zukünftige Feldbegehungen mit ca.
20 bis 30 Landwirten bedeute, dass man diese nicht mehr zulasse.
Außerdem interessiere ihn, ob der Kompensationsbedarf, der für den
Straßenbau zum Rysumer Nacken erforderlich werde, sich durch eine Ausweisung
als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vergrößere.
Frau Dr. Schadek erläutert, dass sie zu den Graugansbeständen aus dem
Stegreif keine konkreten Zahlen oder Größen nennen könne. Zu den Feldbegehungen
sei zu sagen, dass diese unter
Tätigkeiten im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit nicht unter dieses Verbot fielen. Der
Kompensationsbedarf messe sich am
Eingriff in tatsächliche Biotopwerte und –strukturen, bleibe also gleich.
Herr Stolz führt aus, dass das Artensterben ungebremst fortschreite. Die
Umsetzung des Schutzes V 04 in nationales Recht durch die Ausweisung eines LSG
weiche seiner Meinung nach die Schutzbestimmungen auf und ermögliche Eingriffe
und damit weiteres Artensterben.
Frau Dr. Schadek erwidert, dass die Umsetzung in nationales Recht eine
Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte darstelle, ein Spielraum
sei hier nicht gegeben. Letztendlich seien die Inhalte der Verordnung
entscheidend für den Schutz.
Frau Eilers verlässt die Sitzung um 18.50
Uhr
Herr Odinga spricht
die Wildgansproblematik bezüglich der Fraßschäden auf Äckeran und ist
der Ansicht, dass diese erst nach der Aufgabe der Salzwiesenbeweidung
entstanden sei. Er ist der Ansicht, dass
darauf hingewirkt werden solle, dass Außendeichsflächen wieder in die
Nutzung genommen werden, um die Probleme zu entschärfen. Außerdem sei es ihm
unverständlich, wieso Hochsitze zukünftig nicht mehr erlaubt sein sollen.
Frau Dr. Schadek erläutert, dass die Problematik der Fraßchäden bekannt
sei. Das LSG V 04 beinhalte jedoch keine
Außendeichsflächen, die derart beregelt werden könnten. Hochsitze im Schutzgebiet dürften auch weiterhin gebaut
werden, da dies über die Befreiungsmöglichkeit geregelt werden könne.
Herr Gosciniak bedankt sich im Namen des Ausschusses für
die Ausführungen bei Frau Dr. Schadek.