Zwischen dem Jugendamt
der Stadt Emden und der IFI Initiative für Intensivpädagogik gGmbH wird die der
Vorlagen-Nr. 16/0386 als Anlage beigefügte Leistungs- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Leistungsangebot „Wohngruppen“
geschlossen.
Die Tagesordnungspunkte 5 bis 11 werden gemeinsam beraten und
abgestimmt.
Herr Sprengelmeyer geht zunächst darauf ein, aus welchem Grunde
die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit derartigen Mengen an
Informationsmaterialien versehen worden seien und erläutert die gesetzlichen
Grundlagen. Ergänzend dazu bemerkt Herr Sprengelmeyer, die Verwaltung wolle
nicht nur ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, sondern auch die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses inhaltlich in die Beratung und
Entscheidung mitnehmen.
Herr Lücht weist darauf hin, dass die Verwaltung des Jugendamtes bereits seit
Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen im Jahre 1999 als Geschäft der
laufenden Verwaltung mit den Leistungsanbietern entsprechende Vereinbarungen
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Entgelte geschlossen habe. Die
Verwaltung des Jugendamtes vertrete aber inzwischen die Auffassung, dass wegen
der grundsätzlichen Bedeutung dieser Vereinbarungen eine förmliche
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich sei. Er erläutert
anschließend ausführlich die wesentlichen Vorschriften und erklärt anhand eines
Beispiels die praktische Abwicklung.
Frau Grix bedankt sich und bittet um Wortmeldungen.
Herr Grix fragt an, wie das Monitoring mit dem Jugendamt hinsichtlich der
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung betrieben werde und wann dem
Ausschuss die Ergebnisse vorgestellt würden.
Frau E. Meyer bemerkt, sie sei darüber erfreut gewesen,
dass dieses umfangreiche Thema von der Tagesordnung der letzten
Ausschuss-Sitzung genommen worden sei. Sie bedankt sich bei Herrn Lücht, dass
er in der SPD-Fraktion-Sitzung ausführlich erklärt und die Fragen beantwortet
habe.
Herr Lücht führt bezüglich der Frage nach dem Monitoring aus,
Qualitätsentwicklung sei ein Prozess. Es müsse zwischen Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung unterschieden werden. Wenn ein Jugendamt einen Träger in
Anspruch nehme werde im Rahmen der
Hilfeplanung auch die Wirkung hinsichtlich der vereinbarten Ziele überprüft.
Die Qualitätsentwicklung sei ein großes Aufgabenfeld, womit sich bislang die
öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sehr schwer getan haben. Nicht
umsonst habe daraufhin der Bundesgesetzgeber im Bundeskinderschutzgesetz in §
79 a die öffentlichen Träger der Jugendhilfe beauftragt, Grundsätze und Maßstäbe
für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Herr Lücht stellt
abschließend fest, die Verwaltung habe sich in der Vergangenheit im
Zusammenhang mit der Neuverhandlung von Leistungen und Entgelten mit den freien
Trägern der Jugendhilfe auch hinsichtlich der Qualitätsentwicklung
auseinandergesetzt und werde auch künftig diesen Prozess befördern.
Herr Sprengelmeyer bemerkt, die Hilfepläne würden für jeden einzelnen
Jugendlichen bzw. für jedes einzelne Kind erstellt und kontinuierlich
fortgeschrieben und seien auf den individuellen Bedarf des Einzelnen
abgestellt.
Herr Grix macht darauf aufmerksam, dass bei der Vorlage 16/0386 auf Seite 13 die
räumlichen Gegebenheiten und somit die Zimmer für die Jugendlichen beschrieben
seien. Ein Raum sei lediglich 8,21 qm groß. Hier habe er das Gefühl, dass
diese Raumgröße nicht kinder- oder jugendgerecht sein könne.