Sitzung: 19.07.2012 Jugendhilfeausschuss
Herr Grix führt aus, das Jugendhilfegesetz gelte für
Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr. In letzter Zeit seien ihm sehr viele Fälle
bekannt geworden, dass Jugendliche von Obdachlosigkeit bedroht oder obdachlos
geworden seien. Dabei habe es sich in mehreren Fällen um junge Frauen mit
kleinen Kindern gehandelt, die teilweise im Frauenhaus untergekommen seien.
Diese Frauen hätten erhebliche Schwierigkeiten, eine Wohnung zu bekommen. Er
bitte darum, zwischen den Verwaltungsorganisationseinheiten eine bessere
Vernetzung herzustellen, um bessere Hilfe geben zu können.
Frau Grix bittet in diesem Zusammenhang um Auskunft, wie viele
Stunden Herrn Cornelius für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen würde. Ihr sei
bekannt, dass er auch noch für ein anderes Aufgabengebiet zuständig sei.
Herr Sprengelmeyer sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu, da Herr
Cornelius nicht Mitarbeiter seines Fachbereiches sei, sondern dem Fachbereich
Gesundheit und Soziales angehöre. Es werde im Übrigen zu dieser Thematik ein
Workshop vorbereitet. Hier seien verschiedene Zielgruppen zu berücksichtigen.
Er könne in der aktuellen Situation nur dafür werben, sich vertrauensvoll an
die Verwaltung zu wenden, damit diese im Einzelfall lösungsorientiert an den
Fall herangehen könne.
Anmerkung der Protokollführung:
Lt. Auskunft des Fachbereichs Gesundheit
und Soziales ist Herr Cornelius nicht allein für die Beseitigung von
Obdachlosigkeit tätig. Seine Stelle umfasst etwa zu ½ auch die Bearbeitung der
Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und die damit verbundenen
Tätigkeiten.