1. Der
Rat der Stadt Emden beschließt gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG den Jahresabschluss 2011 des Optimierten Regiebetriebes
Rettungsdienst.
2. Der
Rat der Stadt Emden beschließt gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Geschäftsjahr 2011.
Frau Stomberg erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation den
Jahresabschluss 2011 des Optimierten Regiebetriebes 836 „Rettungsdienst“. Diese
Präsentation ist im Internet unter www.emden.de einsehbar.
Herr Rosenboom bedankt sich und bittet um Wortmeldungen.
Herr Schulze bedankt sich bei Herrn Wiers für die gute Arbeit.