Die Vertreter der Stadt
Emden in der Gesellschafterversammlung der Ausbildungs- und
Arbeits-förderungsgesellschaft Stadt Emden mbH werden beauftragt, sich dem
Bericht der Geschäfts-führung anzuschließen und den Abschluss für das
Geschäftsjahr 2011 anzunehmen.
Die Stadt Emden
leistet der Ausbildungs- und Arbeitsförderungsgesellschaft Stadt Emden mbH über
die im Gesellschaftsvertrag festgehaltene Regelung über den Verlustausgleich
hinaus einen Verlustausgleich in Höhe des festgestellten Jahresfehlbetrages
2011 in Höhe von 398.902,39 €.
Die Tagesordnungspunkt 17 – 24 werden
gemeinsam beraten und einzeln abgestimmt.
Es
liegt kein Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG vor, da die Vorlage 16/0431
lediglich eine Feststellung des Jahresabschlusses und keine Entlastung
beinhaltet.
Herr Bornemann weist darauf hin, dass in den o. g. Vorlagen das
Mitwirkungsverbot für die in diese Gremien berufenen Mitglieder benannt worden
sei. Falls Vertreter an den Sitzungen teilgenommen hätten, gelte das
Mitwirkungsverbot selbstverständlich für die Vertreter aus den entsprechenden
Gremiumssitzungen.