1. Die
Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Emden -
Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH werden beauftragt,
a. sich
dem Bericht der Geschäftsführung anzuschließen und den Abschluss für das
Geschäftsjahr 2011 anzunehmen,
b. der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
c. der Einstellung des Jahresfehlbetrages
in den Verlustvortrag der Bilanz zuzustimmen.
2. Der
Verlust der Gesellschaft in Höhe von 1.656.557,84 € wird durch Haushaltsmittel
der Stadt Emden ausgeglichen.
Die
vom Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG betroffene Ratsmitglieder nehmen an der
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.