Sitzung: 06.12.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 16/0505/1
1. Der
bestehende Nahverkehrsplan wir mit der Maßgabe fortgeschrieben, dass die Jahreskilometerleistung
unter 600.000 Km bleibt (Bagatellgrenze).
2. Der
Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird ab dem 12.12.2012 für die
Dauer von zwei Monaten in das nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz vorgeschriebene
Beteiligungsverfahren gegeben.
Herr Docter trägt mittels einer
Lichtbildpräsentation vor und betont die einvernehmliche Absicht von SWE und
Verwaltung, die gegebenen kommunalwirtschaftlichen Gesellschaftsstrukturen auch
weiterhin zur Durchführung des Stadtverkehrs zu nutzen. Hierzu sei aufgrund der
gegebenen, durch das EU-Vergaberecht geprägten Rahmenbedingungen eine sog.
Bagatellvergabe unter 600.000 km gemäß Fahrplanangebot inklusive
Verstärkerfahrten im Schülerverkehr
beabsichtigt.
Um eigenwirtschaftliche Linienkonzessionsanträge
Dritter zu unterbinden, sei es zwingend erforderlich, einen Nahverkehrsplan zu
beschließen, in dem die bestehenden Linien angepasst und zu einem Linienbündel
zusammengefasst seien.
Die sogenannte Direktvergabe an die Stadtwerke
erfordere gleichwohl nach herrschender Rechtsauffassung einen Eigenanteil an
den Fahrleistungen von ca. 30%. Inwiefern hier auch Management-Leistungen, die
die SWE bereits aktuell erbrächten, mit Berücksichtigung finden könnten, sei
noch im Einzelnen zu klären. So oder so ermögliche die vorgeschlagene
Vorgehensweise den Stadtwerken, die gestiegenen Anforderungen des Vergaberechts
hinsichtlich eigener Fahrleistungen einzuüben und auf diesen Erfahrungen
aufbauend auf Grundlage eines neuen Nahverkehrsplans ab 2017 bei Bedarf ein verbessertes
Fahrplanangebot zur Stärkung des ÖPNV anzubieten.
Herr
Ackermann
erläutert dem Ausschuss notwendige Reduzierungen hinsichtlich des aktuellen
Fahrplanangebotes in einem Umfang von ca. 75.000 km, um eine notwendige
Aufstockung im Schülerverkehr gewährleisten zu können, ohne die
vergaberechtlich so wichtige und durch Mitbewerber überprüfbare Bagatellgrenze
von 600.000 km zu überschreiten.
In der Summe der Kürzungen einerseits und
Aufstockungen andererseits beinhalte der dem Ausschuss vorgelegte Nahverkehrsplanentwurf
570.000 km, ein Puffer von 30.000 km sorge für Planungssicherheit innerhalb der
kommenden 5 Jahre.
Herr Docter legt kurz die weitere Vorgehensweise
dahingehend dar, als dass nach Beschluss des VA zur vorliegenden Vorlage
umgehend das förmliche, 2-monatige Beteiligungsverfahren eingeleitet werde und beabsichtigt sei, dem
Rat in seiner Sitzung am 07.03.12 eine Vorlage zum Beschluss des
Nahverkehrsplans vorzulegen. So sei gewährleistet, dass der Nahverkehrsplan
rechtzeitig Rechtskraft erlange und die Grundlage des geschilderten
Vergabeverfahrens bilden könne.
Herr Bolinius kündigt die Zustimmung
seiner Fraktion zur Vorlage an und führt aus, dass seines Erachtens die
angesprochene 30%-Eigenerbringung faktisch doch schon nahezu erreicht würde,
weil auch bereits bestehende
Management-Leistungen der SWE hierbei zu berücksichtigen seien.
Herr Bongartz hebt die Bedeutung der
gemeinsamen nicht-öffentlichen Sitzung zu diesem Thema am 08.11.12 hervor, in
der insbesondere die Ausführungen der Juristin Frau König sehr zum Verständnis
für die rechtlichen Rahmenbedingungen beigetragen hätten;
Herr Bongartz betont, dass diese Sitzung in einer
sehr sachlichen und konstruktiven Atmosphäre
stattgefunden habe und im Ergebnis, so seine Beobachtung, die nunmehr
vorgelegte Beschlussvorlage zum Stadtverkehr im Kern den Vorstellungen der
allermeisten Ratsmitglieder entspräche. Er führt weiter aus, dass die
notwendige Aufstockung des SWE-Eigenanteils auf 30% einen vertretbaren und auch
leistbaren Aufwand darstelle und die Vorlage den Vorstellungen der CDU
entspreche.
Frau Pohlmann freut sich, dass
Verwaltung und SWE eine gemeinsame Linie gefunden hätten und bekräftigt die
Haltung der SPD zur Sicherung und Beibehaltung des steuerlichen Querverbundes.
Ihres Erachtens müssten künftig –
abweichend von den Aussagen Herrn Bolinius – sehr wohl eigene Fahrleistungen
durch die SWE angeboten werden. Die SPD werde der Vorlage zustimmen.
Herr Verlee erkundigt sich nach dem
System der Anrufsammeltaxen und hakt nach, was passiere, wenn die Nachfrage
nach selbigen so groß sei, dass eine Überschreitung der 600.00-km-Grenze drohe.
Herr Strelow hofft auf mehr Fahrgäste,
um eine bessere Wirtschaftlichkeit des Stadtverkehrs zu erreichen und empfiehlt
die Gründung einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke, um ausschließlich dort
den Stadtverkehr abzuwickeln.
Frau Baumfalk erkundigt sich ebenfalls
danach, was geschehe, wenn die 600.000-km-Grenze überschritte würde.
Herr Docter führt aus, dass der vorgelegte Entwurf
eines Nahverkehrsplans einen Puffer von ca. 30.000 km beinhalte, der
ausreichend Sicherheit schaffe. Dieser Puffer sei umso mehr von Bedeutung, als
dass die Einhaltung der 600.000-km-Grenze durch Mitbewerber auch überprüft
werden könne. Der Einsatz sog. Anruf-Sammel-Taxen sei auf solchen Strecken
vorgesehen, auf denen derzeit „vorwiegend Luft“
transportiert werde.
Herr Ackermann bekräftigt nochmals die Bereitschaft
zur Eigenerbringung besagter 30% und verweist darauf, dass die SWE in Kontakt
zu anderen Verkehrsunternehmen, Wirtschaftsprüfern und Juristen ständen, um die
Definition und Berechnung dieser Vorgabe noch zu konkretisieren.
Herr Bongartz verweist darauf, dass Frau König am
08.11.12 dargelegt habe, dass aktuell bereits erbrachte Management-Leistungen
der SWE durchaus auf die 30-%-Eigenerbringung angerechnet werden könnten.
Herr Janssen fragt nach der
Behindertengerechtigkeit der Anrufsammeltaxen und Busse.
Die Herren Docter und Kolk antworten, dass diese
ohnehin ab 2015 betreiberseitig in allen Fahrzeugen sichergestellt werden
müsse.