Sitzung: 06.12.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 16/0152/2
1.
Der Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3(1), 4(1) BauGB sowie gemäß §§ 3(2), 4(2) BauGB
wird gemäß der Anlagen 4 und 5 zugestimmt.
Die
in der Anlage 4 aufgeführten Anregungen und Hinweise Nr. 1 - 6.1, 6.3, 7, 10,
12.1, 13.1, 13.2, 14.2, 15.1, 15.2 und 16.2 werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen
und Hinweise Nr. 6.2, 8,
11, 12.2, 14.1, 14.3 - 14.7, 15.3, 16.1, 16.3 - 16.5 und 17 werden
berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Anregungen Nr. 9 und12.3
werden nicht berücksichtigt.
Die
in der Anlage 5 aufgeführten Anregungen und Hinweise Nr. 1 – 4, 8 und 15 werden
zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise Nr. 5, 6, 7, 9, 10, 12, 13
und 14 werden berücksichtigt bzw. teilweise
berücksichtigt.
Die
Anregung Nr. 11 wird nicht berücksichtigt.
2. Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans wird
der Feststellungsbeschluss gefasst.