Sitzung: 06.12.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mit Stimmenmehrheit
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: 16/0155/2
1. Der Behandlung der
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§
3(1),4(1) BauGB sowie gemäß §§ 3(2), 4(2) BauGB wird gemäß der Anlagen 4, 5 und
7 zugestimmt.
Die in der Anlage 4 aufgeführten
Anregungen und Hinweise Nr. 1 - 4.1, 8, 10, 12.1, 13, 14.1, 15.1, 15.2, 16.1,
16.3, 16.5 und 17 werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise Nr. 4.2, 4.3, 5 - 7, 9, 11, 12.2, 14.3 - 14.7, 15.3,
16.2, 16.4, 16.6 und 16.7 werden berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt.
Die Anregungen Nr. 12.3 und 14.2, werden
nicht berücksichtigt.
Die in der Anlage 5
aufgeführten Anregungen und Hinweise Nr. 1 - 6.1, 8.2, 11.2, 12, 14, 15.1, werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen
und Hinweise Nr. 6.2 - 8.1, 8.3 - 8.5, 10, 11.1, 11.3, 13.1 – 13.5, 15.2,
werden berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Anregungen Nr. 9,
15.3, werden nicht berücksichtigt.
Die in der Anlage 7
aufgeführten Anregungen und Hinweise Nr. 1 – 3, 6 und 14 werden zur Kenntnis
genommen. Die Anregungen und Hinweise Nr. 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13
werden berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Anregung Nr. 15 wird
nicht berücksichtigt.
2.
Der Bebauungsplan D 151, III. Abschnitt, „Gewerbegebiet Emden Mitte und
Photovoltaik-Freianlage“ mit Begründung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
Herr Bolinius begrüßt grundsätzlich die
Planung auf dem ehemaligen Kasernengelände, die Umsetzung einer
Photovoltaikanlage im Norden des Plangebietes lehne er aber ab, da diese Fläche
seines Erachtens besser für höherwertigere gewerbliche Nutzungen Verwendung
finden sollte.
Herr Odinga schließt sich dieser
Auffassung an und kündigt deshalb die Ablehnung seiner Fraktion zu dieser
Vorlage an.
Frau Pohlmann bekräftigt die Zustimmung
der SPD zum Vorhaben.
Herr Docter verweist darauf, dass man
mit der vorliegenden Planung explizit den Wünschen des Eigentümers
entgegenkomme und selbstverständlich auch zukünftig noch die Möglichkeit
bestehe, für den Fall anderer Entwicklungsabsichten den Bebauungsplan in diesem
Bereich zu ändern. Man sei aber froh, des sich hier endlich ein Investor
gefunden habe, dem man keine Steine in den Weg legen wolle.