Sitzung: 23.04.2014 Betriebsausschuss Bau- und Entsorgungsbetrieb
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16/1230
Der Rat beschließt
-
Schmutzwassergebühr ab
01.01.2015: 3,20 €/m3
-
Niederschlagswassergebühr ab
01.01.2015: 0,54 €/m2
Herr Rogga bittet um Ergänzung des Beschlusses um das Enddatum
31.12.2017, sodass als Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2017 im Beschlussentwurf
angegeben wird.
Es
werden keine Bedenken erhoben.
Herr Poitz erläutert das zugrundeliegende Kalkulationsschema und
fasst zusammen, dass eine Gebührenanpassung unbedingt notwendig sei und die
Eigenkapitalverzinsung entsprechend angepasst werden müsse. Weiterhin sei es
dringend erforderlich, über weitere Investitionen nachzudenken. Herr Andersson betont, dass in der
Kalkulation berücksichtigt werde, dass in der Zukunft vermehrt Investitionen in
den Bereichen Regenwasserkanalisation, Erneuerung schadhafter
Schmutzwasserkanäle und Beibehaltung des guten Standes der Kläranlage getätigt
werden sollen. Die Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung bedeute allerdings
gleichzeitig einen Einnahmeverlust im städtischen Haushalt.
Herr Docter weist daraufhin, dass sich der Abwasserbereich nach
Nds. KAG selbst decken müsse und nicht durch den städtischen Haushalt
unterstützt werden könne. Genau wie der Abfallbereich sei der Abwasserbereich
nicht bezuschussbar, es müsse eigenwirtschaftlich gehandelt werden.
Herr Odinga sagt, dass sich seit einem Vierteljahr mit der
Thematik befasst werde und die Anpassung jetzt als erforderlich angesehen
werde. Im Bereich Klärwerk und hinsichtlich der Starkregenfälle sehe er einige
erforderliche Maßnahmen in der Zukunft. Der Vorlage werde zugestimmt, auch wenn
Erhöhungen für die Bürger immer ungewollt und spürbar seien. Dennoch sei es
unbedingt erforderlich.
Herr Renken sagt, er stimme heute nicht zu, da noch nicht alle
Punkte abschließend in der Fraktion besprochen werden konnten. Es hätten
bereits für die Jahre 2008 bis 2010 und 2011 bis 2014 Nachkalkulationen
vorliegen müssen. In den letzten Jahren seien erhebliche Überschüsse erzielt
worden und nun auf einmal befinden sich die Zahlen in den Miesen. So lange das
Versäumnis nicht behoben werde, schließe er sich nicht an. Als weiteren
kritischen Punkt sehe er die kalkulatorischen Kosten. Bei der
Eigenkapitalverzinsung sehe er noch einen Spielraum nach unten. Dieser Punkt
könne aber zunächst zurück gestellt werden. Herr Docter merkt an, dass der Rat über die Eigenkapitalverzinsung
entscheide, nicht die Verwaltung. Bei einer weiteren Senkung fehle das Geld
allerdings an anderer Stelle. Herr Rogga habe zudem jährlich darauf aufmerksam
gemacht, dass die Ausweisung der Überschüsse nach HGB und NKAG nicht
gleichzusetzen seien. Herr Poitz
ergänzt, der Unterschied liege in der Auflösung der Zuschüsse und Beiträge. Es
handle sich hier um einen rein fiktiven Gewinn, der in der Liquidität nicht
vorhanden sei.
Herr Graf sagt, dass auch 2015 bis 2017 wieder versiegelte
Flächen entstehen, und fragt mit welcher weiteren Gebührensteigerung dadurch
gerechnet werden müsse. Herr Docter
antwortet, dass der jährliche Zuwachs an Wohnflächen und im gewerblichen
Bereich nur noch marginal sei. Diese wären jeweils im Anschluss zu korrigieren
bzw. mit den Gewinnen zu verrechnen.
Herr Renken dankt Herrn Poitz und sagt, er sehe sich zum Teil
bestätigt. Zukünftig sei es unbedingt erforderlich jährlich nach zu
kalkulieren, um die jeweils aktuelle Kostensituation den Ratsmitgliedern
transparent darzustellen. Dennoch sehe er ebenfalls die Notwendigkeit der
Gebührenerhöhung.
Herr Hoofdmann sagt, es gehe nicht nur um den Ausgleich des
Defizites. Ein besonderes Interesse liege auch in den Investitionen für die
Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen. Im letzten Jahr haben alle entsprechende
Maßnahmen gefordert. Zu diesem Zeitpunkt habe Herr Docter bereits darauf
hingewiesen, dass damit eine Gebührenerhöhung notwendig werde. Die FDP erteilt
daher die Zustimmung.
Herr Schulze sagt, dass die SPD ebenfalls zustimme. Fraglich sei
nur, wie viel mehr tatsächlich durch die Erhöhung erreicht werden könne, da in
den letzten Jahren auch Materialkosten etc. gestiegen seien. Es handle sich um
ein Solidarprinzip, dass gemeinsam die Gebiete vor dem Starkregen und dessen
Folgen abgesichert werden. Dies betreffe alle.
Herr Renken fragt, warum in der Kalkulation keine Beiträge
berücksichtigt werden und wie sie aufgelöst werden. Herr Poitz antwortet, dass nach NKAG der durchschnittliche Abschreibungssatz
zugrunde gelegt werde. Wenn Beiträge aufgelöst sind, können nicht noch einmal
Erneuerungsbeiträge von den Bürgern gefordert werden. Daher empfehle er
normalerweise nach Möglichkeit die Beiträge nicht aufzulösen. Herr Rogga ergänzt, hierbei handle es
sich um den entscheidenden Unterschied zwischen HGB und NKAG.
Ja:
7
Nein: 0
Enthaltungen:
1