Sitzung: 01.07.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und innere Organisation
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 16/1761
Herr Bolinius erläutert, Vertreter der Interessengemeinschaft
Rassenwahn in Emden hätten bei der FDP-Fraktion die Beschwerde geäußert, dass
für bestimmte Rassen ein ungerechter Steuersatz gezahlt werden müsse.
Hintergrund der Beschwerde sei, dass bestimmte Rassen generell als „gefährliche
Hunde“ eingestuft würden. Einige dieser Hunde seien niemals auffällig geworden.
Als Beispiel nennt er eine Hündin, die in Hamburg nach mehreren Wesenstests als
ungefährlich eingestuft worden sei, in Emden jedoch als gefährlich. Daher fragt
er, ob den Hundebesitzern dieser „gefährlichen Rassen“ die Möglichkeit zur
Durchführung eines Wesenstest gegeben werden könnte, um bei bestandenem
Wesenstest den normalen Hundesteuersatz zu zahlen.
Ebenso
sei ihm berichtet worden, dass viele Hundebesitzer in Emden ihre Hunde nicht
anmelden würden, um die Zahlung der Hundesteuer zu umgehen. Aus diesem Grund
seien die Überlegungen begrüßenswert, eine flächendeckende
Hundebestandsaufnahme durch die Inanspruchnahme eines externen Anbieters durchzuführen.
Herr Jakobs erklärt, dass keine flächendeckenden Kontrollen in
Bezug auf nicht angemeldete Hunde durchgeführt werden können. Entsprechende
Hinweise und Informationen würden selbstverständlich verfolgt. In diesem
Zusammenhang gebe es immer wieder Bußgeldverfahren.
Der
Gedanke, eine Art Hundebestandsaufnahme durchzuführen, befinde sich derzeit in
der rechtlichen Prüfung. Im Rahmen der Beratungen der
Haushaltsstrukturkommission habe es seitens der SPD-Fraktion diesbezüglich eine
Anfrage im Hinblick auf die Adler Kommunalservice GmbH mit Sitz in
Süddeutschland gegeben. Die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme sei
ausschließlich durch externe Anbieter möglich, da für diese keine
Personalressourcen zur Verfügung stehen würden.
Die
Satzungsbestimmungen würden eindeutig regeln, wann ein Hund vom Hundebesitzer angemeldet
werden müsse. Die ordnungsgemäße Anmeldung der Hunde sollte zunächst erwartet
werden. Unterbliebene oder falsche Anmeldungen seien für die Mitarbeiter
zunächst schwierig zu erkennen. Hierbei sei die Verwaltung auf Hinweise
angewiesen. Bislang habe das Veterinäramt Begutachtungen und Einschätzungen
bzgl. der Rasse vorgenommen, um die Hunde dementsprechend gemäß der
Rasseauflistung der aktuellen Hundesteuersatzung als gefährlich einzustufen.
Diese Aufgabe sei mittlerweile an den Landkreis Aurich verlegt worden, sodass
die dortigen Mitarbeiter bei Unstimmigkeiten für eine Begutachtung zuständig
seien.
Bei
der Auswahl der Rassen, die als gefährlich definiert worden seien, habe man
sich an dem Bundesgesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr
gefährlicher Hunde in das Inland orientiert. Die in diesem Gesetz genannten
Rassen seien in die Satzungsbestimmungen übernommen worden. Die Hundebesitzer
dieser Hunderassen müssten somit den erhöhten Steuersatz zahlen, trotz
Erbringens eines Nachweises über fehlende gesteigerte Aggressivität. Die Stadt
habe zu Lenkungszwecken eine höhere Besteuerung gefährlicher Hunde vorgesehen.
In Emden sei derzeit keine große Anzahl an „gefährlichen Hunden“ angemeldet.
Mit
dem Fachdienst Sicherheit sei besprochen worden, die punktuellen Kontrollen in
der nächsten Zeit zu verstärken.
Herr Haase glaubt, eine Grundeinstufung der Hunde gemäß der
Rasseliste sei grundsätzlich sinnvoll. Einzelfälle oder Einzelprüfungen würde
er jedoch nicht ablehnen. Allerdings möchte er davor warnen, leichtfertig von
einer Rasseliste in den Satzungsbestimmungen abzurücken. Er ist der Meinung,
dass nicht nur der Hund einen Wesenstest ablegen sollte, sondern ebenso der
Hundehalter überprüft werden müsse. Die grundsätzlichen Bestimmungen der
Satzung einschließlich der Rasseliste sollten seiner Meinung nach erhalten
bleiben. Die Einschätzung des Veterinäramtes sowie die Möglichkeit, durch einen
Wesenstest die Einstufung als „gefährlicher Hund“ zu widerlegen, sollte auf
Kosten des Hundehalters durchgeführt werden.
Ebenso
könne von der Bevölkerung nicht erwartet werden, jeden Hund ohne Plakette der
Stadt zu melden. Im Rahmen einer einmaligen ca. vierwöchigen Prüfung sollte
eine Art Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Nach dieser Prüfung könnten die
Kosten und der Nutzen gegenübergestellt werden. Kosten und Nutzen müssten
verhältnismäßig sein, damit ein solches Kataster sinnvoll sei. Um die
Nichtanmeldung von Hunden könne durch eine harte Anwendung des
Ordnungswidrigkeitenrechts verhindert werden.
Frau Marsal entgegnet, dass mittlerweile alle Hundehalter in
Niedersachsen ab einem bestimmten Stichtag einen Hundeführerschein ablegen
müssen. Des Weiteren müsse jeder Hund in einem Niedersächsischen Register für
17,50 € sowie bei Tasso registriert werden. Ebenso sei das Abschließen einer
Versicherung für jeden Hundehalter Pflicht.
Daher
sei es für alle pflichtbewussten Hundehalter ärgerlich, wenn aufgrund fehlender
Kontrollen viele Hundehalter ihre Hunde nicht anmelden würden. Durch den
Standortwechsel zum Landkreis Aurich sei die Beschaffung von Informationen für
die Hundehalter nun noch schwieriger.
Sie
ist ebenfalls der Meinung, dass die Aggressivität eines Hundes vor allem durch
die Erziehung des Halters beeinflusst werde. Aus diesem Grund sei die
Einführung des Hundeführerscheins trotz erheblichen Aufwands sehr sinnvoll
gewesen. Eine generelle Einstufung bestimmter Rassen als gefährliche Hunde sei
nicht akzeptierbar.
Herr Rosenboom regt an, dass jeder Hundehalter bei Anmeldung seines
Hundes den Impfpass vorlegen könnte, um die Rasse eindeutig zu bestimmen. Die
Angabe einer falschen Rasse könne dadurch verhindert werden. Jeder
verantwortungsbewusste Tierhalter würde mit seinem Welpen zunächst zum Tierarzt
gehen. Von diesem würde ein Impfpass mit Angabe der Rasse erstellt.
Die
Regelung der Hundesteuer über eine Rasseliste sei seit einigen Jahren sehr
umstritten. Dennoch sei es wichtig, bestimmte Festlegungen in den Satzungsbestimmungen
aufzunehmen. Die Hundehalter, die ein gefährliches Tier halten, würden ihren
Hund größtenteils sowieso nicht anmelden. Daher könne eine solche Rasseliste sowie
erhöhte Steuern das Halten dieser Hunde grundsätzlich nicht verhindern.
Herr Haase gibt an, es sei der Allgemeinheit bekannt, dass der
Hundeführerschein eingeführt worden sei. Die Einführung des Hundekatasters sei
für die Städte und Gemeinden keine Verpflichtung. Niedersachsen habe die
Rasseliste abgeschafft und den Wesenstest eingeführt, da diese Liste hochgradig
umstritten sei. Trotzdem dürften die in der Rasseliste aufgeführten Hunde nicht
in Vergessenheit geraten. Aufgrund der Rasseliste habe die Stadt zunächst
Indizien, dass die Hunde aufgrund ihres Wesens bei dem falschen Halter zu
gefährlichen Hunden oder gar zu Waffen werden könnten. Diese Gefahr sollte
möglichst gering gehalten werden.
Herr Bolinius meint, das Ziel der Interessengemeinschaft sei nicht,
die Rasseliste grundsätzlich abzuschaffen, sondern den Hundehaltern die
Möglichkeit zu geben, durch einen bestandenen Wesenstest ihre Einstufung als
„gefährlicher Hund“ zu widerlegen und damit den normalen Steuersatz zu zahlen.
Herr Jakobs weist darauf hin, dass es zwischenzeitlich ein
Gespräch mit der Interessengemeinschaft gegeben habe, obwohl aufgrund der
derzeitigen Rechtslage keine Veranlassung für eine Kontaktaufnahme bestanden
hätte. In dem Gespräch seien die gegensätzlichen Auffassungen vorgetragen und
diskutiert worden. Die Rechtsprechung würde die Besteuerung in der vorliegenden
Form weiterhin als rechtlich zulässig anerkennen. Da die Verwaltung mit der
bisherigen Satzung sehr zufrieden sei, gebe es auch im Hinblick auf den Lenkungsgedanken
derzeit keine Veranlassung für eine Satzungsänderung. Den politischen Parteien bleibe
es selbstverständlich offen, einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.
Andere
Rassen könnten ebenso wie die in der Rasseliste aufgeführten Hunde zu
„Kampfhunden“ abgerichtet werden. Sollte ein Hund auffällig werden, würde der
Hundehalter selbstverständlich entsprechende Auflagen von der Ordnungsbehörde
erhalten. Einen Wesenstest könnten lediglich explizit ausgebildete Personen
durchführen. In dem abzuarbeitenden Fragenkatalog würde es nicht ausschließlich
um das Wesen des Hundes gehen, sondern auch um den Hundehalter.
Herr Strelow merkt an, nach einer Satzungsänderung würde es ebenso
keine Garantie geben, dass von diesen Hunden keine Gefahr ausgehe. Das Wohl und
die Sicherheit der Allgemeinheit dürfe nicht vernachlässigt werden. Die Stadt habe
bei diesem Thema eine große Verantwortung gegenüber den Bürgern.
Herr Bolinius gibt an, die FDP-Fraktion werde sich fraktionsintern
nochmals zu diesem Thema beraten, um eine bestmögliche Lösung für alle
Beteiligten zu finden.