Sitzung: 01.07.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und innere Organisation
1.
Einwohnerzahl
der Stadt Emden
Herr
Bolinius fragt, wie die aktuelle
Einwohnerzahl der Stadt Emden sei.
Herr Jahnke gibt an, das städtische Melderegister habe zum
30.06.2015 eine Einwohnerzahl von 50.237 ausgewiesen. Dies sei jedoch nicht die
maßgebende Einwohnerzahl für die Kommunalwahl 2016. Er bittet Herrn Willms über
die genaueren Informationen des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) zu
berichten.
Herr Willms ergänzt, die letzte amtlich vom LSN ermittelte
Einwohnerzahl zum 30.11.2014 laute 49.984. Nach Mitteilung des LSN verzögere
sich die Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2014 sowie zum 30.06.2015, da es
bundesweit zu einer EDV-technischen Problematik gekommen sei. Die
Einwohnerzahlen zum 31.12.2014 seien erst im September 2015 und die
Einwohnerzahlen zum 30.06.2015 im Januar 2016 verfügbar.
Die maßgebende Einwohnerzahl für die Zahl der
Ratsfrauen/Ratsherren und für die Einteilung der Wahlbereiche könne in dem
Zeitraum von 12 – 18 Monate vor der Wahl von der Kommune ausgewählt werden. Für
die Betrachtung würden somit sechs Stichtage zur Verfügung stehen. Der erst
mögliche Stichtag sei somit der 31.03.2015. Aufgrund der Mitteilung des LSN
kämen für die Betrachtung mit großer Wahrscheinlichkeit nur die Stichtage
31.03.2015, 30.04.2015 und 31.05.2015 in Frage.
Herr Haase weist darauf hin, dass die Einteilung der
Wahlbereiche möglichst in diesem Jahr festgelegt werden sollte.
Herr Willms entgegnet, aus diesem Grund würde vorsorglich ein
Beschlussvorschlag auf Grundlage von vier Wahlbereichen und ein Vorschlag auf
Grundlage von drei Wahlbereichen erarbeitet. Eine Einteilung in drei
Wahlbereiche sei sowohl bei einer Einwohnerzahl von über 50.000 als auch unter
50.000 zulässig.
Er werde nochmals beim LSN anfragen, ob es bei den
Verzögerungen bleibe oder ob für die Stadt Emden eine schnellere Lösung
gefunden werden könnte.