Für
die gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde-/Stadtwahlleitung zur Vorbereitung und
Durchführung der Kommunalwahl am 11. September 2016 werden folgende Personen
berufen:
Gemeinde-/Stadtwahlleiter: Stadtbaurat Andreas Docter
Stellv. Gemeinde-/Stadtwahlleiter: Stadtamtsrat Artur
Willms
Herr
Bornemann erklärt, grundsätzlich sei
nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz zunächst der Oberbürgermeister oder
sein Vertreter bzw. seine Vertreterin für das Amt des Stadtwahlleiters
vorgesehen. Da ihm aber in den vergangenen Jahren bei dem einen oder anderen
Anlass eine gewisse Parteinähe vorgeworfen worden sei, möchte er jede
Möglichkeit, mit der seine Objektivität gefährdet werden könnte, vermeiden. Da
das Gleiche auch für Herrn Jahnke gelte, schlage er vor, Herrn Stadtbaurat
Docter als parteiloses Vorstandsmitglied dieses Amt übernehmen zu lassen.
Herr Willms hätte sich als stv.
Gemeinde-/Stadtwahlleiter langjährig bewährt. Insofern sei dieser Vorschlag nur
eine Wiederholung von früheren Feststellungen.
Herr
Bolinius erklärt, seine Fraktion
bedaure sehr, dass Herr Bornemann nicht das Amt des Stadtwahlleiters wahrnehmen
werde. Der Oberbürgermeister hätte durch die Annahme des Amtes seine
Neutralität noch weiter dokumentieren können.
Herr Haase erwidert, er habe hohen Respekt vor der Entscheidung
des Oberbürgermeisters. Es sei eine gute Entscheidung, den einzig Parteilosen
im Vorstand, Herrn Docter, mit der Aufgabe zu betrauen.
Er lobt Herrn Willms für seine langjährige Tätigkeit
als stellvertretender Stadtwahlleiter.
Herr
Bongartz sagt, wenn der
Oberbürgermeister die Aufgabe an den Stadtbaurat delegiere, nehme er nichts
anderes wahr als seine Organisationsbefugnis. Seine Begründung könne die
CDU-Fraktion nachvollziehen. Sie sehe keinen Grund, hiergegen etwas
einzuwenden.
Herr Renken meint, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre
sowohl die eine als auch die andere Variante denkbar gewesen. Von daher könne
seine Fraktion die Entscheidung des Oberbürgermeisters nur respektieren. Es sei
auch nicht das wahlentscheidende Problem, welches zu diskutieren sei.
Herr Docter bedankt sich – auch im Namen von Herrn Willms – für
das vom Rat entgegengebrachte Vertrauen.