Herr Graf erläutert seinen o. g. Antrag. Herr Bongartz meint, wenn schon die Nds. Gemeindeordnung eine
Bürgerbefragung zulasse, dann könne man dem nicht ablehnend gegenüberstehen. Er
zieht den Vergleich zu einer Bürgerbefragung in Braunschweig, wo gefragt worden
sei, ob ein Stadion gebaut werden solle (Ja/Nein).
Bei dem Zentralklinikum hingegen müsste genau überlegt
werden, wie präzise die BürgerInnen befragt werden sollten. Die Fragestellung
sollte klar sein. Er beantrage daher eine Verweisung der o. g. Vorlage in den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und innere Organisation. Herr Haase unterstützt den Antrag von
Herrn Bongartz. Er geht bezüglich der Frage, wie genau die Bürgerbefragung
laufen solle, von einer intensiven Diskussion im Fachausschuss aus.
Herr Graf bittet um eine schnellstmögliche Behandlung der o. g.
Vorlage im Fachausschuss.
Herr
Bornemann betont, er sei nicht
dagegen, die BürgerInnen „mitzunehmen“, aber die Ausführungen von Herrn
Bongartz machten deutlich:
In Braunschweig sei die Frage eindeutig mit „Ja“ oder
„Nein“ zu beantworten gewesen. Es sei eine freiwillige Entscheidung gewesen,
denn man benötige das Stadion nicht zwingend.
Eine gesundheitliche Versorgung hingegen sei zwingend
in der Region Ostfriesland erforderlich, und zwar auf dem Niveau, welches man
erreichen wolle. Und dazu gehöre die Abwägung, unter welchen Umständen man das
Emder Krankenhaus erhalten wolle.
Eine ausführliche Beratung im Fachausschuss sei daher
auf jeden Fall erforderlich. Auch diejenigen, die ein Bürgerbegehren
vorbereiteten, hätten sich schon über einen längeren Zeitraum damit befasst.
Er beklagt, dass Herr Graf - parallel zu der
Bürgerbefragung – Fragen bezüglich eines Bürgerbegehrens an die Stadt gerichtet
hätte. Dies passe nicht zueinander.
Er schließt sich der Meinung seiner Vorredner auf
Verweisung der Vorlage in den Fachausschuss an.
Die o. g.
Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und innere
Organisation verwiesen.