1.
Die durch das
Landesamt für Statistik Niedersachsen zum Stichtag 31.03.2015 ermittelte
Einwohnerzahl der Stadt Emden mit 50.059 EinwohnerInnen wird im Hinblick auf
die Kommunalwahl am 11.09.2016 als maßgebende Einwohnerzahl im Sinne des § 177
Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz bestimmt.
2.
Unter
Berücksichtigung der unter Ziffer 1 genannten Einwohnerzahl wird das Wahlgebiet
Stadt Emden bezogen auf die Kommunalwahl am 11.09.2016 in 4 Wahlbereiche (Nord,
Süd, Ost, West) eingeteilt. Die Abgrenzung der Wahlbereiche erfolgt wie in der
Begründung zu dieser Vorlage beschrieben bzw. wie im beigefügten Kartenmaterial
(Anlagen 1 und 2) grafisch dargestellt.
Herr
Bornemann erläutert, als er im Jahre
2012 das Ergebnis des Zensus zur Kenntnis nehmen musste (unter 50.000
EinwohnerInnen), sei er ziemlich betroffen gewesen, weil die Zahlen der Stadt
Emden bis dahin etwas anderes dokumentiert hätten. Er hätte daher sofort alles
daran gesetzt, um die Einwohnerzahl Emdens von 50.000 zu überschreiten. Die
finanzielle Förderung des Erstwohnsitzes der Emder Studentinnen und Studenten
sei hiervon nur eine Maßnahme gewesen.
Er sei froh gewesen, dass die Einwohnerzahl der Stadt
Emden bereits zum 31.12.2014 – und damit vor dem Zugang der Flüchtlinge in der
Stadt Emden- über 50.000 gelegen habe. Er bedankt sich bei allen
Ratsmitgliedern, die an der Entwicklung der Einwohnerzahl Emdens mitgewirkt
hätten. Dies sei ein gemeinsamer Erfolg für die Stadt Emden.
Herr Docter erklärt, es werde in der Stadt Emden bei vier
Wahlbereichen und 42 Ratsfrauen und
–herren bleiben. Die Stadt Emden habe einen mittleren Durchschnitt der
Wahlbezirke von 12.547 EinwohnerInnen. Gegenüber den vorherigen Wahlen
schlage die Verwaltung zwei kleine Korrekturen bei den Wahlbezirken vor:
a) Aus dem Wahlbezirk 80 (Wahlbereich Nord) sollen die
Bereiche des Studentenwohnheimes sowie der Kolberger Straße in den Wahlbezirk
110 wechseln. Dies sei für die BewohnerInnen keine Verlängerung der Wegstrecke
zu den Wahllokalen. Sie wechselten von der Früchteburgschule zum Altenwohnheim
Am Wall.
b) Außerdem schlage die Verwaltung vor, aus dem
Wahlbereich 246 (Constantia II) das Gebiet des Gewerbegebietes II. Polderweg in
den Wahlbereich 240 (Transvaal) zu verlegen. Dort würde man von dem Wahllokal
Grundschule Constantia zu dem Wahllokal Kita Schwabenstraße wechseln. Er bemerkt, dass dieser Bereich sich schon
einmal im Wahlbereich West befunden habe und jetzt dorthin zurückwechsele.
Anschließend geht er auf den Mittelwert der geänderten
Wahlbezirke ein:
Bisher hätte die Verwaltung fast 7 % +Abweichungen im
Wahlbezirk Nord gehabt. Im Westbereich hätte die Verwaltung bei fast 6 %
-Abweichung gelegen. Jetzt lägen die Abweichungen im Nordbereich bei - 3,9 %
und im Westbereich nur noch bei - 2,7 %. Damit komme die Stadt Emden dem
eingeforderten Mittelwert sehr nahe.
Herr
Rosenboom zeigt sich erfreut über die
o. g. Vorlage. Er stellt klar, dass die CDU-Fraktion seinerzeit den Antrag auf
eine Veränderung der Wahlbereiche gestellt hätte. Die jetzige Veränderung des
Wahlbereiches Emden-West hätte letztlich zehn Jahre in Anspruch genommen. Er
bedaure, dass die Werftstraße nicht berücksichtigt worden sei. Dies wäre noch
ausgleichender im Ergebnis gewesen.