Sitzung: 21.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: Kenntnis genommen.
8 a) Baugebiet Uphusen
Herr Bolinius fragt nach den Erschließungs-und Insolvenzrisiken,
die die Stadt Emden habe, wenn der Kaufvertrag mit dem Investor bzgl. der
Grundstücke geschlossen werde.
Frau Pohlmann äußert ebenfalls Interesse, hier diese Fragestellung
geklärt zu bekommen. Herr Claassen
von den Grünen verdeutlicht Bedenken insbesondere bezogen auf das Thema
Stadtentwicklungskonzept Wohnen. Bisher seien hier andere Aussagen getroffen
worden.
Herr Odinga fragt nach den Versackungsrisiken in den anliegenden
Gebieten. Herr Docter nimmt in der
Folge ausführlich Stellung und erläutert, dass damals seitens der Stadt Emden
dieses Gebiet nicht entwickelt wurde, insbesondere wegen der Erfahrung im
anliegenden Gebiet D 117 und den damaligen vorgelegten Baugrundgutachten. Im
Bereich D 117 habe es Probleme mit der Straßenversackung und Abrissen von
Hausanschlüssen und der Versackung von Grundstücksauffahrten gegeben. Das neue
Baugrundgutachten, dass der Investor in Auftrag gegeben habe, stehe
mittlerweile für alle Ratsmitglieder im Netz und gäbe aber keine neuen Erkenntnisse
zu der damals von Seiten der Verwaltung festgestellten Baugrundsituation,
insofern auch keine neuen Situationen.
Bzgl.
der Planung der eigentlichen Erschließungsanlagen liegt der Stadt Emden noch
nichts vor. Evtl. eine neue Idee des Investors, diese entsprechend
herzustellen, bleibe abzuwarten, sei aber derzeit noch nicht bekannt.
Üblicherweise werde im Anschluss an Kaufverträge über die Erschließungsverträge
das Thema einer Herstellungsbürgschaft und einer Gewährleistungsbürgschaft
geregelt. Die Herstellungsbürgschaft läuft solange, bis die
Infrastruktureinrichtungen z. B. die Straße fertiggestellt seien. Die darüber
hinausgehende Gewährleistungsbürgschaft habe in der Regel nach gesetzlichen
Festlegungen eine vier- bis fünfjährige Bindungsfrist und sei eigentlich zu
kurz. Freiwillig sei eine Verlängerung jedoch möglich und anzustreben.
Zurzeit
sei jedoch noch nicht über den Erschließungsvertrag verhandelt worden, da auch noch keine Konzeption für die
Erschließung auf Grundlage der vorgelegten Gutachten vorliege.
Der
Verkauf erfolge unter der Bedingung, dass der Erschließungsvertrag zu schließen
sei und die anstehenden Details geregelt werden könnten.
Herr Strelow plädiert für weitere Baugebiete in Emden und fragt,
wie schnell eine Bebauung möglich sei. Herr
Claassen stellt nach wie vor die Sinnhaftigkeit des Uphuser Baugebietes in
Frage und fragt nach dem Einfluss auf das ÖPNV-Konzept. Herr Odinga führt aus, dass das Gebiet damals gekauft worden sei
und nun einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden könne. Er macht deutlich,
dass dieses Thema und der Investor seitens der CDU und SPD-Fraktionen in diesem
Prozess angestoßen wurden.
Herr Docter führt zum Baubeginn aus, dass der Investor eine recht
zügige Bebauung wünsche. Dies sei aber unter dem Vorbehalt der o. g.
Fragstellungen zu sehen. Seiner Kenntnis nach sollen erste kleinere Teile zügig
umgesetzt werden.
Das
Thema ÖPNV sei in einer regelmäßigen Fortschreibung, so dass Herr Docter
erwarte, dass, wenn das Baugebiet in fünf oder sechs Jahren evtl. in größerem
Umfang besiedelt sei, auch eine entsprechende Anpassung, die dann sowieso
anstehe, erfolgen könne.