Beschluss: einstimmig

Der Rat der Stadt Emden beschließt den der Vorlage 16/2187 als Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Emden.

 


Herr Drüner führt aus, der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Emden sei die Grundlage für die Bemessung der Vorhaltung von Rettungsmitteln in der Stadt Emden. Dieser sei in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und durch ein Gutachten zu belegen. Nachdem ein solches Gutachten nach den Zahlen der Rettungsleitstelle extern angefertigt worden sei, sei man auf Veränderungen gestoßen.

 

Letztendlich würden sich in der Rettungsmittelvorhaltung für die Stadt Emden hinsichtlich der Stunden keine Veränderungen ergeben. Laut Gutachten müsse jedoch in den Nachtstunden unterhalb der gesamten Woche in der Zeit von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr eine erhöhte Vorhaltung gewährt werden. Dadurch ergebe sich aber lediglich eine Differenz von knapp über 100 Minusstunden, welches personell durch das gleiche Personal aufrechterhalten werden könne. Ebenso verändere sich die Zahl der Fahrzeuge dadurch nicht. In der Summe falle allerdings nachts ein Rettungswagen in der Vorhaltung für die Stadt Emden weg, sodass von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr nur noch zwei Rettungswagen verfügbar seien.

 

Frau Pohlmann bedankt sich und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Rosenboom erklärt, seine Fraktion sei mit diesem Rettungsdienstbedarfsplan einverstanden. Er weist darauf hin, dass dieser Plan bei einem Klinikneubau sicherlich anders gestaltet werden müsse.

 

Herr Drüner bemerkt, der Klinikneubau würde aus Sichtweise des Bedarfsplanes in weiter Ferne liegen. Wenn davon gesprochen werde, dass in regelmäßigen Abständen der Bedarfsplan erneuert werden müsse, rede man über Zeiträume von etwa zwei bis drei Jahren.

 

Herr Bolinius fragt an, wie die Aufteilung RKsH und DRK sei. Zudem möchte er wissen, an welchen Standort die beabsichtigte Verlegung des RKsH geplant sei.

 

Herr Drüner erläutert, grundsätzlich seien sämtliche Ersuchen an Rettungsmittel an die Rettungsleitstelle der Stadt Emden über die Notrufnummer 112 oder die Krankentransportnummer 19222 zu richten. Von der Rettungsleitstelle erfolge dann die Disposition der Fahrzeuge. Somit habe der Bürger bzw. die Bürgerin keinen Einfluss darauf, welches Fahrzeug komme. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und dem Einsatzort werde die Leitstelle das nächstverfügbare und geeignete Rettungsmittel schicken. Weiter führt er aus, die Aufteilung sei bei insgesamt knapp 38.600 Vorhaltestunden festgelegt. Der RKsH erbringe vertragsgemäß knapp 11.000 Stunden, die restlichen Stunden der DRK/Stadt Emden.

 

Zusammen mit dem Bedarfsplan sei im Gutachten geprüft worden, inwieweit möglicherweise eine Verlegung der Rettungswache des RKsH sinnvoll sei. Die Rettungswache des RKsH benötige eine grundsätzliche Sanierung oder einen Neubau. Diese habe man mit dem neuen Standort prüfen lassen. Hier würden sich Vorteile für die Erreichbarkeit aufgrund des Autobahnzubringers ergeben.

 

Herr Bolinius erkundigt sich, ob der RKsH diese Investitionen zu tragen habe.

 

Herr Drüner entgegnet, grundsätzlich könne es hier mehrere Modelle geben. Letztendlich hätten jedoch die Krankenkasse diese Investitionen zu tragen. Von der Finanzierung her sei derzeit beabsichtigt, dass der RKsH die Investition trage und vorfinanziere.