Sitzung: 30.08.2016 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 16/2187
Der Rat der Stadt
Emden beschließt den der Vorlage 16/2187 als Anlage beigefügten
Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Emden.
Herr Drüner führt aus, der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt
Emden sei die Grundlage für die Bemessung der Vorhaltung von Rettungsmitteln in
der Stadt Emden. Dieser sei in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und durch
ein Gutachten zu belegen. Nachdem ein solches Gutachten nach den Zahlen der
Rettungsleitstelle extern angefertigt worden sei, sei man auf Veränderungen
gestoßen.
Letztendlich
würden sich in der Rettungsmittelvorhaltung für die Stadt Emden hinsichtlich
der Stunden keine Veränderungen ergeben. Laut Gutachten müsse jedoch in den
Nachtstunden unterhalb der gesamten Woche in der Zeit von 23:00 Uhr bis 07:00
Uhr eine erhöhte Vorhaltung gewährt werden. Dadurch ergebe sich aber lediglich
eine Differenz von knapp über 100 Minusstunden, welches personell durch das gleiche
Personal aufrechterhalten werden könne. Ebenso verändere sich die Zahl der
Fahrzeuge dadurch nicht. In der Summe falle allerdings nachts ein Rettungswagen
in der Vorhaltung für die Stadt Emden weg, sodass von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr
nur noch zwei Rettungswagen verfügbar seien.
Frau Pohlmann bedankt sich und bittet um Wortmeldungen.
Herr Rosenboom erklärt, seine Fraktion sei mit diesem
Rettungsdienstbedarfsplan einverstanden. Er weist darauf hin, dass dieser Plan
bei einem Klinikneubau sicherlich anders gestaltet werden müsse.
Herr Drüner bemerkt, der Klinikneubau würde aus Sichtweise des
Bedarfsplanes in weiter Ferne liegen. Wenn davon gesprochen werde, dass in
regelmäßigen Abständen der Bedarfsplan erneuert werden müsse, rede man über
Zeiträume von etwa zwei bis drei Jahren.
Herr Bolinius fragt an, wie die Aufteilung RKsH und DRK sei. Zudem
möchte er wissen, an welchen Standort die beabsichtigte Verlegung des RKsH
geplant sei.
Herr Drüner erläutert, grundsätzlich seien sämtliche Ersuchen an
Rettungsmittel an die Rettungsleitstelle der Stadt Emden über die Notrufnummer
112 oder die Krankentransportnummer 19222 zu richten. Von der
Rettungsleitstelle erfolge dann die Disposition der Fahrzeuge. Somit habe der
Bürger bzw. die Bürgerin keinen Einfluss darauf, welches Fahrzeug komme. In
Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und dem Einsatzort werde die Leitstelle das
nächstverfügbare und geeignete Rettungsmittel schicken. Weiter führt er aus,
die Aufteilung sei bei insgesamt knapp 38.600 Vorhaltestunden festgelegt. Der
RKsH erbringe vertragsgemäß knapp 11.000 Stunden, die restlichen Stunden der
DRK/Stadt Emden.
Zusammen
mit dem Bedarfsplan sei im Gutachten geprüft worden, inwieweit möglicherweise
eine Verlegung der Rettungswache des RKsH sinnvoll sei. Die Rettungswache des
RKsH benötige eine grundsätzliche Sanierung oder einen Neubau. Diese habe man
mit dem neuen Standort prüfen lassen. Hier würden sich Vorteile für die
Erreichbarkeit aufgrund des Autobahnzubringers ergeben.
Herr Bolinius erkundigt sich, ob der RKsH diese Investitionen zu
tragen habe.
Herr Drüner entgegnet, grundsätzlich könne es hier mehrere
Modelle geben. Letztendlich hätten jedoch die Krankenkasse diese Investitionen
zu tragen. Von der Finanzierung her sei derzeit beabsichtigt, dass der RKsH die
Investition trage und vorfinanziere.