Beschluss: Kenntnis genommen.

Frau Obes erklärt, die Hebammenleistung und Versorgung von Schwangeren sei ein primäres Angebot im Bereich der Frühen Hilfen. Es sei gesetzlich geregelt, dass alle schwangeren Frauen ein Recht auf die Betreuung und Begleitung durch eine Hebamme während und nach der Schwangerschaft haben. In bestimmten Zeiträumen gebe es jedoch auch in Emden Engpässe. Der Hebammenverband in Niedersachsen berichte, dass in der Zeit von 2007 bis 2013 bereits ein Drittel aller Hebammen ihren Beruf aufgeben mussten. Dies habe sich im Bereich der aktiven Geburtshilfe durch die Steigerung der Berufshaftpflicht im letzten Jahr nochmals verstärkt.

 

Frau Agena berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über die Hebammenversorgung in Emden. Diese Präsentation ist im Internet unter www.emden.de einsehbar.

 

Frau Voß bedankt sich für die Präsentation und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Sprengelmeyer bedankt sich für die Initiative und das große Engagement der Hebammen. Der Bedarf an Frühen Hilfen werde immer größer. Es seien innerhalb der Verwaltung diesbezüglich bereits einige Gespräche durchgeführt worden. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Die Finanzierung müsse jedoch gewährleistet sein. Mit Hilfe einer zentralen Sprechstunde könnten viele Frauen effektiv erreicht werden.

 

Herr Ouedraogo bedankt sich für die Ausführungen. Die Arbeit der Hebammen umfasse mehr als die Entbindung. Durch die Hebammenleistungen würden die Frauen weniger die Arztpraxen besuchen. Die Errichtung einer Zentrale sei absolut wichtig und unentbehrlich. Die Frauen mit Migrationshintergrund würden das Angebot der Hebammen zu wenig nutzen.

 

Frau E. Meyer bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Es habe sie verwundert, dass die freiberuflichen Hebammen keiner Organisation und keinem Verband angeschlossen seien. Sie begrüßt die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle. Sie fragt, ob die Frauen die Hebammen bisher über den Arzt kontaktiert haben. Die Hebammenhilfe umfasse den Zeitraum vom ersten Tag der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Sie bittet um genauere Informationen zu dem Ende der Betreuung, da die Stillzeit der Frauen unterschiedlich sei.

 

Frau Agena erläutert, das System der Freiberuflichkeit sei in ganz Deutschland verbreitet. Die freiberuflichen Hebammen seien keiner Organisation angeschlossen. Die Nachsorge werde von freiberuflichen Hebammen angeboten. Es sei für die Frauen ein relativ großer Aufwand die Hebammen zu kontaktieren, da diese eine Liste abtelefonieren müssen. Die Hebammenliste werde regelmäßig an Frauen- und Kinderärzte verteilt. Einige Frauen seien damit überfordert, da nicht jede Hebamme sofort eine Zusage erteilt. Aus diesem Grund sei eine zentrale Anlaufstelle äußerst sinnvoll. Die Schwangeren müssten sich im ersten Drittel der Schwangerschaft melden, da sie ansonsten keine Nachsorgehebamme mehr erhalten.

 

Herr Fielers bittet ebenfalls um Erläuterung des Zeitraums der Betreuung durch die Hebammen. Die Stillzeit der einzelnen Frauen könne selbstverständlich variieren und teilweise auch zwei Jahre dauern. Ebenso möchte er wissen, ob die Hebammen im Hinblick auf die veränderten Bedingungen wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung von ihrer Arbeit noch leben können. Er fragt, ob durch die zentrale Anlaufstelle die Belastung reduziert werde.

 

Frau Agena gibt an, in dem Zeitraum vom ersten Tag der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit dürfen die Hebammen nach bestimmten Kriterien mit den Krankenkassen abrechnen. Beratung in der Schwangerschaft wie beispielsweise die Stillberatung dürfe nach bestimmter Anzahl abgerechnet werden. Wenn die Frauen nach zwei Jahren beim Abstillen Beschwerden haben, könnten sie die Hebammenleistung in Anspruch nehmen. Weiterhin bemerkt sie, dass sich einige Hebammen von der Arbeit Vollzeit finanzieren. Ebenso würden einige Hebammen auch einen Teil in der Klinik arbeiten. Das Thema Haftpflichtversicherung betreffe in erster Linie die Hausgeburtshebammen und nicht die nachsorgenden Hebammen. Bei den freiberuflichen Hebammen, die nur die Nachsorge anbieten, sei die Versicherung geringer. Durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle sollen die Bedarfe ermittelt werden. Aus diesen Werten könne dann abgeleitet werden, ob für Emden noch mehr Hebammen angeworben werden müssen.

 

Frau Engelberts bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. Die Hebammen hätten eine ganz wichtige Funktion und seien der erste Kontakt zu den Familien. Zu den Hebammen bestehe häufig eine andere Vertrauensbasis als beispielsweise zu Sozialpädagogen. Die Situation der selbstständigen Hebammen werde bundesweit immer schwieriger. Teilweise sei es unter den genannten Rahmenbedingungen und Umständen nicht mehr tragbar, selbstständig zu arbeiten. Ein Viertel aller Frauen in Emden würden keine Hebammenberatung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Diese Zahl sei gravierend hoch. Das System innerhalb der Stadt sollte daher besser organisiert werden. Das vorgestellte Konzept sei sehr sinnvoll. Sie bittet um Auskunft, ob die Familienhebammenzentrale im Klinikum noch bestehe und finanziell unterstützt werde.

 

Herr Busch meint, die Hebammenleistungen seien hervorragend. Die Mütter und Väter seien für die Unterstützung sehr dankbar. Er möchte wissen, ob die zentrale Anlaufstelle bei der Pro Familia untergebracht werden könnte.

 

Frau Agena bemerkt, selbstverständlich könne die Anlaufstelle örtlich an eine andere Organisation angegliedert werden. Es sei jedoch wichtig, dass die Hebammen auch tatsächlich mitgestalten können.

 

Herr Ohling begrüße ebenfalls den Vorschlag einer zentralen Anlaufstelle. Da sehr viele der Frauen mit Migrationshintergrund und Verständigungsproblemen nicht betreut werden, möchte er wissen, ob auf den Pool der Integrationslotsen zurückgegriffen werden könnte, um bei Sprachbarrieren zu helfen.

 

Herr Sprengelmeyer teilt mit, selbstverständlich bestehe noch die Familienhebammenzentrale. Ebenso sei dort das Projekt Familienkinderkrankenschwester angegliedert, da es Kinder und Familien gebe, die nach dem ersten Jahr noch weiteren Bedarf der Betreuung haben. In einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen werde das Klinikum erste Fallzahlen und die weitere Prognose darstellen können. Zurzeit werde das Projekt mit 80.000,00 € bezuschusst. Die Unterbringung der zentralen Anlaufstelle für Hebammenleistungen und Beratung werde zurzeit diskutiert. Die Stelle sollte jedoch im zentralen Bereich angegliedert sein.

 

Frau Brita Schallock, Hebamme in Emden, weist auf die Dringlichkeit der Thematik hin. In Niedersachsen würden in den nächsten zehn Jahren 500 Hebammen in Rente gehen. Es fehle an adäquaten Nachwuchs, da mittlerweile kaum jemand den Beruf ergreifen möchte. Dieses Problem sei aufgrund der Arbeitsbedingungen in den Kliniken zum Teil viel größer als bei den freiberuflichen Hebammen. Es gebe immer mehr Anforderungen und auch die Geburten würden wieder steigen. Im Klinikum Emden werden dieses Jahr voraussichtlich über 700 Geburten betreut. Die Versorgung der Frauen durch die Hebammen müsse gewährleistet und die Qualität erhalten bleiben. Eine Unterstützung bei dem Projekt für die nächsten Jahre wäre hilfreich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ohling teilt Herr Sprengelmeyer mit, dass bereits der Kontakt zu Frau Imamovic bestehe, um über den Dolmetscherpool und die Integrationslotsen die notwendige sprachliche Unterstützung zu leisten.