Herr Sprengelmeyer stellt anhand einer Power-Point-Präsentation mit Herrn Buß, Herrn Lücht, Herrn Frein, Herrn
Jaspers und Herrn Ubben das
Budget des Fachbereichs 600 und seiner Fachdienste vor. Diese Präsentation ist
im Internet unter www.emden.de einsehbar.
Herr Hemken fragt in Bezug auf den Unterhaltsvorschuss, wie hoch
die Außenstände ungefähr seien.
Herr Lücht teilt mit, die Außenstände seien derzeit nicht
beziffert. Es seien noch unzählige Altfälle zu bearbeiten. Eine genaue Summe
könne er an dieser Stelle nicht nennen.
Herr
Sprengelmeyer bemerkt, zu der
Thematik liege noch eine politische Anfrage vor. Er schlägt vor, das Thema in
einem nicht öffentlichen Jugendhilfeausschuss zu behandeln.
Frau Stüber möchte bezüglich der schulbezogenen Sozialarbeit
wissen, ob die Projekte an den Schulen weitergeführt werden.
Herr
Sprengelmeyer erklärt, die Stellen
der Schulsozialarbeit seien bisher auch vom Land Niedersachsen über das Projekt
„Profilierung der Hauptschulen“ finanziert worden. Die Stadt sei nur ein
Durchlaufposten gewesen, der die Mittel an den freien Träger weitergeleitet
habe, bei dem die Sozialarbeiter/innen angestellt waren. Die Schulprojekte wie
beispielsweise Lese- und Matheinseln würden in jeden Fall weitergeführt.
Herr Busch möchte wissen, ob die Werte durch die
Kommunalaufsicht oder durch eine andere Stelle geprüft werden.
Herr
Sprengelmeyer erläutert, der Haushalt
der Stadt Emden werde vom Rechnungsprüfungsamt überprüft. Der Fachdienst
Finanzen und Abgaben erteile regelmäßige Berichte über die Ausgaben und
Einnahmen. Alle Organisationseinheiten der Stadt Emden würden seitens einer
unabhängigen Stelle überprüft.
Herr
Bornemann ergänzt, aufgrund der
kommunalen Selbstverwaltung sei die Kommune grundsätzlich allein
verantwortlich. Jedoch werde jeder Haushalt bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Die Jahresabschlüsse würden vom
Rechnungsprüfungsamt überprüft. Das Rechnungsprüfungsamt sei ein Organ des
Rates und unterstehe nicht der Weisungspflicht des Oberbürgermeisters. Der Rat
der Stadt Emden könne sich jederzeit bei Fragen zur Kontrolle an das
Rechnungsprüfungsamt wenden. Aufgrund der vielen Pflichtaufgaben seien die
Gemeinden natürlich im erheblichsten Maße gebunden.
Herr Verlee meint, für den Kindergarten in der
Niedersachsenstraße erhalte die Stadt zurzeit eine Förderung vom Land sowie von
Volkswagen, sodass keine Kosten entstehen würden. Er möchte wissen, ob die
Befristung der Förderung bereits im Haushalt eingeplant sei.
Herr Ubben bestätigt, dass der Kindergarten eine Förderung vom
Land sowie von Volkswagen erhalte. Diese Förderung erhalte jedoch der Träger
der Einrichtung Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG. Der Träger
erstelle für das laufende Jahr eine Kostenkalkulation, in der die Kosten und
Erträge enthalten seien. Die Stadt decke das Defizit ab. Die Bundesförderung
sei ursprünglich bis zum 30.06.2017 befristet gewesen. Es sei jedoch möglich,
dass die Förderung verlängert werde.
Frau Engelberts meint, die Kommune habe in dem Bereich
Kindertagesstätten in den letzten Jahren sehr viel geleistet. Der quantitative
Krippenausbau sei erfolgt, die Öffnungszeiten in den einzelnen
Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und die Geschwisterbefreiung in den
Kindertagesstätten eingeführt worden. Sie weist darauf hin, dass gerade in diesem Bereich ein hoher
Krankheitsbestand bestehe, da einzelne ErzieherInnen in den Einrichtungen
mittlerweile überfordert seien. Eine Erhöhung der Kita-Beiträge sei ihres Erachtens daher notwendig, um auch die Qualität
in den Einrichtungen zu sichern. Selbstverständlich müsse die Erhöhung
sozialgerecht erfolgen.