Sitzung: 07.12.2016 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 17/0066/7
Kenntnis
genommen.
Herr Büüsker begrüßt die Anwesenden und führt einleitend aus, dass
der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice, neben der
Fachbereichsleitung aus dem Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, dem
Fachdienst Straßenverkehr, dem Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt und dem
Fachdienst Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz bestehe. Die
Fachbereichsleitung und die 4 Fachdienste mit den jeweiligen Teilbudgets
bündeln 18 Produkte. Er hebt hervor, dass 16 Produkte davon ausschließlich
Pflichtaufgaben seien und den Fachdiensten somit wenig Spielraum für eine
Selbstgestaltung bliebe.
Weitere
Erläuterungen über das Budget 2017 führt er anhand einer
Power-Point-Präsentation aus und geht dabei auch auf die Ziele der einzelnen
Fachdienste ein. Er bittet die Fachdienstleiter um ihre Ausführungen.
Herr Wegbünder erklärt die einzelnen Entgeltbereiche des
Budgets des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Er hebt hervor,
dass im Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte ein Großteil der Erträge
durch Verwaltungsgebühren in der Gewerbeabteilung, der Ausländerbehörde sowie
im Bereich des Jagd- und Fischereiwesens errechnet werden. Privatrechtliche
Entgelte werden ausschließlich durch die Gebühren für die Marktstände erzielt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Personalkosten im Fachdienst den höchsten
Aufwandsbereich darstellen.
Weiterhin führt Herr Wegbünder aus, dass bei den
Transferaufwendungen die Zahlung einer Umlage an den Zweckverband für
Tierkörperbeseitigung ein festgelegter Kostenfaktor sei. Bei den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen dominiert die Zahlung an den Landkreis Aurich für die
Übernahme der Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens und der
Lebensmittelüberwachung. Ein weiterer hoher Kostenaufwand entstehe hier auch
durch die Beschaffung von Dokumenten im Bereich der Ausländerbehörde, die Miete, die
Software-Wartung sowie die Kosten für die City-Streife und die Bisam- und
Rattenbekämpfung. Damit seien annähernd 90 % der Sachkosten festgebunden. Hinzu
komme noch der allgemeine Bürobedarf, Fortbildung, Kosten für die Fahrzeugunterhaltung
usw.
Herr de Vries erläutert das Budget des Fachdienstes Straßenverkehr
und führt weiter aus, dass der Fachdienst sich dadurch auszeichne, dass nahezu
100 % der Aufgaben pflichtige Aufgaben seien. Das bedeute, dass die
Aufwendungen und Erträge (Führerscheinanträge,
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ausnahmegenehmigungen etc.) kaum steuerbar
sind, da sie fallabhängig seien.
Im
Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte (Verwaltungsgebühren) spiegelt sich
im Ansatz 2017 eine höhere Erwartung wider, da die Gebühren für FE–Entzüge,
Neuerteilungen mit Zustimmung des Rates im Rahmen des Maßnahmenkatalogs zur
Haushaltskonsolidierung angehoben wurden.
Die
sonstigen ordentlichen Erträge, hier sind die Verwarngelder der stationären
GÜW-Anlagen enthalten, seien in den letzten Jahren rückläufig. Dies hat zum
einen etwas mit Straßenbaumaßnahmen, Ausfällen von Messanlagen zu tun, aber
auch mit dem sogenannten Gewöhnungseffekt der Autofahrer. Diesen möchte Herr de
Vries aber in diesem Zusammenhang nicht negativ dargestellt wissen, da das
Ziel, was der Fachdienst an den jeweiligen Messstellen erreichen möchte,
nämlich eine Reduzierung der Geschwindigkeit, erreicht werde.
Aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht fügt er hinzu, dass rückläufige Erträge in diesem
Bereich ein Erfolg seien.
Der
erhöhte Aufwand für aktives Personal ließe sich daran festmachen, dass der
Fachdienst nach 1 ½ Jahren mit einer hohen Fluktuationsrate (9 neue MA) – was
auch mit längeren Stellenvakanzen und somit geringeren Personalkosten verbunden
sei – nunmehr wieder entsprechend der Planstellen besetzt sei.
Herr de Boer weist zu Beginn seiner Erläuterungen zum Budget des
Fachdienstes Bürgerbüro und Standesamt auf einen Presseartikel mit der
Überschrift „Der Bunker der verlorenen Räder“ hin und macht darauf aufmerksam,
dass sich u. a. Mieten für die Lagerung von Fundsachen im Budget widerspiegeln.
Er führt weiter aus, dass sich im Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte
(Verwaltungsgebühren) in den vergangenen Jahren deutliche Einnahmesteigerungen
ergeben hätten. Dies sei allein deshalb bemerkenswert, weil es in den
Gebührenmaßstäben kaum nennenswerte Anpassungen gegeben habe. Die Steigerung
der erwirtschafteten Entgelte in diesem Bereich sei auf den Anstieg von
Fallzahlen zurückzuführen. Eine geringe Erhöhung von Gebühren habe es im
Bereich des Standesamtes im Rahmen einer Maßnahme aus dem Konzept zur
Haushaltskonsolidierung gegeben. Erträge im privatrechtlichen Bereich werden
durch Fundsachenversteigerungen, dem Verkauf von Stammbüchern und abgängigen
Auto-Kennzeichen, sogenannter „Kennzeichenschrott“, erwirtschaftet.
Zuschüsse
leistet der Fachdienst zum einen für das Begrüßungsgeld für Erstsemester sowie
für die Unterbringung der Fundtiere. Die Kosten hierfür seien aufgrund des
Umzugs des Tierheimes noch nicht konkret einschätzbar und deswegen in Absprache
mit dem Verwaltungsvorstand angehoben worden.
Herr
de Boer erläutert, der Aufwandsbereich werde von Personalkosten dominiert. Er
fügt hinzu, dass im Bereich Bürgerbüro in 2013 eine fortschreibungsfähige
externe Personaluntersuchung stattgefunden habe. Eine Rückführung des
Personalbestandes auf das Maß der Personalbemessung sei bereits erfolgt. Für
das Standesamt sei ein Personalbemessungsverfahren in Vorbereitung.
Es
wird darauf hingewiesen, dass der Fachdienst hauptsächlich Pflichtaufgaben zu
erfüllen habe und somit kein weiteres Einsparpotential bestehe.
Herr Lenz führt zum Budget des Fachdienstes Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz aus, dass auch dieser Fachdienst vorwiegend pflichtige
Aufgaben zu erfüllen habe. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte werde
beispielsweise bei einem Brand keine Gebühr für den Bürger fällig, weil es sich
um eine Pflichtaufgabe handele. Gebühren erhebt der Fachdienst, bei
vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Brandstiftung sowie für alle Einsätze, die
im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art stehen. Begründet werde die
Gebührenerhebung hier durch die Zahlung der gesetzlichen
Haftpflichtversicherung für die Fahrzeuge.
Kostenerstattungen
und –umlagen leistet der Fachdienst für vom Land übertragene Aufgaben zur
Brandbekämpfung sowie technische Hilfsleistungen im Seehafen, auf der Ems und
ggfs. auch auf der Nord- und Ostsee.
Die
hohen Aufwendungen für aktives Personal seien gegenüber den anderen
Fachdiensten daran festzumachen, dass der Dienstbetrieb der hauptberuflichen
Wachbereitschaft täglich 24 Stunden sichergestellt sein müsse.
Im
Bereich der Sach- und Dienstleistungen sei es von Vorteil, dass der Fachdienst
über eigene Gebäude verfügt und somit keine Miete zahlen müsse. Dennoch seien
die Kosten für die Unterhaltung zu leisten. Außerdem werde ein Großteil der
Kosten für den Fahrzeugpark und Gerätschaften der hauptberuflichen
Wachbereitschaft, der 7 Ortsfeuerwehren sowie Aus- und Fortbildung des
Personals hieraus finanziert.
Zuschüsse
erhält der Fachdienst im Bereich der Transferaufwendungen. Ein Teil davon werde
für die Förderung des Ehrenamtes in der freiwilligen Feuerwehr eingesetzt.
Außerdem gäbe es vom Land einen Zuschuss zur Weiterverteilung an die
Hilfsorganisationen zur Bewältigung von Großschadenslagen.
Aus
dem Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden die
Versicherungsleistungen für den Fahrzeugpark und der Lohnausfall für
ehrenamtliche Feuerwehrleute gezahlt.
Herr Dr. Ringena möchte wissen, inwieweit die Feuerwehr beim Einfangen
von herrenlosen Tieren zur Hilfeleistung verpflichtet sei und wie in einem
solchen Fall die Vorgehensweise sei.
Herr Lenz stellt heraus, dass das Einfangen von herrenlosen
Tieren sich auf freilaufende Hunde beziehe, weil von diesen, nach dem Nds. Gesetz
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, eine Gefahr ausgehe. In Emden sei
es die Regel, dass die Feuerwehr, sofern keine anderen Einsätze mit höherer
Priorität vorlägen, tätig werde. Für Katzen bestehe diese Regelung nicht.
Weiter erklärt er, dass die Feuerwehr bei verletzten Tieren Hilfe leiste, weil
es eine Pflichtaufgabe sei.
Herr Dr. Ringena erkundigt sich weiter, wie die Handhabung der
Feuerwehr bei einem Fund eines Wildtieres sei.
Herr Lenz erklärt, dass bei Einsätzen, die in Zusammenhang mit
wilden Tieren stehen, die Feuerwehr angewiesen sei, dem eingetragenen Pächter
des jeweiligen Jagdpachtbezirks eine Mitteilung zu geben, damit dieser tätig
werde.
Herr Büüsker fasst abschließend zusammen, dass in allen
Fachdiensten der Aufwandszuwachs vorrangig auf gesetzlichen und tariflichen
Personalkostensteigerungen beruhe. Personal sei in Zusammenhang mit
Aufgabenverlagerungen abgebaut worden. Die Vorstellung der Ergebnisse des neu
erstellten Feuerwehrbedarfsplanes mit Personaluntersuchung der Hauptberuflichen
Wachbereitschaft sei für das Frühjahr 2017 geplant. Er bestätigt die Mitteilung
von Herrn de Boer, dass ein Personalbemessungsverfahren für das Standesamt für
2017 in Planung sei und macht deutlich, dass die höheren Ertragszahlen im
Gebührenbereich des Fachdienstes Mehrarbeit bei Personalgleichstand bedeute.
Die Ausführungen der Fachdienste verdeutlichen, dass fast ausschließlich
gesetzliche Pflichtaufgaben zu leisten seien. Er führt weiter aus, es seien im
Rahmen der durchgeführten Globalanalyse für die Stadtverwaltung im Fachbereich
400 keine weiteren Potentiale für Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
bescheinigt worden. Der Fachbereich ist bestrebt, durch Umstrukturierung in den
Fachdiensten und die Optimierung des Bereiches E-Governments Einsparungen zu
realisieren.
Herr Hegewald erkundigt sich, wie die Zielvorstellungen im Bereich
des E-Governments seien.
Herr Strelow weist darauf hin, dass eine Information darüber
bereits ausführlich im Informationsworkshop mitgeteilt wurde.
Herr Kruse bedankt sich für die Budgetausführungen der
Fachdienste.
Die
Gesamt-Präsentation des Fachbereiches 400 ist unter www.emden.de
einsehbar.