Sitzung: 07.12.2016 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 17/0117
Kenntnis
genommen.
Herr Wegbünder führt aus, dass seit 2013 im Rahmen des städtischen
Sicherheitskonzeptes für die Innenstadt eine City-Streife beauftragt wurde und
sich der Einsatz bewährt habe. Sie sei auch Bestandteil der
Sicherheitspartnerschaft für den Neuen Markt. Nachdem die City-Streife anfangs
nur für ca. 6 Monate im Jahr beauftragt wurde, sei der Auftrag bereits auf 9
Monate angehoben worden. Finanziert werde die Verlängerung durch
Haushaltsreste. Zur Verfestigung und Verstetigung der Wirkung dieser Maßnahme
sei beabsichtigt, die City-Streife ganzjährig zu beauftragen. Damit eine
Weiterführung ab 01.01.2017 erfolgen könne, sei eine öffentliche Ausschreibung
bereits erfolgt und ein Beschluss im Verwaltungsausschuss gefasst worden. Er
weist darauf hin, dass durch die Ausdehnung auf das gesamte Kalenderjahr
zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 € entstehen werden. Diese seien
noch über den Haushalt für 2017 und in der Finanzplanung jeweils für die Jahre
2018 bis 2020 zu veranschlagen.
Herr Kruse bedankt sich und bittet um Wortmeldungen.
Herr Strelow
signalisiert für seine Fraktion
Zustimmung. Er erklärt, dass die City-Steife trotz zusätzlicher Aufwendungen
der Sicherheit der Stadt diene und bittet auch um zukünftige Information über
den Sachstand. In diesem Zusammenhang fragt er nach dem Planungsstand der
Videoüberwachung auf dem Neuen Markt.
Herr Peper erklärt, dass die Videoüberwachung zunächst als
gemeinsames Projekt unter Federführung der Polizei geplant sei. Zur Sichtung
und Vorbereitung von technischen Voraussetzungen für die Installation, habe
eine Ortsbegehung stattgefunden. Ziel sei es, einen Probebetrieb in Kürze zu
starten, ein konkreter Starttermin sei jedoch noch nicht absehbar. Er betont,
dass dieses Projekt Teil eines Gesamtkonzeptes der Sicherheitspartnerschaft für
den Neuen Markt sei. Für die Entwicklung von Wirkungseffekten sei es wichtig,
dem Projekt Zeit zu geben.
Herr Kruse bedankt sich für die Informationen und bittet um
weitere Wortmeldungen.
Herr Mälzer erkundigt sich, ob es im Zuge der
Sicherheitspartnerschaft Überlegungen gäbe, auch Taxifahrer als
Informationsgeber miteinzubeziehen. Er nimmt Bezug auf ein Schreiben eines
Taxifahrers und zitiert dessen Beobachtungen. In diesem Schreiben wird z. B.
eine Präsenz der Sicherheitspartnerschaft bezweifelt ferner werde eine
Videoüberwachung am Ratshausplatz sowie am Neuen Markt vorgeschlagen. Herr
Mälzer ist der Ansicht, dass bei den Taxifahrern Bedenken zur Sicherheitslage
in der Innenstadt bestehen.
Herr Peper bedankt sich für den Hinweis und weist darauf hin,
dass die Polizei immer wieder Aufrufe in Medien mache. Er appelliert in diesem
Zusammenhang an die staatsbürgerliche Pflicht von Bürgerinnen und Bürgern,
Informationen an die Gefahrenabwehr- bzw. die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Herr Büüsker ergänzt, dass er die Bedenken zur Sicherheitslage
nicht bestätigen könne. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft gäbe es
regelmäßige Termine, bei denen sich die Akteure in der Nacht vor Ort treffen.
Herr Mälzer betont, dass er aus dem Schreiben des Taxifahrers
zitiert habe und damit lediglich auf die Situation hinweisen wolle. Der Meinung
von Herrn Peper, dass es eine staatsbürgerliche Pflicht sei, Beobachtungen der
Polizei zu melden, schließt er sich an. Seiner Ansicht nach sei eine Anhörung
der Taxifahrer trotzdem sinnvoll.
Herr Frerichs fragt an, welche Befugnisse die Mitarbeiter der
City-Streife haben und ob sie zur Erkennung entsprechende Kleidung tragen.
Herr Wegbünder erklärt zum Konzept, dass die Mitarbeiter des bisher
beauftragten Unternehmens bislang kaum Befugnisse hatten. Nunmehr sollen diese
Einsatzkräfte zu Vollzugsbeamten bestellt werden um über weitergehende Rechte
verfügen zu können. Sie werden einen Dienstausweis erhalten und entsprechend
eingekleidet werden, damit sie auch optisch als städtischer Ordnungsdienst
direkt für Bürgerinnen und Bürger erkennbar seien. Weiterhin führt er aus, dass
das neue Vertragsverhältnis diesmal über einen längeren Zeitraum abgeschlossen
werde, damit eine Verstetigung mit den Mitarbeitern des Unternehmens stattfinden
könne.
Herr Peper macht deutlich, dass das Gewaltmonopol weiterhin bei
der Polizei läge und diese im Regelfall bei Auffälligkeiten von den
Einsatzkräften der City-Streife alarmiert werde. In Bezug auf den Hinweis von
Herrn Mälzer zur Präsenz auf dem Neuen Markt bittet er um Nachsicht, dass er
die Thematik auf die staatsbürgerliche Pflicht reduziert habe. Den Vorschlag,
die Taxifahrer anzuhören, werde er als weitere Informationsquelle an die
zuständigen Ermittler weiterleiten. Zudem teilt er mit, dass die Präsenz der
Polizei zwischen Mitternacht und 05:00 Uhr am Neuen Markt ein Teil der
Sicherheitspartnerschaft sei. Diese Präsenzdienste erfolgen, soweit es
personell möglich sei und nicht an anderer Stelle dringendere Aufgaben zu
erfüllen seien.
Herr Docter fügt den Worten seiner Vorredner hinzu, dass die
Erläuterungen von Herrn Peper sowohl für den Rat sowie auch für die Verwaltung
als eine wichtige Botschaft betrachtet werden sollten. Gesellschaftswidriges
Verhalten sei ein gesamtgesellschaftliches Thema und könne nur durch eine
starke Gemeinschaft bekämpft werden. Es sei nicht möglich, Fehlverhalten an
jeder Stelle der Stadt zu kontrollieren. Seiner Ansicht werde mehr erreicht,
wenn jeder einzelne Bürger seine Beobachtungen schnell mitteile, damit ggfs.
Strafverfolgungsbehörden entsprechend handeln können.
Herr Geiken signalisiert ebenfalls für seine Fraktion die
Zustimmung und möchte wissen, ob die Befugnisse der City-Steife ausreichend
seien, um beispielsweise auch Fahrradfahrer, die unberechtigt in der Fußgängerzone
fahren, anzuhalten.
Herr Docter erklärt, dass seitens der Stadt keine gesetzlichen
Grundlagen bestehen um Maßnahmen für den Bereich des Fließenden Verkehrs
auszuführen.