Sitzung: 06.09.2017 Rat
Beschluss: mit Stimmenmehrheit
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: 17/0406/1
Der
Rat der Stadt Emden
a) beschließt, dass die Zusammenarbeit im Klinikbereich zwischen dem Landkreis Aurich und der
Stadt Emden zunächst bis zum 30.06.2018 im Sinne des § 34.4 des
Konsortialvertrages vom 27.02.2017 weitergeführt wird ohne Initiierung eines
gemeinsamen Standortes.
b) beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister,
die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen, einschließlich
der Änderung des Konsortialvertrags vom 27.02.2017, vorzunehmen.
c) weist die Vertreter der Stadt Emden in der
Gesellschafterversammlung der Trägergesellschaft Zentralklinikum
Aurich-Emden-Norden mbH an, alle zur Umsetzung dieses Beschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und den / die Geschäftsführer der
Trägergesellschaft Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH anzuweisen, die
betreffenden Maßnahmen umzusetzen.
d) weist die Vertreter der Stadt Emden in der
Gesellschafterversammlung der Trägergesellschaft Zentralklinikum
Aurich-Emden-Norden mbH insbesondere an, in der Gesellschafterversammlung der
Trägergesellschaft Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH alle erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, damit die Geschäftsführung der Trägergesellschaft
Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH bis zum 31.03.2018 ein Konzept zum
weiteren Vorgehen ohne Initiierung eines gemeinsamen Standorts vorlegt.
Dafür:
28 |
Dagegen:
9 |
Enthaltungen:
0 |
Herr Janssen nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Herr
Bornemann erläutert
ausführlich die o. g. Vorlage. Er gibt Herrn Graf Recht, dass die Konsorten innerhalb
einer Frist von drei Monaten nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen
das Zentralklinikum eine Einigung über eine gemeinsame Weiterführung des
Projektes Zentralklinikum erzielen müssten. Im anderen Fall werde der
Konsortialvertrag mit Ablauf des entsprechenden Geschäftsjahres der
Trägergesellschaft automatisch enden. Aufgrund dessen habe die Stadt Emden in
der heutigen Sitzung – und damit fünf Tage vor Ablauf der 3-Monats-Frist - einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der
diesen Automatismus beende, denn die Stadt Emden wolle – befristet bis zur
endgültigen Entscheidung - in diesen Strukturen weiterarbeiten.
Anschließend bringt er seine Verärgerung zu dem
Schreiben des Aktionsbündnisses Klinikerhalt zum Ausdruck und nimmt Stellung zu
einzelnen Passagen hieraus:
Er beklagt, dass den politisch Verantwortlichen
vorgeworfen würde, sie würden demokratische Rechtmäßigkeiten erneut außer Kraft
setzen wollen. Er betont, es gäbe nicht eine einzige Entscheidung, die diesen
Vorwurf in irgendeiner Weise untermauern könnte. Die Stadt Emden habe mit
vollem Bewusstsein und auf einem sicheren Fundament ihre Entscheidung
getroffen.
Im Übrigen werde ein Mandat nicht aufgrund der
Abstimmung der BürgerInnen, sondern durch Wahlen erlangt. Es sei ihm
„schleierhaft“, wie man bei diesem Niveau und der Substanz „auf Augenhöhe“ miteinander
sprechen wolle, vor allen Dingen, weil die Person, die dieses Schreiben
verfasst hätte, keine entsprechenden Qualifikationen nachweisen könne. Die
Stadt Emden und der LK Aurich seien sich einig, nur mit Fachleuten diskutieren
zu wollen.
Anschließend geht er näher auf den nach der
Diskussion in der VA-Sitzung am 04.09.2017 und der anschließenden juristischen
Prüfung geänderten Beschluss der Vorlage T 17/0406/1 ein. Im Grunde sei nichts
Inhaltliches ergänzt worden, sondern nur etwas in dem Ablauf geändert worden.
Er
weist darauf hin, dass der Kreistag des LK Aurich in seinem Beschluss eine
Frist bis zum 31.03.2018 für die Zusammenarbeit im Klinikbereich zwischen den
beiden Häusern benannt habe. Er bedaure, dass die Stadt Emden diesbezüglich
nicht mit dem LK Aurich übereinstimme, denn er sei der Meinung, dass die Zeit
bis zum 31.12.2017 für die Erstellung eines Konzeptes nicht ausreichen werde.
Die Stadt Emden werde daher bei der Frist 31.03.2018 bleiben. Notfalls müsse
der LK Aurich vor Ablauf des 31.12.2017 seine Frist entsprechend verlängern. Er
plädiert an den Rat, die Frist für die Erstellung eines Konzeptes nicht zu kurz
zu setzen, um eine vernünftige Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu
erhalten, die im zweiten Quartal des Jahres 2018, d. h. bis zum 30.06.2018,
getroffen werden müssten.
Die
Verwaltung rede heute über einen sehr schwierigen Weg zum Erhalt der beiden
Krankenhäuser und damit letztendlich leider nur über eine Schadensbegrenzung.
Er lobt die qualitätsvolle Arbeit der beiden GeschäftsführerInnen, Herr Eppmann
und Frau Dr. Gesang.
Herr Eichhorn
beklagt
den späten Erhalt der Vorlage 17/0406/1. In der Kürze der Zeit werde die
GfE-Fraktion heute keine vernünftige Entscheidung treffen können. Herr Verlee erwidert, falls eine Fraktion
noch Beratungszeit benötige, sei er gerne bereit, die Sitzung nach der Diskussion
kurz zu unterbrechen.
Herr Bolinius erläutert, die
Mehrheit der Emder Bürgerschaft hätte sich im Juni 2017 mit dem Bürgerentscheid
gegen ein Zentralklinikum entschieden. Diese Entscheidung werde von der
FDP-Fraktion voll und ganz akzeptiert – auch wenn seine Fraktion anderer
Auffassung sei. In der Ratssitzung am 21.06.2017 sei auf Vorschlag der
Verwaltung einstimmig eine
Absichtserklärung beschlossen worden. Darin heiße es:
„Der Rat der Stadt
Emden sieht auch nach dem durch das Ergebnis des Bürgerentscheids in Emden
herbeigeführten Scheitern des Projektes „Zentralklinik“ in der Zusammenarbeit
mit dem Landkreis Aurich in gemeinsamen zukunftsfähigen Strukturen den besten
Weg zur zukünftigen Gestaltung und Sicherung der Krankenhausversorgung für die
Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Emden und im Landkreis Aurich.“
Erst vor wenigen Tagen,
also ca. 2 ½ Monate nach dem Beschluss, sei von der Verwaltung die
Beschlussvorlage 17/0406 zugestellt worden. Jetzt habe der Rat eine andere,
fast gleichlautende Tischvorlage erhalten. In der VA-Sitzung am 04.09.2017 sei
erstmalig über den Beschlussvorschlag diskutiert worden. Diese Vorgehensweise
der Verwaltung werde von der FDP-Fraktion kritisiert. Die FDP-Fraktionssitzung
hätte erst nach dieser VA-Sitzung am letzten Montag stattgefunden.
Seine Fraktion bedauere
sehr, dass nicht gleich nach der Ratssitzung am 21.06.2017 mit einem neuen
Vertragstext für die Zusammenarbeit begonnen worden sei. Da das Ziel der
Zusammenarbeit klar gewesen sei, hätte man viele negative Diskussionen - auch
in der Bürgerschaft - vermeiden können.
Für die FDP sei der Bürgerentscheid entscheidend. Sie arbeitete nicht „hintenherum“
an einer Zentralklinik, sondern nur an einer vernünftigen Zusammenarbeit!
Da ein neuer Vertrag von
den Verwaltungen in Emden und im Landkreis nicht zustande gekommen sei, liege
nun dieser Beschlussvorschlag, der vom Rechtsamt des Landkreises Aurich auf
seine Rechtmäßigkeit geprüft worden sei, zur Abstimmung vor. Die FDP-Fraktion
gehe davon aus, dass dieser Beschluss rechtmäßig sei und kein Ratsmitglied, wie
in einem Schreiben von Herrn Alfred Schmidt (Aktionsbündnis und Emder GfE
Mitglied) „an die Wand gemalt“, nach § 266 wegen Untreue belangt werden könne.
Im Übrigen hoffe er, dass sich der GfE-Fraktionsvorsitzende, Herr Eichhorn, von
diesem Schreiben in vielen Punkten klar distanziere. Die FDP-Fraktion sei nach
wie vor der Meinung, dass die Geschäftsführung gute Arbeit geleistet habe. Dies
sei erst wieder in der letzten Fraktionssitzung von Führungskräften der
Klinikum Emden – Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH bestätigt worden.
Da die FDP-Fraktion sich
nach wie vor für eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem LK Aurich in dieser
Angelegenheit ausspreche, und da es zurzeit keine Alternative für einen anderen
Beschluss gebe, werde sie dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zustimmen.
Natürlich akzeptiere er, wenn Frau Eilers nach einer langen intensiven Diskussion
in der Fraktion anderer Meinung sei. Sie werde ihre Meinung noch gesondert
darstellen.
Der FDP-Fraktion gehe es
letzten Endes mehrheitlich darum, bis zum 31. März 2018 ein Konzept zur
Zusammenarbeit vorzulegen. Wenn dieses Konzept vorliege, werde seine Fraktion
entscheiden, ob sie für eine Zusammenarbeit stimmen werde oder nicht.
Herr Bongartz
schließt
sich den Ausführungen von Herrn Bolinius bezüglich des späten Eintreffens der
Vorlage an. Anschließend geht er auf den Sachverhalt der o. g. Vorlage ein:
Er erinnert daran, dass die Emder BürgerInnen sich
per Bürgerentscheid v. 11.06.2017 gegen ein Zentralklinikum in Georgsheil
entschieden hätten. Stattdessen sollte die Klinikum Emden –
Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH mit ihren Fachabteilungen erhalten bleiben. Der
Rat habe sich dem Bürgerwillen zu beugen und entsprechend darauf hinzuarbeiten.
Er bemerkt, dass vor ca. drei Jahren durch zwei
kostspielige Machbarkeitsstudien festgestellt worden sei, dass es
wirtschaftlich unvernünftig, nicht zielführend und nicht zukunftsfähig sei, die
drei Kliniken Norden, Aurich und Emden getrennt oder in einem Verbund
weiterzuführen. Als Ergebnis sei der Bau eines Zentralklinikums vorgeschlagen
worden. Dies sei nicht nur in Emden, sondern auch im Nds. Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung festgestellt worden. Er bedaure, dass jetzt kein
Zentralklinikum mehr gebaut werde. Stattdessen werde heute - entgegen der
Ergebnisse der Machbarkeitsstudien – beschlossen, die drei Häuser getrennt
weiter zu führen. Es gäbe leider keine andere Möglichkeit, denn wenn es darum
ginge, „das zu retten, was noch zu retten sei“, dann könne nur mit den
Aurichern etwas Gemeinschaftliches „auf die Beine gestellt werden“, was
dauerhaft die Medizin in der Region vernünftig darstelle und wirtschaftlich
betrieben werden könne. Da es keine Alternative gebe, werde die CDU-Fraktion
der o. g. Vorlage nach langen Beratungen zustimmen.
Er weist darauf hin, dass in der Begründung im 1.
Satz die beiden Wörter „u. a.“, fehlten, denn der § 34.4 des
Konsortialvertrages habe einen wesentlich weiteren Wortlaut als in der o. g. Vorlage
aufgeführt. Z. B. werde in § 34.4 des Konsortialvertrages auch über die
Liquidation der Trägergesellschaft gesprochen. Die Wörter „u. a.“ sollten daher noch hinzugefügt werden, ansonsten
würden in der o. g. Vorlage das Ernsthafte und Konsequente unterschlagen.
Er möchte wissen, ob ein Vertrag mit
unterschiedlichen Fristen der Stadt Emden (30.06.2018) und des LK Aurich
(31.03.2018) überhaupt geschlossen werden könne. Eine Frist bis zum 30.06.2017
– wie die Stadt Emden es handhabe – sei seines Erachtens auf jeden Fall die vernünftigere
Lösung. Herr Bornemann erwidert, die
Stadt Emden wolle auf gar keinen Fall die Frist der Auricher (31.03.2018)
annehmen. Er gehe aber davon aus, dass die Auricher die für die
Konzepterstellung erforderliche Zeit hinten anhängen werden.
Anschließend nennt er die Gründe dafür, warum er
keine Chance gehabt hätte, den Fraktionen die Vorlage vorher zur Verfügung zu
stellen:
Zum einen habe der LK Aurich vor der Sommerpause
nicht mehr beschlossen, mit der Stadt Emden weiterarbeiten zu wollen. Der Stadt
Emden sei es daher – aufgrund des fehlenden Kreistagsbeschlusses - unmöglich
gewesen, einen Vertrag mit dem LK Aurich zu schließen.
Zum
anderen hätte er selbstverständlich versucht, übereinstimmende Beschlüsse
herbeizuführen. Deswegen habe die Verwaltung auch ursprünglich die vom LK
Aurich vorbereitete Beschlussfassung übernommen. Der LK Aurich sei
allerdings der Überzeugung, dass die erste Beschlussfassung schon allen
rechtlichen Gegebenheiten entspreche. Die Stadt Emden – und dies sei in der
VA-Sitzung am 04.09.2017 ausgiebig diskutiert worden – wolle sich aber rechtlich
absichern. Die Emder Verwaltung habe alles getan, um eine gemeinsame
Beschlussvorlage der Stadt Emden und des LK Aurich erstellen zu können. Dies
habe sich am Ende leider nicht ermöglichen lassen. Er erinnert daran, dass die
Stadt Emden die maßgebliche, negative Entscheidung des Bürgerentscheids leider
durch ihre BürgerInnen getroffen habe.
Herr Strelow bedankt sich für die
Ausführungen von Herrn Bornemann hinsichtlich des geänderten Beschlusses.
Selbstverständlich akzeptiere auch die SPD-Fraktion die Ergebnisse des
Bürgerentscheids v. 11.06.2017, wohlwissend, dass dieser hinsichtlich
einer langfristigen medizinischen Versorgung unter dem demografischen Aspekt
suboptimal sei. Deswegen spreche sich die SPD-Fraktion auch ausdrücklich für
eine weitere, befristete Zusammenarbeit der Klinikum Emden – Hans-Susemihl-Krankenhaus
gGmbH und der Ubbo-Emmius-Klinik auf Basis des Konsortialvertrages und gemäß
der Beschlussvorlage 17/0406/1 aus.
Die aktuellen Defizite der beiden Häuser seien
bekannt und würden die Stadt Emden zum Handeln zwingen. Der Oberbürgermeister
habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kommunalaufsicht – mit dem Ziel
einer Defizitreduzierung - einen
entsprechenden Druck aufbauen werde.
Ein Konzept bis zum 31.12.2017 zu erstellen, sei
aus seiner Sicht kaum realisierbar, denn es sollte stets Qualität vor Quantität
gehen. Deswegen spreche die SPD-Fraktion auch ausdrücklich der Geschäftsführung
ihr Vertrauen aus und warte auf das Konzept, welches dann zur weiteren
Entscheidung vorgelegt werden solle.
Er erinnert daran, dass die Stadt Leer eine weitere
Klinik für psychosomatische Medizin plane, was zur Folge hätte, dass weitere
Patienten nach dort abwanderten. Dies wäre auf Dauer nicht akzeptabel. Die
SPD-Fraktion werde dem Beschluss der Verwaltung folgen.
Herr Bornemann nimmt Stellung zu der von Herrn Strelow benannten
Neurologie in Leer:
Dabei
habe es einen längeren Rechtsstreit gegeben, den u. a. die Städte Emden, Norden
und Westerstede mit dem LK Leer ausfechten mussten. Letztendlich hätte der LK Leer
– auf Kosten der Stadt Emden – erreicht, dass die Stadt Emden die
ausschließliche Zuständigkeit für die Psychiatrie und die Aufstockung der
Betten erhalten hätte. Der LK Leer hätte dafür die Psychosomatik erhalten. Dies
sei aus Sicht der Stadt Emden keinesfalls in Ordnung gewesen und kennzeichne
die Konkurrenzsituation, die die Stadt Emden zum LK Leer habe.
Herr Renken verweist auf den einvernehmlichen Beschluss über die
Vorlage 17/0359/1 „Absichtserklärung des Rates der Stadt Emden für eine weitere
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aurich bei der Krankenhausversorgung“ in der
Ratssitzung am 21.06.2017. Er schließt sich der Meinung seiner Vorredner
bezüglich des späten Eintreffens der Vorlage 17/0406/1 an und erinnert an die
längere Diskussion in der VA-Sitzung am 04.09.2017 bezüglich des ursprünglichen
Textes des Beschlussentwurfs der Vorlage 17/0406. Lobenswerterweise sei zumindest
ein Teil seiner in der o. g. VA-Sitzung geäußerten Anregungen mit aufgenommen
worden. Das Grundsätzliche sei damit erfüllt.
Anschließend geht er auf die Frist des LK Aurich
(31.03.2018) ein. Er hoffe, dass der LK Aurich das Wort „zunächst“ nicht aus
dem Beschlussentwurf herausgenommen habe, denn das Wort „zunächst“ beinhalte
die Option, sich fristmäßig über den 31.03.2018 hinaus etwas offenzuhalten.
Bezüglich der Gutachten bemerkt er, dass nichts
alternativlos sei:
So wie ein Bürgerentscheid in die eine oder andere
Richtung gehen könne, sei auch eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen
Varianten keine alternativlose Darstellung, sondern es werde damit dargestellt,
welche Lösung optimal und welche schlecht sei. Die Stadt Emden habe sich die
optimale Lösung gewünscht und stehe jetzt vor der Situation, dass sie die
schlechtere Lösung so gut wie möglich hinbekommen wolle. Dies sollte auch das
Ziel des Rates sein.
Anschließend zitiert er aus dem Schreiben des
Aktionsbündnisses, welches neben sämtlichen Schmähungen, Frechheiten und
Vorwürfen auch etwas Positives beinhalte:
Zitat:
„Wir fordern
nach wie vor den Verbund und den Erhalt der drei Kliniken. Unumgänglich ist jedoch
die Ausarbeitung eines neuen Vertrages.“
Genau dies wolle der Rat der Stadt Emden heute
beschließen. Er moniert die weitere Aussage des Aktionsbündnisses:
Zitat:
„Was sich das
Aktionsbündnis jetzt jedoch nicht vorstellen kann, ist, dass dies unter dem Einfluss
der jetzigen Geschäftsführung geht.“
Wer so etwas sage, der zerstöre die weitere
Zusammenarbeit zwischen Aurich und Emden, denn der wolle „einen Trümmerhaufen“
zu Lasten der Stadt Emden, der Kliniken und der Beschäftigten aufbauen. Er
erinnere noch einmal daran, dass es nach dem Bürgerentscheid am 11.06.2017 sehr laute und polemische
Stimmen gegeben habe, die nicht nur die Rücktritte der Geschäftsführung,
sondern auch die aller Chefärzte, die für das Zentralklinikum eingetreten
seien, des Oberbürgermeisters und des Landrates gefordert hätten. Heute höre
man nur noch die reduzierte Form:
Die „bösen“ Geschäftsführer sollten bitte „das
Schiff verlassen“, obwohl man sie dringender als je zuvor benötige. Er frage
sich, wer ohne eine arbeitende Geschäftsführung den Prozess der Umgestaltung
der Kliniklandschaft in Emden übernehmen wolle.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich für
diese Vorlage aussprechen. Es könne unter dem Zeitdruck keine andere
Entscheidung getroffen werden.
Herr Ringena nimmt zu den Defiziten der
beiden Krankenhäuser Stellung:
Ubbo-Emmius Klinik: 13,9 Mio. €
Klinikum Emden – Hans-Susemihl-Krankenhaus
gGmbH: 4,5, Mio. €
Die
Stadt Emden sei glücklicherweise aus einem Liquiditätsfond unterstützt worden.
Er möchte wissen, ob die Auricher seinerzeit auch eine Beihilfe erhalten
hätten. Herr Jahnke erläutert
ausführlich die finanzielle Situation der Klinikumsgesellschaften. Er weist
darauf hin, dass nach Abzug des Defizitausgleiches aus dem Jahr 2016 (4,5 Mio. €) noch ca. 6
Mio. € als Liquiditätsverbindlichkeiten übrig blieben, die von der Stadt Emden über die nächsten Investitionsprogramme durch Anpassung der
Eigenkapitalausstattung ausgeglichen werden müssten.
Die
Verbindlichkeiten bei der UEK seien zwar noch dramatischer, man sollte die
Situation des Emder Klinikums allerdings
nicht „schönreden“: Wenn die Stadt Emden dem Emder Klinikum mindestens 6
Mio. € über das Investitionsprogramm zur Verfügung stellen müsse, damit es
überhaupt in der Lage sei, die städtischen Forderungen zurückzuführen, sei dies
dramatisch genug. Dies seien 6 Mio. €, die der Stadt Emden bei den anderen
Investitionen, wie z. B. der Sanierung der Trogstrecke, den Schulen u. a.
fehlen würden. Herr Bornemann ergänzt,
die Stadt Emden hätte dieses Geld nicht vom Land Niedersachsen erhalten,
sondern dem Haushalt entnommen. Der LK Aurich hätte heute beschlossen, das
Defizit über 13,9 Mio. € ebenfalls aus dem Haushalt des Landkreises
auszugleichen.
Im
Übrigen habe die Stadt Leer nur aufgrund des Neubaus für die Psychosomatik
Mittel vom Land erhalten. Für eine Sanierungsmaßnahme wäre dies nicht möglich
gewesen.
Herr Dr.
Ringena
wiederholt, ihn interessiere, ob und von wem die Ubbo-Emmius-Klinik (UEK) in
Aurich Liquiditätsbeihilfen erhalten habe. Er weist darauf hin, dass Herr
Bornemann der Vorsitzende der Trägergesellschaft sei. Herr Bornemann erwidert, er sei zwar seit ½ Jahr der Vorsitzende
des Aufsichtsrates der Trägergesellschaft. Dies gebe ihm aber nicht das Recht,
über die finanzielle Situation der UEK zu berichten. Hierfür sei der LK Aurich
zuständig.
Herr Eichhorn
nimmt
Stellung zu den Ausführungen von Herrn Bolinius und Herrn Bongartz.
Zu dem von Herrn Schmidt verfassten Schreiben des
Aktionsbündnisses erklärt er, Herr Schmidt sei zwar ein Mitglied der
Wählergemeinschaft, aber in dem einen oder anderen Punkt möchte er sich von den
von Herrn Schmidt gemachten Äußerungen distanzieren.
Er weist darauf hin, dass die GfE-Fraktion ein
elementares Interesse an dem Erhalt der Klinikum Emden –
Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH habe. Die BürgerInnen hätten hierüber per
Bürgerentscheid am 11.06.2017 entschieden. Sie würden nun eine Umsetzung des
Bürgerentscheids erwarten.
Anschließend bringt er seine Bedenken bezüglich
Ziff. b) des u. a. Beschlussentwurfs zum Ausdruck. Der Rat habe mit seiner
Zustimmung zu Ziff. b) keinen Einfluss mehr auf irgendwelche Änderungen des
Konsortialvertrages v. 27.02.2017 oder auf die Verfassung eines neuen Vertrages.
Stattdessen werde der Oberbürgermeister beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung
dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Änderung des
Konsortialvertrages v. 27.02.2017, vorzunehmen. Die GfE-Fraktion sei hiermit
nicht einverstanden und werde daher mehrheitlich gegen die Vorlage 17/0406/1
stimmen.
Danach weist er Herrn Strelow darauf hin, dass die
Stadt Emden lediglich für ihr Klinikum und nicht für das Auricher UEK
verantwortlich sei.
Frau Eilers spricht sich für eine
Zusammenarbeit der beiden Häuser aus, denn nur so blieben die Häuser funktions-
und zuschussfähig und könnten weiter im Krankenhausplan eine entsprechende
Berücksichtigung finden. Aber der Rat der Stadt Emden sei auch dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz
gegenüber verpflichtet. Niemand wolle das Bürgerbegehren unterlaufen, aber man
müsste darauf achten, dass nicht der Eindruck entstehe, dass die Verwaltung
dies wolle. Daran hätte sie ihren Zweifel. Sie glaube, durch die Verlängerung
dieses Vertrages würden Widerstände produziert. Man müsste damit rechnen, dass
juristische Auseinandersetzungen oder weitere Bürgerbegehren folgen würden.
Dies wäre sicherlich nicht im Sinne des Rates.
Sie erinnert an die Aussage der Nds.
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Frau Rundt, nach dem
Bürgerentscheid am 11.06.2017, dass die Krankenhäuser in Emden, Aurich und
Norden sich zügig entscheiden müssten, wie es weitergehen solle und ob sie eine
Zusammenarbeit möchten. Das Land Niedersachsen erwarte in der Hinsicht ein
Signal, welches ihrer Meinung nach bisher nicht erkennbar sei.
Durch die Fortsetzung des
Konsortialvertrages schiebe die Verwaltung die Entscheidung „nach hinten“.
Ihrer Meinung nach hätte es in drei Monaten gelingen können, eine Einigung
herbeizuführen, um einen Interimsvertrag schließen zu können. Sie werde die
Vorlage 17/0406/1 heute nicht mittragen. Herr
Bongartz stimmt der Meinung von Frau Eilers zu, dass nicht der Eindruck
entstehen dürfte, dass die Stadt Emden das Verfahren durch ihre Frist bis zum
30.06.2017 „in die Länge ziehen wolle“. Er stellt klar, dass die CDU-Fraktion
lediglich einer Frist bis zum 30.06.2018 zustimmen werde. Nach diesem Datum sei
die Sache für die CDU-Fraktion erledigt.
Im Übrigen sei es heute
auch ein Stück „Ironie des Schicksals“:
Die Stadt Emden hätte mit
den Leeranern juristisch um den Feststellungsbescheid für das Zen-tralklinikum
gerungen. Und letztendlich hätte die Stadt Emden den Feststellungsbescheid erhalten
unter der Zusicherung, dass die Leeraner die Psychosomatik ausbauen dürften.
Nun bekäme die Stadt Leer die Psychosomatik, aber die Stadt Emden habe kein
Zentralklinikum.
Herr Renken nimmt Stellung zu Ziff. b) des
Beschlussvorschlages:
Ihm sei bekannt, dass
Gesellschaftsverträge vom Rat beschlossen werden müssten und nicht der
Oberbürgermeister hierzu ermächtigt werden könne. Er schlägt vor, unter Ziff.
b) das Wort „vorzunehmen“ durch „vorzubereiten“ zu ersetzen. Dann könnte der
Oberbürgermeister die Änderungen des Konsortialvertrages vorbereiten und der
Rat würde diese beschließen.
Eindeutig sei in der
Beschlussvorlage 17/0406/1 festgelegt, dass die Initiierung eines gemeinsamen
Standortes „vom Tisch sei“. Dies sollte auch nach außen kommuniziert werden. Er
sei der Meinung, dass das Argument, dass die Sache nicht zügig genug
abgewickelt worden sei, ein Argument sei, welches nicht den Realitäten, den die
Stadt Emden sich stellen müsse, entspreche.
Herr Bolinius nimmt Stellung zu den Redebeiträgen von
Herrn Bongartz und Herrn Eichhorn zu
ZIff. a) und b):
Herr Bongartz hätte zu
Ziff. a) der o. g. Vorlage gesagt, dass nach dem 30.06.2017 für die
CDU-Fraktion „Schluss sei“. Hier stehe „zunächst bis zum 30.06.2017“.
Seines Erachtens sollte das Wort „zunächst“ gestrichen werden, wenn man
einheitlich abstimmen wolle.
Danach geht er auf die
Ausführungen von Herrn Eichhorn zu Ziff. b) ein:
Seines Erachtens bereite
der Oberbürgermeister die Verträge entsprechend vor. Der Oberbürgermeister
könne hierüber aber nicht allein entscheiden. Die Gesellschafterversammlung müsse
einen Auftrag erhalten. Dieser könne nur durch den Rat erfolgen.
Herr Bornemann weist darauf hin, dass Ziff. b) mitaufgenommen
worden sei, um als Verwaltung handlungsfähig zu sein. Der Oberbürgermeister
dürfe nichts tun, was nicht in diesem Beschluss enthalten sei. Es sei eine
klare Einschränkung darin enthalten: nämlich die Umsetzung des Beschlusses für
die dafür erforderlichen Maßnahmen. Mehr Kompetenz gebe ihm der Rat nicht.
Damit zwinge der Rat den Oberbürgermeister, genau den Vorgaben des Rates zu
folgen. Herr Haase bedankt sich bei
Herrn Bornemann für die Klarstellung. Seines Erachtens sei klar ersichtlich,
dass Ziff b) kein Ermächtigungsgesetz darstelle, welches Herrn Bornemann schrankenlos
sämtliche Befugnisse gebe. Er meine allerdings, dass Ziff. b) schlecht
formuliert worden sei.
Wichtig sei, heute ein Signal an die Öffentlichkeit
zu geben. Die Stadt Emden dürfe auf keinen Fall in den Verdacht geraten, das
Bürgerbegehren „in die Länge ziehen zu wollen“. Gerade in einer so wichtigen
Angelegenheit, wo es darum gehe, die Zuschussfähigkeit des Emder Krankenhauses
in einer Situation zu erhalten, wo „sehr viel Geld auf den Markt geworfen
werde“ und die Stadt Emden, weil sie keine Zukunft darstellen könne, leer
ausgehe.
Die vorbereitenden Untersuchungen seien sehr
deutlich gewesen und zwar nicht nur in einer Richtung, sondern in den
verschiedensten Cases, die möglich gewesen wären (von einer einfachen
Zusammenarbeit über eine intensive Zusammenarbeit bis zu einer Zentralklinik).
Jetzt müsste überlegt werden, wie aus dem vorhandenen Material gemeinsam mit
der Geschäftsführung, die ihren Sachverstand einbringe, etwas entwickelt werden
könne.
Anschließend nimmt er Stellung zu den Ausführungen
von Herrn Strelow und Herrn Bongartz bezüglich der Psychosomatik der Stadt
Leer.
Herr Frerichs
bringt
ebenfalls seinen Unmut zu dem späten Eintreffen der T-Vorlage 17/0406/1 zum
Ausdruck. Er weist darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE sich für die nahe
Krankenhausversorgung im Stadtgebiet Emdens ausspreche. Sie sei der Meinung,
dass die Stadt Emden ihr Krankenhaus behalten sollte. Er könne sich aber nicht
des Eindrucks verwehren, dass man sich „eine Hintertür aufhalten wolle“, um
doch noch nach dem Ablauf von zwei Jahren ein Zentralklinikum in Georgsheil
errichten zu können.
Er spricht sich für den Erhalt der
Trägergesellschaft mit den beiden Geschäftsführerinnen, Herrn Eppmann und Frau
Dr. Gesang, aus. Trotzdem werde seine
Fraktion gegen die Vorlage 17/0406/1 stimmen.
Herr
Bornemann
meint, man sollte in den Beschluss der Vorlage 17/0406/1 nichts hineininterpretieren,
was nicht darinstehe, deswegen sage er noch einmal:
Wenn die Stadt Emden im Frühjahr 2018 zu einer
endgültigen Entscheidung kommen werde, werde es einen neuen Vertrag geben
müssen und dann werde es eine Trägergesellschaft für drei Häuser und nicht für
ein Zentralklinikum sein. Es sei schade, wenn aufgrund dieser Fehlinterpretation
gegen die Vorlage 17/0406/1 gestimmt werde.
Der Rat der Stadt Emden habe die Verantwortung für
das Emder Klinikum, betont er. Keiner wolle die Defizite des Auricher
Krankenhauses übernehmen. Dies sei auch im Konsortialvertrag so geregelt
worden. Wer diesen Vertrag ausarbeiten wolle und glaube, dies könne man in drei
Monaten - inklusive einer Sommerpause - schaffen, der irre. Er weist darauf
hin, dass an dem Konsortialvertrag ca. 1 ½ Jahre gearbeitet worden sei.
Im Übrigen werde hier niemand zu etwas gezwungen,
aber von denen, die heute gegen die o. g. Vorlage stimmen wollten, erwarte
er einen alternativen Ratsantrag. Solange dieser nicht vorliege, könne er nur
weiterhin darum werben, der Vorlage 17/0406/1 zuzustimmen. Ansonsten werde man
der Verantwortung, die man trage, nicht gerecht. Der Rat hätte jetzt mittlerweile 1 ½ Stunden
über die Vorlage 17/0406/1 diskutiert. Seines Erachtens müsste diese Zeit für
eine Entscheidung ausreichen.
Herr Bongartz bittet um Beantwortung
seiner Frage bezüglich der beiden verschiedenen Fristen des LK Aurich und der
Stadt Emden. Herr Bornemann
antwortet, es könnten unterschiedliche Beschlüsse gefasst werden. Man werde den
Vertrag aber nicht über den 31.03.2018 hinaus abschließen können. Der Vertrag
sei daher, solange der LK Aurich nichts verändere, auf den 31.03.2018
befristet. Es würden für den Vertrag zwei übereinstimmende Meinungen benötigt.
Herr Buisker schließt sich der Meinung
von Herrn Bornemann an, dass nach 1 ½ Stunden jedes Ratsmitglied in der Lage
sein sollte, über die o. g. Vorlage abzustimmen. Falls nicht, schlage er vor,
die Sitzung noch kurz zu unterbrechen.
Herr Eichhorn
erklärt,
die GfE-Fraktion sei nach wie vor mit Ziff b) nicht einverstanden. Anschließend
geht er auf die Ausführungen von Herrn Haase zu dem Thema „Sauberes Arbeiten“
ein:
Die GfE-Fraktion verstehe unter „Sauberes Arbeiten“
die Beendigung des Konsortialvertrages. Als Alternativvorschlag hätte umgehend
ein neuer Vertrag mit der UEK ausgehandelt werden können und dem Rat bis zum
31.12.2017 vorgelegt werden können.
Herr Verlee erkundigt sich, ob noch
eine Unterbrechung der Sitzung gewünscht werde. Dies ist nicht der Fall.
Herr Eichhorn stellt fest, dass Herr
Strelow als Aufsichtsratsmitglied nicht an der Beratung und Beschlussfassung
teilnehmen dürfe. Herr Greiber
erwidert, Herr Strelow habe hierdurch keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil.
Herr Strelow dürfe daher mitabstimmen. Herr
Verlee lässt anschließend über die o. g. Vorlage abstimmen.