TOP Ö 4: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Außenems“ im kreis- und gemeindefreien Gebiet der äußeren Ems sowie im Landkreis Aurich in der Gemeinde Krummhörn, im Landkreis Leer, in der Gemeinde Bunde und in der Stadt Emden - Weiterführung des Verfahrens durch Einholung des kommunalen Einvernehmens –