Sitzung: 11.11.1996 Rat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 19960454-00
Der Rat beschließt
gem. § 51 Abs. 9 NGO bei der Benennung der hinzugewählten Mitglieder der
nachstehend aufgeführten Ausschüsse von den Regeln des § 51 Abs. 2 NGO
abzuweichen:
Feuerschutzausschuß
Krankenhausausschuß
Kulturausschuß
Sozialausschuß
Sportausschuß
Stadtplanungsausschuß
Herr
Renken führt aus, die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde die Einstimmigkeit nicht gefährden, weil sie diese
Regelung begrüße, und es sei eine erfreuliche Entwicklung, daß die
"großen" Parteien auf ein Vorschlagsrecht verzichteten. Jedoch
bemängele seine Fraktion, daß bei der Besetzung des Stadtplanungsausschusses
die Umweltverbände nicht berücksichtigt worden seien. Er erinnert Herrn
Brinkmann daran, daß dieser an die Umweltverbände geschrieben habe, dies nicht
in der laufenden, aber in der kommenden Ratsperiode zu ändern.
Herr
Dr. Hinnendahl betont, die Verwaltung
werde alsbald einen Vorschlag unterbreiten.