Herr Frein informiert anhand der Vorlage 17/1054 kurz über die
familienorientierte Soziale Gruppenarbeit im Rahmen einer inklusiven
Ganztagsschule.
Anschließend
stellen Frau C. Eilers und Herr Woest, Initiative für
Intensivpädagogik (IFI), das Konzept der sozialen Gruppenarbeit vor.
Herr Ohling bedankt sich für die Ausführungen und bittet um
Wortmeldungen.
Herr Sprengelmeyer weist darauf hin, dass es sich um ein neues
Instrument der Jugendhilfe handele. Es sei also keine freiwillige Leistung. Es
werde zunächst ein Bedarf angemeldet und eine Hilfeplanung durchgeführt. Das
Jugendamt stelle den Bedarf fest. Es sei ein hervorragendes Beispiel, wie die
Bereiche Jugendhilfe und Schule in Emden zusammenwirken.
Herr Haase stellt fest, dass zunächst sechs Kinder der
Westerburgschule das neue Projekt in Anspruch nehmen können. Dies sei
allerdings der objektive Bedarf. Er fragt, wie der Bedarf an den anderen
Schulen sei. Er könne sich durchaus vorstellen, dass der Bedarf dort ebenfalls
hoch sei. Bei Erfolg sollte das Projekt auch an anderen Schulstandorten
umgesetzt werden.
Herr Sprengelmeyer erklärt, es handele sich zunächst um ein gemeinsam
entwickeltes Modellprojekt. Nach den Sommerferien solle die Umsetzung erfolgen.
Es könne auch mehrere Gruppen an einer Schule geben. In den Schulen gebe es bereits
verschiedenste Instrumentarien. Die IFI sei seit fünf Jahren im Rahmen
schulbezogener inklusiver Arbeit an der Westerburgschule tätig. Es gebe bereits
andere Projekte inklusiver Form an anderen Schulstandorten. Dies sei ein
weiteres Instrument.
Frau Fekken bemerkt, die Sinnhaftigkeit dieses Projektes
erschließe sich ihr durchaus. Es werde jedoch eine Art Gruppe gebildet. Dies
sei wieder eine Form von Ausgrenzung. Die Kinder sollen anschließend einzeln an
den anderen Angeboten der Ganztagsschule teilnehmen. Es sei dennoch zunächst
eine Sonderstellung. Dies widerspreche der Inklusion und könne zu Konflikten
führen.
Herr Woest gibt Frau Fekken grundsätzlich Recht. Zunächst würden
die Kinder zusammengeführt. Grundsätzlich müsste bei einer inklusiven Arbeit
jedes Kind mit entsprechendem Bedarf eine Person an die Seite gestellt
bekommen. Dies sei aber auch eine Sonderbehandlung. Die Kinder, die an der
Schule inklusiv unterrichtet werden, merken dies in jedem Fall.
Frau C. Eilers ergänzt, die Kinder seien per se schon in einer
Sonderstellung, weil sie auffällig seien. Die Kinder werden teilweise nach
Hause geschickt oder suspendiert. Ziel sei, die Durchlässigkeit zu den anderen
Gruppen zu schaffen.
Herr Ohling fragt, ob die Kinder bei Teilnahme an der Gruppe bei
Auffälligkeiten trotzdem Sanktionen von der Schule erhalten können.
Herr Woest erläutert, natürlich können die Kinder weiterhin Sanktionen
erhalten. Der Schulvormittag und das Gruppenangebot seien zu trennen. Es müsse
mit der Schulleiterin noch besprochen werden, ob vom Schulvormittag
suspendierte Kinder trotzdem an der Gruppe teilnehmen dürfen.
Herr Frein fügt hinzu, es gebe eine maximale Ausgrenzung, wenn
die Projekte nicht durchgeführt würden, da dann die Teilhabe am Nachmittag
nicht gegeben sei. Ziel sei der Übergang in die „normalen Gruppen“. Die Kinder
bleiben in ihrem sozialen Umfeld. Es sei daher keine maximale Ausgrenzung. Bei
diesem Angebot werde angesetzt, sobald erste Auffälligkeiten auftreten. Die
Gruppengröße bedeute nicht, dass in einem Schuljahr nur insgesamt sechs Kinder
betreut werden. Es könne jeder Zeit von der Gruppe wieder in das
Nachmittagsangebot gewechselt werden, sodass ein neues Kind das Angebot
wahrnehmen könne. Es erfolge immer eine individuelle Prüfung durch das
Jugendamt. Der Bedarf werde durch die Mitarbeiter festgestellt.
Frau Engelberts finde das Angebot hervorragend. Es sei sinnvoll,
zunächst in einem Stadtteil zu beginnen. Es gebe einen enormen Bedarf in der
Stadt Emden. Es sei ihres Erachtens wichtig, dass die Kinder in einer kleinen
Intensivgruppe betreut werden, damit diese schnellstmöglich in den normalen
Ganztagsunterricht integriert werden können. Aus ihrer Sicht sei dies eine
optimale Form der Entwicklungsbegleitung und eine tolle Unterstützung für die
Grundschule. Es sollte grundsätzlich vermieden werden, die Kinder zu
sanktionieren und vom Unterricht auszuschließen. Die Zusammenarbeit zwischen
Schule, Jugendhilfe und Träger sei zu begrüßen. Möglicherweise könnte das
Angebot noch in weiteren Stadtteilen installiert werden.
Herr Sprengelmeyer schildert, das eine Vereinbarung abgeschlossen werde.
In der Vereinbarung werde auch auf die Schulverweise eingegangen.
Die
Verwaltung sei derzeit in Vorbereitung der Zusammenstellung der Ergebnisse der
Schuleingangsuntersuchung. Diese sei noch nicht abgeschlossen. Im letzten Jahr
habe das Gesundheitsamt ca. 103 förderbedürftige Kinder festgestellt. Allein an
den drei Grundschulen Grüner Weg, Cirksena und Westerburgschule sei dieser Wert
bereits erreicht. Es gebe erhöhte Bedarfe im Bereich Sprache. Die Tendenz
verdeutliche, dass die Bedarfe steigen. Die konkreten Zahlen werden dem
Ausschuss in jedem Fall vorgestellt.
Herr Müller-Goldenstedt findet das Angebot ebenfalls äußerst interessant. Er
möchte wissen, inwieweit die Teilnahme der Kinder und Eltern an den
Gruppenangeboten verpflichtend sei. Weiterhin möchte er wissen, ob eine
Verzahnung zu anderen Jugendhilfemaßnahmen bestehe.
Herr Sprengelmeyer erörtert, dass das Angebot eine Hilfe zur Erziehung
sei. Der Bedarf werde festgestellt und die Eltern müssen die Hilfe beantragen.
Es werde eine Hilfeplanung durchgeführt. In dieser Hilfeplanung seien die
Eltern, die Kinder, die Schule und der Träger beteiligt. Es sei insofern kein
freiwilliges Gruppenangebot.
Herr Frein ergänzt, dass die Planung gemeinsam erfolge. Die
Maßnahme werde beendet, wenn diese erfolgreich war. Sie könne aber auch beendet
werden, wenn die Mitwirkung mangelhaft sei. Die Steuerung erfolge über das
Jugendamt, sodass wieder neue Kinder und Eltern aufgenommen werden können.
Herr Sprengelmeyer fügt hinzu, dass insbesondere der familienorientierte
Ansatz hervorgehoben werden solle, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen.
Die pädagogische Wirkung der Maßnahmen und Angebote wäre nicht optimal, wenn
die Eltern nicht mitwirken. Die Eltern verpflichten sich daher zur Mitarbeit.
Frau Meinen meint, es sei ein neuer Blickpunkt, direkt in der
Grundschule anzusetzen. Ihres Erachtens würden die Kinder in der Schule mehr
erreicht als in den Familien. In den Schulen könne zusammen mit den Betreuern
etwas erarbeitet werden. Es sei positiv, dass die Schule Unterstützung von der
Jugendhilfe erhalte. Sie bedankt sich für die Erarbeitung des Konzepts.
Frau C. Eilers bemerkt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
natürlich mit anderen Institutionen eng zusammenarbeiten. Mit den Familienhilfen
werde die Situation immer besprochen.
Frau Engelberts befürwortet, dass im Bereich der Kindertagesstätten
ebenfalls zusätzliche Integrationsplätze geschaffen worden seien. Alle
Pädagoginnen der Emder Kindertagesstätten arbeiten ihres Erachtens inklusiv.
Die durch das Kindertagesstättengesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen würden es
jedoch nicht ermöglichen, hundertprozentig inklusiv zu arbeiten. Es gebe viele
Kinder mit ganz besonderem Unterstützungsbedarf. Dieses Thema werde den
Jugendhilfeausschuss in den nächsten Jahren stark beschäftigen. Es müssen daher
frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Die Kindertagesstätten benötigen ebenso
Unterstützung.