Frau Kruse begrüßt Frau Noetzel und Herrn von Dincklage übergibt den Vorsitz an
Herrn Hencke.
Frau Noetzel erklärt, sie und der Abteilungsleiter der
Berufsfachschule Altenpflege, Herr Thomas von Dincklage, würden sich freuen,
den Mitgliedern des Schulausschusses heute einige Informationen zur
generalistischen Ausbildung geben zu dürfen, die sich aufgrund des zum
01.01.2020 in Kraft tretenden neuen Pflegeberufereformgesetzes ergeben hätten.
Herr von Dincklage stellt sich zunächst vor und geht dann auf
die zum 01.01.2020 anstehenden Veränderungen hinsichtlich des
Pflegeberufereformgesetzes ein, welche in der Vorlage dargestellt worden seien,
und erläutert diese ausführlich.
Herr Hencke bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortmeldungen.
Frau Kruse stellt heraus, ihr sei unklar, wann nach Zusammenlegung der drei
Berufssparten die Prüfung abgelegt werden könne.
Herr von Dincklage erläutert, als Pflegefachfrau oder
Pflegefachmann müsse man eine Zwischenprüfung absolvieren. Am Ende des zweiten
Ausbildungsjahres habe man dann die Möglichkeit, sich in Form einer
Spezialisierung für den Teilbereich der Altenpflege, der Kinderkrankenpflege
oder der Krankenpflege zu entscheiden. Dieses mache aber keinen Sinn, weil an
der BBS I eine generalistische Ausbildung stattfinden würde. Das bedeute, wenn
generalistisch ausgebildet werde, sei man in der Lage, tatsächlich im
Krankenhaus, in der Altenpflegeeinrichtung oder in der Kinderkrankenpflege zu
arbeiten. Auch andere Berufsschulstandorte würden eine Spezialisierung nicht
anbieten.
Frau Kruse fragt nach, ob es richtig sei, dass die Ausbildung drei Jahre umfasse
und man sich nach zwei Jahren entscheiden müsse, welche Vertiefungsrichtung
eingeschlagen werde.
Diese Aussage wird von Herrn von
Dincklage bestätigt.
Herr Buisker fragt, ob der begrenzende Faktor im
Augenblick tatsächlich das Vorhandensein der Praktikumsplätze sei und nicht die
Möglichkeit der schulischen Ausbildung. Er bittet um Auskunft, wie
erfolgsversprechend es tatsächlich sei, ganz konkret viele Leute schnell in
diesen Beruf hineinzubringen und die Praktikumsplätze zu schaffen.
Herr von Dincklage entgegnet, bisher sei es geplant, dass diese
24 Praktikantenplätze im Klinikum absolviert würden. Es bestünde natürlich auch
die Möglichkeit, in Form eines Rotationsprinzips mehr Ausbildungsplätze zu
schaffen. Das sei aber abhängig von den Dienstplänen, die im Klinikum
vorherrschen würden, denn für den Beruf des Pflegefachmannes bzw. der
Pflegefachfrau müsste eine entsprechende Anleitung sichergestellt sein.
Frau E. Meyer erkundigt sich, welche Maßnahmen
erforderlich seien, um mehr Pflegefachkräfte zu akquirieren.
Herr von Dincklage entgegnet, der limitierende Faktor in der
Schule seien tatsächlich die Lehrkräfte. In der Vergangenheit sei es
tatsächlich mit vielen Mehrstunden gelungen, 45 Auszubildende im ersten
Ausbildungsjahr ausbilden zu können.
Frau Noetzel stellt heraus, die personelle Problematik
würde man in den Griff bekommen. Ihrer Ansicht nach würde das Problem in der
Begrenzung der Praktikumsplätze liegen. Derzeit habe man 24 Plätze im
Krankenhaus. Sie erinnert daran, dass auch zukünftig im Zentralklinikum Plätze
benötigt würden. Aurich und Norden würden ebenfalls Pflegefachkräfte ausbilden,
sodass man wirklich sehen müsse, dass diese Plätze erhalten bleiben könnten.
Abschließend betont Frau Noetzel, sollte man diese Plätze im Zentralklinikum
nicht bekommen, werde die Altenpflege in Emden keine Zukunft haben.
Herr von Dincklage ergänzt, das Krankenhaus werde natürlich
auch ausbilden, aber eher in der Richtung Krankenpflege. Zudem habe man den
Standort in Norden und in Aurich und noch eine Krankenpflegeschule im Landkreis
Aurich. Wenn man nunmehr in Richtung Zentralklinikum schaue auch hinsichtlich
der Koordinierungsstelle, halte er wenig davon, dass man dieses ausschließlich
im Landkreis Aurich verorten würde. Er sehe zwingend die Notwendigkeit, dass
das Thema hier in Emden seine Position finde.
Herr Götze sieht es als einen großen Vorteil an, dass jetzt eine Ausbildungsvergütung
gezahlt werde. Auch habe er gelesen, dass es möglich sei, eine
Teilzeitausbildung zu absolvieren, die dann über evtl. vier Jahre dauern könne.
Damit hätten junge Mütter die Möglichkeit, in diesen Bereich hineinzukommen. Er
halte es für sicher wichtig, dass Fachkräfte die Ausbildung betreiben würden.
Abschließend stellt Herr Götze die Frage, ob sich auch andere Einrichtungen
daran beteiligen würden, damit mehr Pflegekräfte ausgebildet werden könnten.
Herr von Dincklage nimmt noch einmal Stellung zur Ausbildung
und erklärt, auf der einen Seite habe man den Träger, bei dem der Hauptanteil
der praktischen Ausbildung erfolge. Auf der anderen Seite habe man den
Kooperationspartner, damit der Stundenanteil von 2.500 Stunden tatsächlich auch
abgegolten werden könne. Die Idee sei ursprünglich so gewesen, dass jedes
Pflegezentrum selber diese Kooperationsverträge hätte schließen müssen. Jetzt
wolle man gerne Verbundlösungen haben. Das bedeute, dass man alle Beteiligten
in der Pflege an einen Tisch bringen wolle, um gemeinsam einen Netzwerkvertrag
unterschreiben zu können. Dann hätten auch die Träger der praktischen
Ausbildung quasi ein Stück Sicherheit und für die Planung würde es mehr
Verbindlichkeit geben. Man sei relativ weit in dem theoretischen Teil der
Ausbildung angelangt. Aber auch für die praktische Arbeit müsse es ein
Kurrikulum geben.
Herr Busch bedankt sich für die Sensibilisierung dieses Themas. Man habe nunmehr
im Emder Krankenhaus erfahren, was es bedeute, dass z. B. die
Hebammenausbildung in den vergangenen Jahren nicht genügend forciert worden
sei. Das habe große Konsequenzen gehabt.
Frau Kruse bemerkt, sie halte den Vorschlag, alle Beteiligten an einen Tisch zu
bekommen für sehr vorteilhaft.
Herr Hencke übergibt den Vorsitz an Frau Kruse.