Sitzung: 21.01.2020 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: Kenntnis genommen.
Vorlage: 17/1321
Herr Willms stellt einleitend das Budget des
Verwaltungsvorstandes anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Anschließend
präsentiert Herr Greiber das Budget
des Juristischen Dienstes.
Beide
Präsentationen sind im Internet unter www.emden.de einsehbar.
Herr Eichhorn bittet um Erläuterung bezüglich der Verteilung der
Fälle.
Herr Greiber erklärt, dass es einen Klageeingang geben würde. Herkömmlicherweise
basiere das Ganze auf einem angegriffenen Bescheid. Aus diesem Bescheid sei
ersichtlich, welcher Fachdienst jeweils zuständig sei. Dem würde dann auch diese
Prozesssache zugeordnet werden.
Herr Eichhorn fragt nach, ob an einem Fall dann fünf Fachdienste
beteiligt seien.
Herr Greiber merkt dazu an, dass auch dann, wenn ggf. mehrere
Fachdienste beteiligt seien, die statistische Zuordnung einer
Prozessangelegenheit – wie ausgeführt – nur zu einem Fachdienst erfolge. Ein
Schwerpunkt der Prozessverfahren liege, wie auch in den letzten Jahren, im
Bereich der Sozialhilfe. Daneben sei im Jahr 2019 z. B. im Bereich des
Fachdienstes Kinder und Familien die Anzahl der Mahn- und
Zwangsvollstreckungsangelegenheiten angestiegen.
Herr Bolinius erkundigt sich, ob auch auswärtiger Rechtsrat eingeholt
werde und was dieser kosten würde.
Herr Greiber antwortet, im Regelfall werde die Aufgabe vom
Juristischen Dienst geleistet. Durch bestimmte Gesetzesvorgaben – so bestehe z.
B. am Landgericht Anwaltsvertretungszwang – sei es allerdings notwendig, in
einigen Fällen anderweitigen Rechtsbeistand einzuholen. Dies sei vom
Gesetzgeber so vorgesehen. Möglich sei aber auch der Abschluss einer
Gebührenvereinbarung. Die Auswahl erfolge z. B. danach, ob es sich um eine
Spezialfrage handele und ob das jeweilige Anwaltsbüro hierfür entsprechend
qualifiziert sei. Die Beauftragung von Spezialanwälten erfolge aber auch häufig
direkt von den Einheiten und gehe nicht immer vom Juristischen Dienst aus.
Herr Haase ist der Ansicht, dass es in Bezug auf
Rechtsangelegenheiten Sinn mache, dort wo Speziallisten gefordert seien, diese
auch zu beauftragen. Weiter erkundigt er sich nach den statistisch messbaren
Erfolgen des Juristischen Dienstes.
Herr Eichhorn bekundet ebenfalls Interesse an den Zahlen.
Herr Greiber schickt voraus, dass es bei der Übersicht rein um die
Streitigkeiten bei Gericht und nicht um sonstige Beratungsangelegenheiten gehe.
Selbstverständlich würden auch Emder Anwälte beauftragt, soweit dies möglich
sei. In Bezug auf die Prozess-Statistik habe er grob die letzten 10 Jahre
durchgesehen; unter Einbeziehung der durch anderweitige Erledigung als ein
Urteil abgeschlossenen Verfahren hätten ca. 87,5% der Verfahren erfolgreich
abgeschlossen werden können. Diese Zahl schwanke aber von Jahr zu Jahr.
Herr Hemken ergänzt, das der Kommunale Schadensausgleich (KSA)
auch in bestimmten Fällen den Verfahrensweg vorgebe.
Herr Eichhorn erkundigt sich nach der jährlichen Höhe der von der
Verwaltung an Anwälte gezahlten Honorare für externe Vergaben.
Herr Greiber antwortet, dass er diese Frage nicht abschließend
beantworten könne. Wie ausgeführt sei der Juristische Dienst in die Vergabe und
Abrechnung nicht immer involviert, sondern es erfolge auch eine direkte
Beauftragung von externen Anwälten durch die jeweils betroffenen Einheiten.
Anschließend
erläutert Herr Jakobs anhand einer
Power-Point-Präsentation das Budget des Fachbereiches 200 und seiner
Fachdienste. Diese Präsentation ist im Internet unter www.emden.de
einsehbar.
Herr Bongartz interessiert die Stellenvakanz des Koordinators FB
200. Er möchte wissen, ob die Ausschreibung für die Stelle noch nicht erfolgt oder
ob die Wiederbesetzungssperre der Grund für die Vakanz sei.
Herr Jahnke teilt mit, dass das Ausschreibungsverfahren für den
Koordinator FB 200 laufe und demnächst die Vorstellungsgespräche stattfinden würden.
Herr Eichhorn spricht die Personalkosten des FB 200 an. Anhand der
präsentieren Zahlen habe er festgestellt, dass das Durchschnittsbruttogehalt
eines Beschäftigten der Stadtverwaltung 4.724,00 € betrage. Für diese Rechnung
habe er die Personalkosten durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt und die Arbeitgeberbeträge
zur Sozialversicherung i. H. v. 19,4 % abgezogen. Seiner Meinung nach sei das ein
ganz schön ordentliches Gehaltsgefüge im Vergleich mit Zahlen aus der
Privatwirtschaft. In diesem Zusammenhang würde er die in einem anderen
Ausschuss genannten Probleme der Personalrekrutierung bezweifeln. Er bittet um
eine konkrete Antwort, ob es sich bei den genannten Zahlen um die reinen
Personalkosten mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung handele.
Herr Jakobs erläutert, es seien die reinen Personalkosten zzgl. dem
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beihilferückstellungen und Pensionsrückstellungen,
sofern es sich um Beamte handele. Es sei also nicht das abschließende Bruttogehalt.
Herr Schröder ergänzt, dass auch Beiträge für eine Zusatzversorgung
hinzukämen. Die Stadt Emden wendet, wie alle anderen Institutionen im öffentlichen
Dienst auch, gesetzlich vorgeschriebene Beiträge für eine Zusatzversorgung
ihrer Beschäftigten auf.
Herr Wübbena stellt anhand einer Power-Point-Präsentation das
Budget des Betriebes Gebäudereinigung vor. Diese Präsentation ist im Internet
unter www.emden.de
einsehbar.
Herr Renken erkundigt sich, nach der geplanten Reinigung der Fensterflächen
und ob diese zusätzlichen Personalkosten bereits im Budget eingeplant seien.
Außerdem möchte er wissen, ob es Überlegungen gebe, die Gebäudereinigung
insgesamt dem Gebäudemanagement zuzuordnen.
Herr Wübbena gibt an, dass diese Personalkosten nicht im Budget
einkalkuliert seien. Weiter formuliert er Gründe, die gegen eine Zusammenlegung
des Betriebes Gebäudereinigung des Eigenbetriebes Gebäudemanagement sprechen
würden.
Herr Bolinius teilt mit, dass die Fraktionen vom Oberbürgermeister über
die zwei zusätzlichen Stellen für die Reinigung der Fensterflächen informiert
worden seien. Diese Stellen sollen mit entsprechend geschultem Personal besetzt
werden. Alle Fraktionen hätten diesem Vorschlag zugestimmt. Er gehe davon aus,
dass die genauen Personalkosten zu gegebener Zeit noch genannt würden.
Herr Jakobs gibt an, seiner Meinung nach seien diese Stellen für
das Haushaltjahr 2020 monetär nicht eingeplant, sondern müssten aus dem
Gesamthaushalt bezahlt werden. Zunächst müsse der Haushalt genehmigt werden,
dann erst könne die Stellenausschreibung erfolgen. Die Kosten für die zwei
neuen Stellen müssten über die Gesamtpersonalkosten und deren Fluktuation
gedeckt werden. Somit würden diese Personalkosten erst für das Haushaltsjahr
2021 veranschlagt.
Herr Eichhorn bedankt sich für die Ausführungen und erkundigt sich
bezüglich der Personalkosten, ob sie auf geringfügig Beschäftige oder auf Vollzeitbeschäftigte
heruntergebrochen worden seien.
Herr Wübbena erläutert, dass bei der Gebäudereinigung in dem Sinne
keine geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebe. Alle
Reinigungskräfte seien vollversicherungspflichtige Beschäftigte. In diesem
Zusammenhang erklärt er die Stundenaufteilung der Reinigungskräfte.
Herr Eichhorn bedankt sich für die Erläuterungen. Bei
Personaldiskussionen bittet er zur Verdeutlichung zukünftig um einheitliche
Zahlen.
Frau Winter bedankt sich bei Herrn Willms, Herrn Greiber, Herrn
Jakobs und Herrn Wübbena für ihre Ausführungen zu den einzelnen Budgets.