1.
Der Bebauungsplan G 9 wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich
wird, wie in Anlage 1 zeichnerisch dargestellt, beschlossen.
2.
Das
Verfahren zur 79. Änderung des Flächennutzungsplans wird durchgeführt.
Herr Malzahn bringt im Vorfeld ein, dass es sich bei
der Aufstellung des Bebauungsplans G 9 (Dreiecksfläche Wybelsum) derzeit noch
nicht um eine konkrete Detailplanung handeln würde, sondern lediglich um das
geplante Verfahren zum „Startschuss“. Anschließend erläutert Herr Malzahn das
Verfahren des Aufstellungsbeschlusses. Die grobe Planung sehe die Errichtung
von Reihenhäusern, Einfamilienhäusern und seniorengerechten Wohnformen durch
einen privaten Investor vor.
Herr Verlee und Herr
Bolinius sichern die Unterstützung dieses Vorhabens zu und begrüßen den
Planungsansatz.
Herr Strelow begrüßt es, das genannte Stadtgebiet zu
stärken und äußert seine Unterstützung.
Der
Oberbürgermeister Herr Kruithoff
betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des sozialen Umfeldes im Alter.
Er sei ein Freund davon, Jung und Alt wohnlich miteinander zu kombinieren. Die
vorgesehene Fläche biete aufgrund der guten Anbindung Potential. Die
Erreichbarkeit wäre durch den öffentlichen Nahverkehr gegeben, ein Bäcker, ein
Kindergarten und eine Schule seien in unmittelbarer Nähe. Ein privater Investor
würde daher begrüßt werden.
Herr Gosciniak bedankt sich für die Ausführungen und
bittet um Abstimmung.