1.  Die Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden GmbH werden beauftragt, den der Vorlage 17/1170/2 als Anlage 1 beigefügten Änderungen im Gesellschaftervertrag der Zukunft Emden GmbH zuzustimmen.

 

2.  Die Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden GmbH werden beauftragt, den Vertreter der Zukunft Emden GmbH in der Gesellschafterversammlung der Emder GründerInnenzentrum GmbH anzuweisen, dem der Vorlage 17/1170/2 als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrags der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Emden GmbH zuzustimmen.

 

3.  Die Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden GmbH werden beauftragt, der Übertragung der Gesellschaft Emder GründerInnenzentrum GmbH von der Zukunft Emden GmbH auf die Stadt Emden zuzustimmen.

 

4.  Die Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden GmbH werden beauftragt:

 

a.     der einvernehmlichen Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Zukunft Emden GmbH und der Emder GründerInnenzentrum GmbH zum 31.12.2020 zuzustimmen,

 

b.     den Vertreter der Zukunft Emden GmbH in der Gesellschafterversammlung der Emder GründerInnenzentrum GmbH anzuweisen, der einvernehmlichen Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Zukunft Emden GmbH und der Emder GründerInnenzentrum GmbH zum 31.12.2020 zuzustimmen.

 

 


Herr Hensmann erläutert die Vorlage.

 

Herr Strelow bedankt sich für die Ausführungen und signalisiert seitens der SPD-Fraktion Zustimmung. Durch die Neuorganisation der in der Vorlage genannten Gesellschaften werde seiner Ansicht nach, die Schlagkraft erhöht. Kompetenzen, Verantwortung und Schnittstellen seien dann zukünftig klarer zu definieren um ggf. zu besseren Ergebnissen zu kommen. Er möchte wissen, wo das Emder Gründerinnen Zentrum (EGZ) zukünftig angegliedert werde.

 

Herr Hensmann antwortet, das EGZ gehöre zum Anlagevermögen der Stadt Emden und die Stadt sei damit Gesellschafter.

 

Herr Strelow erkundigt sich nach der organisatorischen Zuordnung.

 

Herr Hensmann erklärt, die Gesellschaft gehöre zum Beteiligungsmanagement. Der Rat werde den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung beschicken.

 

Herr Hegewald fragt hinsichtlich der stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder nach, ob es diese mit der Änderung des Gesellschaftervertrages nicht mehr geben werde.

 

Herr Hensmann antwortet, im Aufsichtsrat würde es keine Stellvertreter geben.

 

Herr Hegewald möchte in Bezug auf die Gesellschafterversammlung wissen, ob es bei der üblichen Vertreterregelung bleiben würde.

 

Herr Hensmann erläutert, der Aufsichtsrat bereite Beschlüsse für die Gesellschafterversammlung vor. Eine Vertreterregelung würde es geben, weil die Gesellschafterversammlung am Ende beschlussfähig sein müsse. Es gäbe weisungsgebundene Mandate, d. h. der Rat entscheidet und die Gesellschafterversammlung füllt auf. Hingegen würden im Aufsichtsrat aufgrund der Haftung keine Vertreter berufen.

 

Herr Hemken bemerkt, nach seinem Kenntnisstand seien Vertretungen im Aufsichtsrat rechtlich nicht möglich. Das Problem der Haftungsfrage würde es auch in anderen Gesellschafterverträgen geben. In Bezug auf die in § 8 Abs. 3 genannten Expertenräte bittet er um nähere Erläuterungen.

 

Herr Hensmann gibt an, Expertenräte sollten möglichst breit aufgestellt werden. Wenn eine Person beispielsweise aus dem Einzelhandel, Sport, etc. an diesem Expertenrat mitwirken wolle, werde die Stadt dies erst einmal nicht verwehren. Letztlich bestätige der Aufsichtsrat die Experten.

 

Herr Hemken würde eine andere Formulierung begrüßen, die deutlich macht, dass letztendlich der Aufsichtsrat entscheidet, wer Mitglied im Expertenrat werde.

 

Herr Hensmann teilt mit, er werde die Formulierung überdenken.

 

Herr Bolinius signalisiert, die FDP-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Bongartz gibt an, diese Thematik sei lange genug besprochen worden. Namens der CDU-Fraktion stimme er zu.