1. Die Vertreter der Stadt
Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden GmbH werden
beauftragt, den der Vorlage 17/1170/2 als Anlage 1 beigefügten Änderungen im
Gesellschaftervertrag der Zukunft Emden GmbH zuzustimmen.
2. Die Vertreter der Stadt
Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden GmbH werden
beauftragt, den Vertreter der Zukunft Emden GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Emder GründerInnenzentrum GmbH anzuweisen, dem der
Vorlage 17/1170/2 als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrags
der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Emden GmbH zuzustimmen.
3.
Die
Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden
GmbH werden beauftragt, der Übertragung der Gesellschaft Emder
GründerInnenzentrum GmbH von der Zukunft Emden GmbH auf die Stadt Emden
zuzustimmen.
4.
Die
Vertreter der Stadt Emden in der Gesellschafterversammlung der Zukunft Emden
GmbH werden beauftragt:
a.
der
einvernehmlichen Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
Zukunft Emden GmbH und der Emder GründerInnenzentrum GmbH zum 31.12.2020
zuzustimmen,
b.
den
Vertreter der Zukunft Emden GmbH in der Gesellschafterversammlung der Emder
GründerInnenzentrum GmbH anzuweisen, der einvernehmlichen Beendigung des
Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Zukunft Emden GmbH und der Emder
GründerInnenzentrum GmbH zum 31.12.2020 zuzustimmen.
Herr
Hensmann erläutert die Vorlage.
Herr Strelow bedankt sich für die Ausführungen und signalisiert
seitens der SPD-Fraktion Zustimmung. Durch die Neuorganisation der in der
Vorlage genannten Gesellschaften werde seiner Ansicht nach, die Schlagkraft
erhöht. Kompetenzen, Verantwortung und Schnittstellen seien dann zukünftig
klarer zu definieren um ggf. zu besseren Ergebnissen zu kommen. Er möchte
wissen, wo das Emder Gründerinnen Zentrum (EGZ) zukünftig angegliedert werde.
Herr
Hensmann antwortet, das EGZ gehöre
zum Anlagevermögen der Stadt Emden und die Stadt sei damit Gesellschafter.
Herr Strelow erkundigt sich nach der organisatorischen Zuordnung.
Herr
Hensmann erklärt, die Gesellschaft
gehöre zum Beteiligungsmanagement. Der Rat werde den Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung beschicken.
Herr
Hegewald fragt hinsichtlich der
stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder nach, ob es diese mit der Änderung
des Gesellschaftervertrages nicht mehr geben werde.
Herr
Hensmann antwortet, im Aufsichtsrat
würde es keine Stellvertreter geben.
Herr
Hegewald möchte in Bezug auf die
Gesellschafterversammlung wissen, ob es bei der üblichen Vertreterregelung
bleiben würde.
Herr
Hensmann erläutert, der Aufsichtsrat
bereite Beschlüsse für die Gesellschafterversammlung vor. Eine
Vertreterregelung würde es geben, weil die Gesellschafterversammlung am Ende
beschlussfähig sein müsse. Es gäbe weisungsgebundene Mandate, d. h. der Rat
entscheidet und die Gesellschafterversammlung füllt auf. Hingegen würden im
Aufsichtsrat aufgrund der Haftung keine Vertreter berufen.
Herr Hemken bemerkt, nach seinem Kenntnisstand seien Vertretungen
im Aufsichtsrat rechtlich nicht möglich. Das Problem der Haftungsfrage würde es
auch in anderen Gesellschafterverträgen geben. In Bezug auf die in § 8 Abs. 3
genannten Expertenräte bittet er um nähere Erläuterungen.
Herr
Hensmann gibt an, Expertenräte
sollten möglichst breit aufgestellt werden. Wenn eine Person beispielsweise aus
dem Einzelhandel, Sport, etc. an diesem Expertenrat mitwirken wolle, werde die
Stadt dies erst einmal nicht verwehren. Letztlich bestätige der Aufsichtsrat
die Experten.
Herr Hemken würde eine andere Formulierung begrüßen, die deutlich
macht, dass letztendlich der Aufsichtsrat entscheidet, wer Mitglied im
Expertenrat werde.
Herr
Hensmann teilt mit, er werde die
Formulierung überdenken.
Herr
Bolinius signalisiert, die
FDP-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.
Herr
Bongartz gibt an, diese Thematik sei
lange genug besprochen worden. Namens der CDU-Fraktion stimme er zu.