Sitzung: 08.09.2020 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: mit Stimmenmehrheit
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 17/1556
Eine Änderung der
Hauptsatzung zur Ermöglichung von Film- und Tonaufnahmen nach
§ 64 Absatz 2 NKomVG
wird derzeit nicht weiterverfolgt.
Ja: 8 |
Nein:2 |
Enthaltungen: |
Herr Mejia
Yepes erläutert den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel der Anfrage sei es, die Öffentlichkeit von
Kommunalpolitik zu erweitern und mehr Zugang und Transparenz zu schaffen. Film-
und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates seien bereits in mehreren
Städten Praxis. Die Verwaltung habe zügig diese Beschlussvorlage vorbereitet.
Er würde es begrüßen, wenn seine Fraktion sowie auch die anderen Fraktionen die
Möglichkeit bekommen würden, diese Thematik in Ruhe zu thematisieren.
Herr Behrens erläutert, vor sechs Jahren sei ein ähnlicher Antrag
der FDP-Fraktion im Finanzausschuss mit dieser Thematik besprochen worden. Die
Haltung der Verwaltung habe sich seitdem nicht wesentlich verändert. Technisch
sei es möglich, Sitzungen und Ratssitzungen per Livestream zu übertragen. In
Einzelfällen würde dies sogar aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sein. Zum
jetzigen Zeitpunkt jedoch lehne die Verwaltung die generelle Übertragung von
Ratssitzungen in der Öffentlichkeit ab. Letztendlich würden die Sitzungen in
der Regel öffentlich stattfinden und somit transparent sein. In ihrem Antrag
habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formuliert, die Verwaltung solle erst
einmal die Umsetzung eruieren. Diesen Auftrag werde die Verwaltung annehmen.
Die Frage sei, ob der Rat in der Gesamtheit dies mehrheitlich beschließen
möchte. Er greift den Vorschlag von Herrn Mejia Yepes auf, bevor weitere
Schritte zur Umsetzung veranlasst würden, könne dieses Thema in den Fraktionen
intensiver besprochen werden. Deutlich weist er auf den zusätzlichen Aufwand
und die Betreuung der Technik hin. Zudem sei der Vorlage eine Mitteilung der
Landesdatenschutzbeauftragten beigefügt. Zum Thema „Smart-City“ teilt er mit,
sei an dieser Stelle auch die gesamte Ratsarbeit einmal zu beleuchten.
Herr
Bolinius gibt an, die FDP-Faktion
werde den Antrag unterstützen. Bereits vor sechs Jahren habe seine Fraktion
einen ähnlichen Vorstoß gemacht. Damals habe der Antrag keine Zustimmung der
anderen Ratsfraktionen erhalten. Mit Blick auf die Digitalisierung sei es
seiner Meinung nach ein Zeichen für die Öffentlichkeit, dass der Rat der Stadt
Emden technisch modern eingestellt sei.
Herr Hemken hält das Ziel, nämlich mehr Transparenz für die
Öffentlichkeit, für erstrebenswert. Transparenz sei bereits gegeben, da in der
Regel sämtliche Rats- und Ausschusssitzungen öffentlich und Besucher herzlich
willkommen seien. Als ungewollten Nebeneffekt von Ton- und Filmaufnahmen
befürchtet er, dass sich dann zukünftig nur „Showdarsteller“, die rhetorisch
optimal vorbereitet seien, zu Worte melden würden. Bedauerlich sei es, wenn
aufgrund der Kameras keine freie Diskussion mehr stattfinden würde. Er plädiere
für Transparenz, allerdings nicht im Netz.
Herr Strelow stimmt den Ausführungen von Herrn Hemken zu. In
Anbetracht der Corona-Pandemie und die dadurch zu erwartenden
Gewerbesteuereinbrüche müsse die Stadt andere finanzielle Prioritäten setzen.
Schließlich würde eine entsprechende Kameratechnik, etc. finanzielle
Aufwendungen bedeuten. Den von Herrn Behrens genannten Hinweis der
Landesdatenschutzbeauftragten befürwortet und zitiert er: „Ich empfehle daher den kommunalen Gebietskörperschaften auch aufgrund
ihrer örtlich begrenzten Wirkungskreise von der Livestreamübertragung von Rats-
und Ausschuss-Sitzungen Abstand zu nehmen.“. Er weist darauf hin, im Gegensatz
zum Land- oder Bundestag würde es für öffentliche Räte noch keine eindeutige
Rechtsgrundlage geben.
Herr
Bongartz schließt sich den Argumenten
von Herrn Hemken an. Die technischen Möglichkeiten seien, wie auch in anderen
Städten, gegeben. Dennoch sei auch er davon überzeugt, dass Film- und
Tonaufzeichnungen einer offenen Debatte schaden würden. Auch er weist auf den
Datenschutz hin. Zudem sei seine Fraktion der Auffassung, dass dies Leute davon
abhalten würde, in die Kommunalpolitik einzusteigen. „Die Political
Correctness“ sei dann noch größer, als es bereits jetzt sei. Er warnt, Film-
und Tonaufzeichnungen würden für Jahre archiviert und im Netz noch zu finden
sein. Obwohl Emden eine innovative Stadt sei, halte er dies nicht für
angemessen und momentan könne darauf verzichtet werden. Seitens der
CDU-Fraktion werde es keine Zustimmung geben.
Herr Mejia
Yepes weist darauf hin, mit dem
Antrag seiner Fraktion sollte die Möglichkeit einer Umsetzung eruiert werden.
Der Diskussion seien Bedenken hinsichtlich des technischen Aufwandes und den
ökonomischen Kosten zu entnehmen, sodass es auf einen Gegenbeschluss hindeutet.
Die Informationen aufgrund der Wortmeldungen seien seiner Ansicht nach weiter
in seiner Fraktion zu beraten.
Herr
Bolinius nimmt Bezug auf die Aussage
von Herrn Bongartz, momentan könne auf einen Livestream in Sitzungen verzichtet
werden. Er schlägt vor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag
zurückziehe und diesen in der nächsten Ratsperiode erneut stelle.
Herr Behrens teilt abschließend mit, der Antrag sei wie
eingegangen bearbeitet worden. Aus seiner Sicht habe es keinen Sinn gemacht,
die Angelegenheit zu prüfen, wenn eine Ausschussmehrheit das Thema ablehne.
Deswegen sei die Formulierung so gewählt worden. Sollte eine Mehrheit im VA
beschließen, die Möglichkeit einer Umsetzung solle eruiert werden, würde die
Verwaltung aktiv werden.