Der Antrag auf Verstetigung der Sonderöffnungszeiten im Frühdienst und im Mittagsdienst des Markus Kindergarten, Jahnstraße 9, 26721 Emden, Träger der Einrichtung: Ev. luth. Kindertagesstätten Verband Emden, Leer, Rhauderfehn, wird bewilligt.
Frau Bonn-Sommer erläutert die o. g. Vorlage.
Herr Haase befürwortet die Verstetigung des Betreuungsangebotes und
sieht diese als eine positive Anwendung in Bezug auf die Kita-Gesetz-Novelle.
Die Anträge auf Sonderöffnungszeiten für Betreuungsangebote würden die
veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit aufzeigen. Die klassische
Kindergartenzeit sei nicht mehr zeitgemäß. Er begrüßt die grundsätzliche
Entfristung der Sonderöffnungszeiten und fordert eine zügige Umsetzung. Es sei
der richtige Weg, Emden weiterhin zu einer kinder-, jugend- und
familienfreundlichen Stadt zu entwickeln.
Herr Göring schildert, seiner Erfahrung nach seien die
Arbeitszeiten von Müttern, die z. B. im Pflegebereich tätig seien, nicht
kompatibel mit den Öffnungszeiten der Kitas. Oft werde der Arbeitgeber nach
einer Anpassung der Arbeitszeiten gefragt. Mittlerweile würden Arbeitgeber
versuchen, dies zu ermöglichen. Allerdings schränke eine Anpassung den
Arbeitsablauf ein. Er erkundigt sich nach der Beantragung von Sonderöffnungszeiten,
wie beispielsweise ab 06:00 Uhr morgens. Seiner Kenntnis nach gebe es in der
Stadt Berlin bereits Kitas mit einer Öffnungszeit von 24 Stunden.
Frau Bonn-Sommer gibt an, die Verwaltung unterstütze
Sonderöffnungszeiten. Die Bewilligung hänge vom Bedarf ab. In Emden gebe es
eine Einrichtung, die Kita „Dat Käferhuus“, mit flexiblen Öffnungszeiten von
05:30 Uhr bis 18.00 Uhr. Sonderöffnungszeiten müssten vom Träger beantragt
werden. Sie weist auf den Fachkräftebedarf aufgrund der Schichtarbeit in Kitas
mit Sonderöffnungszeiten hin. Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels würden Kitas
die Öffnungszeiten nur wenig ausweiten. Sie nimmt Bezug auf die Novellierung
des Kita-Gesetzes und sagt, die Randzeiten müssten anders und mit mehr Personal
besetzt werden. Sie stimmt zu, dass der Bedarf an Sonderöffnungszeiten
vorhanden sei.
Frau Fekken erinnert, bereits vor einigen Jahren sei diesbezüglich
ein Aufschlag mit Pflegeeinrichtungen gemacht worden. Sie plädiere dafür,
diesen Prozess zu wiederholen und Kontakt mit den Pflegeeinrichtungen
hinsichtlich ihrer Bedarfe aufzunehmen. Die Sonderöffnung in der Kita „Dat Käferhuus“
sei positiv. Mit Blick auf die Wege sei jedoch eine Umsetzung in der Innenstadt
wünschenswert. Sie macht auf den Fachkräftemangel, den es sowohl im
Kita-Bereich als auch im Bereich der Pflege gebe, aufmerksam. Sinnvoll wäre es,
diese beiden Bereiche zusammenzubringen. Die Unterstützung von systemrelevanten
Berufen sei wichtig.
Herr Sprengelmeyer nimmt Bezug auf die von Frau Fekken dargestellten
Bedarfe des Arbeitsmarktes. Er legt den Fokus auf die Bedarfe der Kinder. Es
handele sich um junge Kinder, die zu Beginn ihrer Lebenslaufbahn stehen würden.
Er erinnert, wie wichtig Kontinuität in der Gruppe und zu den Bezugspersonen für
Kinder sei. Wenn bestimmte Berufe diese Flexibilität in der Betreuung erforderlich
machten, stelle sich die Frage, wie eine Einrichtung dafür gestaltet werden
könne. Er gibt zu bedenken, dass bei einer solchen Gestaltung es den Eltern nicht
zu einfach gemacht werden dürfe. Ein unter sechsjähriges Kind für einen Zeitraum
von beispielsweise 10 Stunden in einer Einrichtung betreuen zu lassen, sei
seiner Ansicht nach kritisch. Ebenso kritisch findet er die angesprochene
24-Stunden-Kita. Die Diskussion zu diesem Spannungsfeld habe es schon mehrfach
gegeben. Bislang sei sowohl aus dem Rat aber auch aus der Fachwelt heraus gesagt
worden, dass in Emden mit dieser Thematik vorsichtig umgegangen werde. Eine
Balance der Bedarfe des Arbeitsmarktes und der Bedarfe der Kinder seien
auszuloten. Seines Erachtens nach sollten die Bedarfe der Kinder immer vorne stehen.
Frau Bonn-Sommer stimmt Herrn Sprengelmeyer zu. Nichtsdestotrotz gebe
es in Emden die Kita „Dat Käferhuus“ mit flexiblen Modellen zur Betreuung.
Diese Kita hatte zu Beginn auch keine Öffnungszeit ab 05:30 Uhr. Diese frühe
Öffnungszeit bedarf nämlich einer Sondergenehmigung des Landesjugendamtes. Die
Kita-Leitung habe ihr mitgeteilt, sie habe seit Einführung der Sonderöffnungszeiten
nicht die Erfahrung gemacht, dass Eltern ihr Kind für einen Zeitraum von 05:30
Uhr bis 18:00 Uhr betreuen ließen. Eltern würden sich im Rahmen ihrer
Arbeitszeit bemühen, ihr Kind schnellstmöglich wieder abzuholen. In der Regel verbleibe
ein Kind max. 6 bis 7 Stunden in der Betreuung. Bei einem frühen Tagesstart des
Kindes werde in den Einrichtungen seitens der Erzieherinnen auf den richtigen
Rahmen geachtet. Sie denkt, die Kompetenz der Eltern und der Fachkräfte in den
Einrichtungen sei nicht zu unterschätzen.
Herr Ohling findet, Herr Sprengelmeyer habe die Thematik auf den
Punkt gebracht. Er äußert Verständnis zu den Bedarfen des Arbeitsmarktes.
Dennoch stehe das Kindeswohl an erster Stelle. Hier sei seiner Meinung nach
genau zu differenzieren. Alternativen seien zu finden.
Herr Sprengelmeyer bittet um die Beschlussfassung.