Beschluss: einstimmig

Der Antrag auf Verstetigung der Sonderöffnungszeiten im Frühdienst und im Mittagsdienst des Markus Kindergarten, Jahnstraße 9, 26721 Emden, Träger der Einrichtung: Ev. luth. Kindertagesstätten Verband Emden, Leer, Rhauderfehn, wird bewilligt.

 

 

 


Frau Bonn-Sommer erläutert die o. g. Vorlage.

 

Herr Haase befürwortet die Verstetigung des Betreuungsangebotes und sieht diese als eine positive Anwendung in Bezug auf die Kita-Gesetz-Novelle. Die Anträge auf Sonderöffnungszeiten für Betreuungsangebote würden die veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit aufzeigen. Die klassische Kindergartenzeit sei nicht mehr zeitgemäß. Er begrüßt die grundsätzliche Entfristung der Sonderöffnungszeiten und fordert eine zügige Umsetzung. Es sei der richtige Weg, Emden weiterhin zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt zu entwickeln.

 

Herr Göring schildert, seiner Erfahrung nach seien die Arbeitszeiten von Müttern, die z. B. im Pflegebereich tätig seien, nicht kompatibel mit den Öffnungszeiten der Kitas. Oft werde der Arbeitgeber nach einer Anpassung der Arbeitszeiten gefragt. Mittlerweile würden Arbeitgeber versuchen, dies zu ermöglichen. Allerdings schränke eine Anpassung den Arbeitsablauf ein. Er erkundigt sich nach der Beantragung von Sonderöffnungszeiten, wie beispielsweise ab 06:00 Uhr morgens. Seiner Kenntnis nach gebe es in der Stadt Berlin bereits Kitas mit einer Öffnungszeit von 24 Stunden.

 

Frau Bonn-Sommer gibt an, die Verwaltung unterstütze Sonderöffnungszeiten. Die Bewilligung hänge vom Bedarf ab. In Emden gebe es eine Einrichtung, die Kita „Dat Käferhuus“, mit flexiblen Öffnungszeiten von 05:30 Uhr bis 18.00 Uhr. Sonderöffnungszeiten müssten vom Träger beantragt werden. Sie weist auf den Fachkräftebedarf aufgrund der Schichtarbeit in Kitas mit Sonderöffnungszeiten hin. Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels würden Kitas die Öffnungszeiten nur wenig ausweiten. Sie nimmt Bezug auf die Novellierung des Kita-Gesetzes und sagt, die Randzeiten müssten anders und mit mehr Personal besetzt werden. Sie stimmt zu, dass der Bedarf an Sonderöffnungszeiten vorhanden sei.

 

Frau Fekken erinnert, bereits vor einigen Jahren sei diesbezüglich ein Aufschlag mit Pflegeeinrichtungen gemacht worden. Sie plädiere dafür, diesen Prozess zu wiederholen und Kontakt mit den Pflegeeinrichtungen hinsichtlich ihrer Bedarfe aufzunehmen. Die Sonderöffnung in der Kita „Dat Käferhuus“ sei positiv. Mit Blick auf die Wege sei jedoch eine Umsetzung in der Innenstadt wünschenswert. Sie macht auf den Fachkräftemangel, den es sowohl im Kita-Bereich als auch im Bereich der Pflege gebe, aufmerksam. Sinnvoll wäre es, diese beiden Bereiche zusammenzubringen. Die Unterstützung von systemrelevanten Berufen sei wichtig.

 

Herr Sprengelmeyer nimmt Bezug auf die von Frau Fekken dargestellten Bedarfe des Arbeitsmarktes. Er legt den Fokus auf die Bedarfe der Kinder. Es handele sich um junge Kinder, die zu Beginn ihrer Lebenslaufbahn stehen würden. Er erinnert, wie wichtig Kontinuität in der Gruppe und zu den Bezugspersonen für Kinder sei. Wenn bestimmte Berufe diese Flexibilität in der Betreuung erforderlich machten, stelle sich die Frage, wie eine Einrichtung dafür gestaltet werden könne. Er gibt zu bedenken, dass bei einer solchen Gestaltung es den Eltern nicht zu einfach gemacht werden dürfe. Ein unter sechsjähriges Kind für einen Zeitraum von beispielsweise 10 Stunden in einer Einrichtung betreuen zu lassen, sei seiner Ansicht nach kritisch. Ebenso kritisch findet er die angesprochene 24-Stunden-Kita. Die Diskussion zu diesem Spannungsfeld habe es schon mehrfach gegeben. Bislang sei sowohl aus dem Rat aber auch aus der Fachwelt heraus gesagt worden, dass in Emden mit dieser Thematik vorsichtig umgegangen werde. Eine Balance der Bedarfe des Arbeitsmarktes und der Bedarfe der Kinder seien auszuloten. Seines Erachtens nach sollten die Bedarfe der Kinder immer vorne stehen.

 

Frau Bonn-Sommer stimmt Herrn Sprengelmeyer zu. Nichtsdestotrotz gebe es in Emden die Kita „Dat Käferhuus“ mit flexiblen Modellen zur Betreuung. Diese Kita hatte zu Beginn auch keine Öffnungszeit ab 05:30 Uhr. Diese frühe Öffnungszeit bedarf nämlich einer Sondergenehmigung des Landesjugendamtes. Die Kita-Leitung habe ihr mitgeteilt, sie habe seit Einführung der Sonderöffnungszeiten nicht die Erfahrung gemacht, dass Eltern ihr Kind für einen Zeitraum von 05:30 Uhr bis 18:00 Uhr betreuen ließen. Eltern würden sich im Rahmen ihrer Arbeitszeit bemühen, ihr Kind schnellstmöglich wieder abzuholen. In der Regel verbleibe ein Kind max. 6 bis 7 Stunden in der Betreuung. Bei einem frühen Tagesstart des Kindes werde in den Einrichtungen seitens der Erzieherinnen auf den richtigen Rahmen geachtet. Sie denkt, die Kompetenz der Eltern und der Fachkräfte in den Einrichtungen sei nicht zu unterschätzen.

 

Herr Ohling findet, Herr Sprengelmeyer habe die Thematik auf den Punkt gebracht. Er äußert Verständnis zu den Bedarfen des Arbeitsmarktes. Dennoch stehe das Kindeswohl an erster Stelle. Hier sei seiner Meinung nach genau zu differenzieren. Alternativen seien zu finden.

 

Herr Sprengelmeyer bittet um die Beschlussfassung.