Betreuungsanträge für Pflegebedürftige

 

Herr Göring fragt, ob die Verwaltung Möglichkeiten habe, auf die Gerichtsbarkeit einzuwirken, sodass Verfahren zügiger abgewickelt würden. Hintergrund seiner Anfrage sei ein Betreuungsantrag, der sich seit ungefähr vier Monaten beim Amtsgericht in Bearbeitung befinde. Dadurch müssten die Pflegeeinrichtungen enorm in eine finanzielle Vorleistung gehen. Bei einem Versterben dieser Personen sei nicht gesichert, dass alle Antragsunterlagen vorliegen, sodass der Bescheid ggf. nicht positiv beschieden werden könne und demzufolge Kosten nicht mehr übernommen würden. Diese Problematik habe er in der Vergangenheit erlebt.

 

Frau Snakker führt aus, auch die Verwaltung habe die lange Bearbeitungszeit beim Amtsgericht bemerkt. Dies sei einer der Gründe, warum seinerzeit die sozialrechtliche Unterstützung für eine Überbrückung initiiert worden sei. Hierbei komme es darauf an, wie eingeschränkt die Person sei. Sofern die Person noch in gewisser Weise mitwirken könne, sei eine Prüfung im Rahmen der sozialrechtlichen Betreuung möglich. Als Kontakt nennt sie Frau Daje Stöhr (Gesundheitsamt). Sie schlägt vor, dass die Betreuungsstelle bei diesem Einzelfall einmal beim Amtsgericht nachfragen könne.