Sitzung: 02.11.2022 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration
Betreuungsanträge für
Pflegebedürftige
Herr Göring fragt, ob die Verwaltung Möglichkeiten habe, auf die
Gerichtsbarkeit einzuwirken, sodass Verfahren zügiger abgewickelt würden.
Hintergrund seiner Anfrage sei ein Betreuungsantrag, der sich seit ungefähr
vier Monaten beim Amtsgericht in Bearbeitung befinde. Dadurch müssten die
Pflegeeinrichtungen enorm in eine finanzielle Vorleistung gehen. Bei einem
Versterben dieser Personen sei nicht gesichert, dass alle Antragsunterlagen
vorliegen, sodass der Bescheid ggf. nicht positiv beschieden werden könne und
demzufolge Kosten nicht mehr übernommen würden. Diese Problematik habe er in
der Vergangenheit erlebt.
Frau Snakker führt aus, auch die Verwaltung habe die lange
Bearbeitungszeit beim Amtsgericht bemerkt. Dies sei einer der Gründe, warum
seinerzeit die sozialrechtliche Unterstützung für eine Überbrückung initiiert
worden sei. Hierbei komme es darauf an, wie eingeschränkt die Person sei.
Sofern die Person noch in gewisser Weise mitwirken könne, sei eine Prüfung im
Rahmen der sozialrechtlichen Betreuung möglich. Als Kontakt nennt sie Frau Daje
Stöhr (Gesundheitsamt). Sie schlägt vor, dass die Betreuungsstelle bei diesem
Einzelfall einmal beim Amtsgericht nachfragen könne.